Articles for category: Deutschland

»Rasse« im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil II)

Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Den Begriff der Rasse im Grundgesetz zu streichen, ist nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen erster Teil gestern erschienen ist und dessen weitere Teile in den nächsten Tagen erscheinen werden.

Wieso das N-Wort nie die richtige Bezeichnung für Schwarze Menschen ist

Wenn es um die Verwendung des N-Wortes geht, scheiden sich in Deutschland die Geister: Während es sich wohl für viele Personen um ein Unwort handelt, welches unter keinen Umständen verwendet werden sollte, stört sich manch andere*r an nicht an dem Wort oder verwendet es vielleicht sogar ganz bewusst. Immer wieder wird der Begriff auch in der breiteren Öffentlichkeit diskutiert. Die negativen Konnotationen, die mit dem Begriff verbunden sind, sprechen dafür, dass das Wort in jedem Falle vermieden werden sollte. Nachfolgend soll deshalb dargestellt werden, wieso der Begriff vor dem Hintergrund seiner Geschichte, sowie seiner Bedeutung für Betroffene, niemals die richtige Bezeichnung für Schwarze Menschen sein kann.

Parität in Deutschland und Europa

In diesem Beitrag nehmen wir die deutschen Entwicklungen und Debatten vor dem Hintergrund der europäischen in den Blick. Dabei geht es primär um eine Frage gesetzgeberischer Ermessenspielräume. Die sind insbesondere dort weit, wo, wie hier, der Wortlaut der jeweiligen Verfassungen selbst keine klaren Aussagen enthält, wissenschaftlicher Dissens besteht und internationale und europäische Entwicklungen Quotenregelungen im politischen Bereichen ganz überwiegend für vertretbar und teilweise sogar zur Steigerung demokratischer Legitimität für angezeigt halten.

»Rasse« im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil I)

Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Die Art Homo Sapiens hat keine Unterarten. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Der Begriff der Rasse im Grundgesetz wird längst und zu Recht in diesem Sinn verstanden. Ihn zu streichen, ist deshalb nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen weitere Teile in den nächsten Tagen erscheinen werden

Weimar und das Paritätsgesetz

Die Zukunft von Parité ist, auch wenn das Thüringer Gesetz nun erst einmal gekippt ist, unentschieden. Das gilt umso mehr im Bund. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung aus Weimar steht grundsätzlich offen.

Politische Ästhetik als juristisches Argument

Über problematische Straßennamen und Denkmäler wird politisch debattiert. Wie der öffentliche Raum aussieht, wird gemeinhin nicht als juristische Frage behandelt. Trotzdem taucht die Frage, was die Gesellschaft im öffentlichen Raum sehen will, auch als rechtliches Argument auf. Wann erkennt der Diskurs solche Fragen politischer Ästhetik als juristisches Argument an? Und welche Bedingungen entscheiden darüber?

Parität und historische Auslegung

Das Thüringer Urteil stützt sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte des Gleichstellungsgebotes in der Thüringer Verfassung: Weil im Entstehungsprozess konkretere Vorschläge zur Zulässigkeit von Paritätsregelungen erfolglos geblieben seien, „zwing[e]“ die Entstehungsgeschichte zu der Folgerung, dass die verfassungsgebende Gewalt mit dem Gleichstellungsgebot „nicht die Möglichkeit“ habe eröffnen wollen, „paritätische Quotierungen einzuführen“. Diese Art der entstehungsgeschichtlichen Argumentation leidet jedoch an einem grundlegenden Mangel: Sie verkennt den zentralen Unterschied zwischen allgemeineren und konkreteren Anwendungsvorstellungen eines Gesetzgebers.

The Chinese threat we forgot about: Huawei and ISDS

During the era of coronavirus emergency, the words China and threat tend to suggest the origin of our common affliction. The world to emerge from coronavirus however will face both new challenges and the echo of old ones. An old problem is what to do about Chinese involvement in 5G infrastructure development. In light of the recent ban for Huawei equipment by the UK this post addresses the question of whether the Chinese multinational Huawei would have an investment claim against the German government were they to prohibit its participation in 5G deployment.

Gegen den Verschärfungsstrom?

In den letzten Jahren haben zahlreiche Länder ihre Polizeigesetze (PolG) geändert, und das hieß: Verschärft. Die Mittel der Polizei wurden durch waffentechnische Aufrüstung und die Einführung neuer Gefahrenbegriffe bei gleichzeitiger Herabsetzung der Eingriffsschwelle stark erweitert. Die rot-grün-rote Koalition in Bremen geht einen anderen Weg. Der nunmehr vorliegende Vorschlag für ein neues PolG wird von der Opposition als „Antipolizeigesetz“ kritisiert und lässt sich wohl eher mit dem Berliner Entwurf vergleichen: Zwar sollen einerseits der Polizei mehr Befugnisse eingeräumt, auf der anderen Seite jedoch auch Einschränkungen vorgenommen und wesentliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen schlaglichtartigen Überblick über die geplanten Änderungen.

Das Urheberrecht als »Zensurrecht«

Das Urheberrecht wird von der Bundesregierung genau wie von Privaten zur Unterdrückung von Presseberichterstattung eingesetzt. Es kann derart missbraucht werden, weil die Zivilgerichte bei der Prüfung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs jenseits eines engen Ausnahmekatalogs keine einzelfallspezifische grundrechtliche Interessenabwägung vornehmen. Über 60 Jahre nach dem Lüth-Urteil ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im deutschen Urheberrecht noch nicht angekommen.