Articles for category: Deutschland

Von Auserwählten und Systemrelevanten

Anspielungen auf Carl Schmitt sind in diesen Zeiten verständlicherweise groß in Mode. Trotz der massiven und in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Grundrechtseinschränkungen erleb(t)en wir jedoch höchstens einen Ausnahmezustand nach einer moderaten Definition, nicht nach dem radikalen Schmittschen Begriffsverständnis. Dieser Beitrag geht von der Annahme aus, dass Schmitts vor knapp 100 Jahren erstmals erschienenes Werk „Politische Theologie“ in Teilen eine fruchtbare analytische Hintergrundfolie bietet, um jenseits des fast schon überstrapazierten Begriffs des Ausnahmezustands zentrale Aspekte und Phänomene der „Corona-Gesellschaft“ aus einer rechtspolitologischen Perspektive besser zu beleuchten.

Eine Lehrstunde Verfassungsrecht für das deutsche Staats­angehörigkeits­recht

Man kann es kaum anders sagen: Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht eine regelrechte Lehrstunde in Sachen Verfassungsrecht erteilt. Und man kann für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nur hoffen, dass es sich diese Lehrstunde zu Herzen nimmt. Denn was die Kammer mit diesem etwa 20-seitigen Beschluss zu einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachungsanspruch nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ins Stammbuch geschrieben hat, reicht weit über die konkret gefällte Entscheidung hinaus.

Das Diskriminierungs­verbot aufgrund der Rasse

Die derzeitige Diskussion, Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen, schadet dem Antidiskriminierungsrecht und ist rechtdogmatisch angreifbar. Sie offenbart, dass das Diskriminierungsmerkmal isoliert verstanden wird, wo doch stattdessen der Rechtsbegriff Rasse international, interdisziplinär und intersektional verortet ist. Der Rechtsbegriff Rasse ist ein notwendiges Instrument, um Rassismus (einschließlich Antisemitismus) antidiskriminierungsrechtlich angehen zu können.

Ein Schiedsgericht für die Gerichte?

Der Ultra-vires-Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof begründet eine Verfassungskrise, die sich nicht rechtlich, sondern nur politisch überwinden lässt. In diesem Sinne hat Armin Hatje hier jüngst einen begrüßenswerten rechtspolitischen Vorschlag für einen Gemeinsamen Rat der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union vorgestellt. Nachdem Hatje bereits die Funktion und mögliche Ausgestaltung eines solchen Gremiums beschrieben hat, möchte ich seinen Vorschlag im Folgenden um die Beobachtung ergänzen, dass ein Gemeinsamer Rat nur dann Erfolg verspricht, wenn alle Beteiligten die politische Natur seiner Entscheidungen akzeptieren.

Der Rassismus im eigenen Denken

Die Psychologie legt eine unbequeme Wahrheit nahe: Der Großteil der Menschen trägt – ohne sich dessen notwendigerweise bewusst zu sein – Vorurteile aller Art mit sich herum. Dieser Umstand lässt aktuelle Debatten um latenten Rassismus in Polizei und Justiz empirisch uninformiert erscheinen und sollte einen selbstkritischen Blick auch auf das eigene Denken motivieren. Dieser Blick ist individuell wie institutionell unangenehm, weil er auf etwas hinweist, was moralisch nicht sein soll und verfassungsrechtlich nicht sein darf: Die ungleiche stereotypische Beurteilung und Behandlung von Personen aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten und -zuschreibungen. Das menschliche Denken ist anfällig für allerlei solche Verzerrungen

Verfassungsrecht ist zumutbar – auch den Familiengerichten

Mit dem gender pension gap setzen sich der bekannte gender pay gap und die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen bis an ihr Lebensende fort: Frauen erhalten signifikant weniger Altersversorgung als Männer. Für geschiedene Frauen kann sich in diesem Zusammenhang ein spezifisches Problem ergeben, denn der Versorgungsausgleich wird oft stark zu ihren ungunsten durchgeführt. Damit beschäftigte sich jüngst auch das BVerfG - und räumte mit einer ständigen Rechtsprechung des BGH auf.

Das Problem heißt Rassismus

Die Bundestagsfraktion der Grünen kündigt einen Gesetzesentwurf an, der den Begriff "Rasse" aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG streichen soll. SPD, Linke und FDP stimmen dem Vorhaben zu. Statt der „Rasse“ soll künftig „rassistische Diskriminierung“ oder solche wegen der „ethnische Herkunft“ verboten sein. Die CDU ist skeptisch. Doch auch aus antirassistischer Ecke kommt Kritik. Was ist dran an der Kritik und den verschiedenen Vorschlägen?