Articles for category: Deutschland

Was »weiße« Rechtswissenschaft jetzt tun kann

Die Prozesse, die sich nun in gesteigerter Form in den USA beobachten lassen, sind uns schon lang bekannt. Was dort gerade greifbar hervortritt, scheint Martin Luther Kings hoffnungsvollen Ausspruch, „the arc of a moral universe is long, but it bends toward justice“, den jeder gebildete Amerikaner kennt, zu widerlegen. Dennoch sollte man den Kairos nicht verstreichen lassen, das Wissen von people of color um die Un-Ordnung der Welt in eine dafür zunehmend sensibilisierte Öffentlichkeit zu tragen. Auch die deutschsprachige, „weiße“ Rechtswissenschaft kann dabei eine Rolle erfüllen.

Taming the Karlsruhe Dragon

In order to reconcile the conflicting claims for primacy within the parameters set by the BVerfG and EU law, the German parliament could (and should) amend the procedural rules for the BVerfG: the first, and most fundamental of these changes would provide for an order to conduct a referendum on whether Germany should exercise its right to withdraw from the EU under Art. 50 TEU as the only definitive judicial remedy available if a conflict between EU law and the German constitution cannot otherwise be resolved.

Juristen, die mit Ökonomen streiten

Der mit dem PSPP-Urteil des BVerfG wieder aufgeflammte Streit um die Anleihenkaufprogramme des Europäischen Systems der Zentralbanken ist in die nächste Stufe eingetreten. Nachdem man zeitweise den Eindruck (oder jedenfalls die Hoffnung) haben musste, dass der Ton der Debatte nicht schärfer werden könne, ist jüngst von einem „Angriff, der nicht unwidersprochen bleiben darf“ und einer „rechtlich falsche[n]“, „äußerst gefährliche[n] Einlassung“ die Rede. Wer schwingt dieses scharfe rhetorische Schwert – und gegen wen?

Keine polizeilichen Hilfseinsätze mehr für die Hauptstadt?

Als Konsequenz auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wollen mehrere Innenminister prüfen lassen, ob der Einsatz ihrer Polizisten in Berlin noch zu verantworten ist. Eine solche juristische Prüfung wird die Wogen glätten. Denn sie wird zutage bringen, dass vieles, was das Berliner LADG regelt, ohnehin schon gilt, manches aus Gründen des Unionsrechts zwingend umzusetzen war, das wenigste einen echten Systembruch bedeutet und das Land Berlin im Übrigen auch beim Hilfseinsatz Polizeibediensteter anderer Länder haftet.

Die Genehmigungs­praxis für deutsche Rüstungs­exporte ist verfassungswidrig!

Das Leitbild unserer Verfassung lautet: Je weniger Waffenexporte desto besser – jedenfalls außerhalb von NATO und EU. Überraschend wenig diskutiert, und auch von der medialen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, ist in diesem Zusammenhang indes ein anderer Gesichtspunkt: Das Grundgesetz weist die außenpolitisch höchst sensible Entscheidung über Rüstungsexporte aus gutem Grunde ganz explizit dem Kollektivorgan Bundesregierung zu. Tatsächlich getroffen aber wird sie von einem Gremium, das in der Verfassung gar nicht vorkommt.

Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt

Als Adbusting werden Aktionsformen bezeichnet, die Werbeplakate durch satirisch-politische Botschaften ersetzen. Die Sicherheitsbehörden verfolgen diese Praxis vergleichsweise intensiv. schon die strafrechtliche Ermittlung selbst stellt einen Grundrechtseingriff dar, der selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss. Daran bestehen oft erhebliche Zweifel.

Gemeinsam aus der Ultra-vires-Falle

Das PSPP-Urteil des BVerfG sollte Anlass sein, über die künftige Gestalt der europäischen Gerichtsverfassung nachzudenken. So verständlich manche Reaktionen auf beiden Seiten des Konflikts auch sein mögen, sie führen nicht weiter. Weder die teils überzogene Kritik in den Medien am BVerfG noch der haltlose Verdacht gegen den EuGH, er wolle den europäischen Bundesstaat per Urteil herbeizwingen, bieten eine zukunftsweisende Lösung. Ein Gemeinsamer Rat der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union könnte diese Aufgabe übernehmen. Hierfür müssten zwar die Gründungsverträge geändert werden. Jedoch sollte uns die Sicherung des Rechtsfriedens in der EU diesen Versuch wert sein.

Globale Gefahren und nationale Pflichten

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem BND-Urteil die extraterritoriale Geltung der Grundrechte festgeschrieben. Zwar geht es in der Entscheidung nur um die Abwehrdimension der Grundrechte - doch sie enthält dennoch auch Ansätze dazu, ob auch die Schutzdimension der Grundrechte extraterritorial gilt. Das betrifft auch grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber Menschen in transnationalen Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen. Insofern könnte das Urteil der aktuellen Debatte um ein sogenanntes „Lieferkettengesetz“ einen neuen Impuls geben.