Articles for category: Deutschland

Besser spät als nie

Wie weit reicht der von der Bundesregierung zu gewährende Auslandsschutz? Diese Frage beschäftigte vor kurzem die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit, nachdem sich ein über vier Monate in Venezuela inhaftierter deutscher Journalist durch das Auswärtige Amt vernachlässigt sah. Mit seinem letzte Woche veröffentlichten Beschluss hat das BVerfG klargestellt, dass mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG wenigstens im Nachhinein keine allzu überhöhten Anforderungen an das verwaltungsprozessuale Feststellungsinteresse gestellt werden können. Das weite Ermessen, das der Bundesregierung bei der Gewährung von Auslandsschutz aber materiell-rechtlich zusteht, wird davon nicht berührt.

Memory-driven Foreign Policy

The German debate on whether and to what extent Germany should support Ukraine in its war against Russia with arms supplies is closely linked to Germany’s collective memory. For a long time, Germany's guilt for the crimes of occupation during the Second World War was largely associated with Russia – and not with Ukraine and Belarus. It is only since the Russian invasion in 2022 that the highest levels of the German government have begun to recognize the special responsibility Germany has towards Ukraine, a responsibility that also stems from the memory of the Second World War. Along with this change, it can be observed that the imperative of ‘never again’, closely tied to the German memory of the Second World War and especially of the Holocaust, is gradually being formulated in more abstract terms in historical-political debates, despite some resistance.

Keine Wahl

In Deutschland leben schätzungsweise 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Viele von ihnen werden ihre Stimme am 23. Februar weder in allgemeiner noch in geheimer Wahl abgeben können. Denn eine erhebliche Zahl von Wahllokalen ist nicht barrierefrei. Dafür hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung Deutschland 2023 gerügt und empfohlen, „die Barrierefreiheit von Wahlunterlagen und Wahllokalen bundesländerübergreifend, insbesondere in ländlichen Gebieten, und bei der Entwicklung elektronischer Wahlsysteme sicherzustellen.“ Das ist noch immer nicht flächendeckend passiert.

Drei Milliarden Euro als Verfassungsfrage

In den letzten Wochen debattierte die deutsche Politik erneut über eine Erhöhung der Ukraine-Unterstützung. Konkret geht es um finanzielle Mittel in Höhe von drei Milliarden Euro. Alle relevanten politischen Akteur:innen haben sich dafür ausgesprochen, der Ukraine die Mittel schnellstmöglich zuzusagen. Streitpunkt bleibt aber – wie so oft in der jüngeren Vergangenheit der bundesrepublikanischen Politik – die finanzverfassungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens. Die Verfügung über drei Milliarden Euro wird für die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt mit einem Haushaltsvolumen von knapp 500 Milliarden Euro zur Verfassungsfrage.

Asyl für russische Kriegsdienstverweigerer

Während die Unionsparteien mit Stimmen von AfD und FDP mutmaßlich rechtswidrige Migrationsanträge im Bundestag verabschieden lassen und die Brandmauer zur extremen Rechten abtragen, wird in Deutschland (vorerst) weiter über Asylanträge entschieden. In zwei bemerkenswerten Urteilen hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass russischen Kriegsdienstverweigerern aufgrund des drohenden Einsatzes in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg subsidiärer Schutz zustehe. Es wendet sich damit nicht nur gegen die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern auch gegen das eigene Oberverwaltungsgericht.

Grüße aus den Niederlanden

Am 29. Januar 2025 stimmte der Bundestag über Anträge der Union zur Verschärfung der Migrationspolitik ab. In einem bislang beispiellosen Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Politik nahmen Union und FDP erstmals Stimmen der extrem rechten AfD in Kauf. Ein Blick über die Grenze in die Niederlande zeigt, was passiert, wenn Mitte-rechts-Parteien der radikalen Rechten die Hand reichen. Statt sie zu schwächen, legitimiert und stärkt es sie.

Warum eine unbefristete Abschiebungshaft unzulässig ist

In seinem denkwürdigen Beschluss vom 29. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit knapper Mehrheit u.a. beschlossen, dass Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht mehr auf freien Fuß sein dürfen, sondern unmittelbar in Haft genommen werden müssen. Ganz abgesehen davon, dass alle in Deutschland vorhandenen Haftplätze, auch in den regulären Strafvollzugsanstalten, nicht ausreichen, um alle vollziehbar Ausreisepflichtigen aufzunehmen, stellt sich die Frage, ob diese Forderung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Dies betrifft zunächst die Rückführungsrichtlinie der EU und dann aber natürlich auch die Grundrechte. Um die Antwort vorwegzunehmen: eindeutig nein!

Für eine evidenzbasierte, rationale Kriminalpolitik

Die aktuelle gesellschaftliche Debatte über Taten wie die Tötung zweier Menschen und Verletzung zweier weiterer Menschen in Aschaffenburg ist verständlicherweise emotional aufgeladen. Jedes Mitgefühl für die Opfer und ihre Angehörigen ist nachvollziehbar und wird von uns geteilt. Als Strafrechtswissenschaftler:innen sehen wir uns verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Debatte aber darüber hinaus von populistischen Instrumentalisierungen und verzerrten medialen Darstellungen geprägt ist. Statt evidenzbasierter Erkenntnisse dominieren derzeit emotionale Reaktionen und politische Reflexe. Ein sachlicher, wissenschaftlich fundierter Umgang mit Kriminalität ist jedoch essenziell, um wirksame, nachhaltige und verfassungskonforme Lösungen zu entwickeln.