Articles for category: Deutschland

Es geht auch ohne Seehofer: Wie die Bundeskanzlerin für eine Entlassung des Verfassungs­schutz­präsidenten sorgen kann

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Bundesbeamter des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe B 9. Als solcher ist er politischer Beamter, den der Bundespräsident jederzeit gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Rechtlich entscheidender Akteur ist also eine Person, die in der öffentlichen Diskussion über den Fall Maaßen noch überhaupt keine Rolle gespielt hat: der Bundespräsident.

Desinformieren und interpretieren: Was Maaßen sagen durfte und was nicht

Der Innenminister kann den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nach Belieben zum politischen Mitstreiter befördern. Äußerungsrechtlich ist der Verfassungsschutzpräsident auf die Optionen beschränkt, die ihm sein Amt eröffnet. Dazu gehört nicht die Kompetenz, sich tagespolitisch zu äußern.

#Aufstehen statt sitzen bleiben: Kann eine Sammlungsbewegung den Parteien Beine machen?

Jeremy Corbyn, Emanuel Macron, Jean-Luc Mélenchon und nun Sahra Wagenknecht: Auf den ersten Blick könnten diese Charaktere unterschiedlicher nicht sein, aber sie alle eint, dass sie sich an die Spitze einer „Bewegung“ gestellt haben. Sammlungsbewegungen sind hip. Und so unterschiedlich ihre Zielrichtungen sein mögen, sie alle spiegeln den Zeitgeist wider: Sie sind Kinder der Politikverdrossenheit in den westeuropäischen Gesellschaften. Kann #aufstehen die etablierten Parteien hierzulande in Bewegung setzen? Oder werden sie gar ganz entbehrlich?

Wer sich traut…

Die „Chefarzt-Saga“ ist um ein weiteres Ausrufezeichen reicher: Einem leitenden Arzt eines katholischen Krankenhauses darf nicht allein deshalb gekündigt werden, weil er sich kirchenrechtswidrig wiederverheiratet hat. Damit stellt sich der EuGH offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil ist somit nicht nur als weitere Grundlegung eines EU-Staatskirchenrechts bemerkenswert. Es bedeutet auch eine überaus selbstbewusste Behauptung des Unionsrechts im Dreieck kollidierender Rechtssätze von EU-Recht, Kirchenrecht und nationalem Recht.

VB vom Blatt: Sechs Gedanken zum Chefarzt-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Einem Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus zu kündigen, weil er als Katholik gegen das Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe verstoßen hat, kann als religiöse Diskriminierung gegen Europarecht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Sechs Gedanken von Hans-Michael Heinig, Experte für Religionsverfassungsrecht, zu dem heutigen Grundsatzurteil aus Luxemburg.

‚@Maaßen – oder His Masters Voice?

Ein Geheimdienstchef, der naturgemäß im Geheimen wirkt, ist unheimlich, doch einer, der in der Öffentlichkeit verschwörerisch daherredet, ist gruselig. Was hat Hans-Georg Maaßen, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, überhaupt auf einem Podium zu suchen? Wieso fühlte er sich gedrängt, post festum zu einem Ereignis Stellung zu nehmen, das seine Behörde nach landläufigem Verständnis geheimer Dienste qua Gefahrenprävention eher zu verhindern gehabt hätte? Was treibt einen Beamten der Inneren Sicherheit dazu, Medienberichte zu korrigieren und sensible Sprachkritik am Terminus „Hetzjagd“ zu betreiben?

Die Minimalvariante: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option

Die Bundesregierung hat am 15. August 2018 den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung des Dritte-Option-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts angenommen. Der Gesetzesentwurf wird damit ins gesetzgeberische Verfahren gehen. Mit ihm soll der Dritte-Options-Beschluss in einer Minimalvariante umgesetzt werden. Dies wird den Interessen und Rechten intergeschlechtlicher Personen nur ansatzweise gerecht.

Gute Lücken, schlechte Lücken? Zur objektiv-rechtlichen Dimension des IT-Grundrechts

Staatliches Hacking von Computern und Smartphones hat Konjunktur. Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ mittels „Staatstrojanern“ zählen seit 2017 zu den Standardmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dagegen richtet sich nun eine Verfassungsbeschwerde, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert hat. Sie rügt vor allem eine Leerstelle: Der Gesetzgeber ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, die sich aus der objektiv-rechtlichen Dimension des IT-Grundrechts ergeben.

Unter Beobachtung

Gerade schlägt die Entscheidung über eine Maßnahme der wehrhaften Demokratie hohe Wellen: Soll die AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet werden? Die Nachricht, dass die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, in Bremen und Niedersachsen von den Verfassungsschutzbehörden überwacht werde, hat nun zu einer ungewöhnlichen Reaktion geführt: Auf einem außerordentlichen Bundeskongress soll die Auflösung der beobachteten Landesverbände beschlossen werden. Rechtlich stellen sich zwei Fragen: Erstens, unter welchen Bedingungen dürfen politische Organisationen durch den Verfassungsschutz beobachtet werden? Zweitens, wie steht es mit der Auflösung von Landesverbänden der JA?