Articles for category: Deutschland

Zur Reform der asylprozessualen Rechtsmittel

Aktuell wird wieder wird über eine Reform der Rechtsmittel im Asylprozess diskutiert. Das geltende Asylverfahrensrecht bildet in großen Teilen ein vom allgemeinen Verwaltungsrecht abweichendes Sonderrecht mit erheblichen rechtsstaatlichen Problemen. Es gibt also Bedarf für Reformen, die aber gerade nicht zu weiteren Lasten der rechtsstaatlichen Garantien gehen dürfen. Der folgende Text gewährt einen Überblick über die komplexen Regelungen und gegenwärtige Missstände.

The Diciotti Affair: beyond the Populist Farce

After years in which Italy has been the only European country to take seriously the legal obligation to save migrants in the Mediterranean and to accept them on its territory, the Italian government calls for a broader notion of “burden sharing” which involves also a distribution of people and, hence, it proposes to cut off the link between the country of first entry and the obligation to process asylum applications on which the Dublin system relies. At a time when Germany is trying to make the “first country of entry” rule really binding, the Italian position can be hardly dismissed as unreasonable. But there is a serious risk that the current strategy of blackmailing Europe, reiterated in the Diciotti case, will end up compromising the solidity of Italian arguments and eroding the already narrow margins for negotiation in Brussels.

Hund sans scho

„Hund sans scho“ ist in Bayern das höchste Lob für ein Verhalten, das auf mindestens unkonventionelle Weise zum gewünschten Erfolg geführt hat. Besonders wahlkämpfende Politiker lassen sich gern nachsagen, dass‘ fei echt Hund san, weil sie sich mit einer Mischung aus Nachdruck und Bauernschläue für Förderbescheide, Umgehungsstraßen oder ähnlich beliebte Maßnahmen eingesetzt haben. Aber auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Prinzip verstanden. Er ließ jüngst verlauten, dass man es zur Durchsetzung der bisher schmählich ignorierten Entscheidungen zu Luftreinhalteplänen und Dieselfahrverboten für möglich halte, den Bayerischen Ministerpräsidenten in Zwangshaft zu nehmen. Droht Markus Söder eine Ladung zum Haftantritt in Stadelheim?

New German Intersex Law: Third Gender but not as we want it

The new German draft law to introduce a third option in personal status law has overwhelmingly been decried as a missed historical opportunity, or even as counterproductive, for a variety of reasons. The main criticisms are that the third option does not fully recognize gender diversity as it will only be available to those with a medical diagnosis of an intersex condition, and that the government failed to genuinely consider the alternative option presented by the Constitutional Court – that of scrapping sex/gender registration altogether.

Von Diensten und Pflichten

Wenige Gespensterdebatten tauchen in der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit so regelmäßig auf wie die allgemeine Dienstpflicht für junge Erwachsene, derzeit im Zeichen des Rechtsextremismus, Pflegekräftemangels und der demographischen Alterung. Dabei kommt in der Diskussion ein höchst legitimes Unbehagen an Entsolidarisierung in der Marktgesellschaft zum Ausdruck, das sich aber ein voreiliges Ventil verschafft, statt zu den Gründen der Misere vorzustoßen. Dass die allgemeine Dienstpflicht unter dem geltenden Grundgesetz rechtlich nicht zulässig, im Wege der Verfassungsänderung aber möglich wäre, ist daher das geringere Problem einer politisch befremdlichen Debatte.

Kirchenasyl – staatliche Eskalation aus Opportunismus?

Nach hitziger Diskussion mit Scharia-Vergleichen und Ähnlichem hatten sich Staat und Kirche im Februar 2015 auf ein gemeinsames Verfahren beim Kirchenasyl geeinigt. Dieser  kooperative Umgang wurde jahrelang positiv evaluiert. Nun aber verschärft die staatliche Seite den Ton. Das Kirchenasyl wird laut Innenministerkonferenz in „Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen“. Wohl daher verständigten sich die Innenminister darauf, den staatlichen Umgang mit dem Kirchenasyl ab dem 1.8.2018 zu ändern und ernst zu machen mit einer Drohung, die schon länger im Raum stand: Unter bestimmten Voraussetzungen wird sich das BAMF künftig auf die 18-monatige Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 S. 2 Dublin III-VO berufen. 

Holocaust, Meinungsfreiheit und Sonderrechtsverbot – BVerfG erklärt § 130 III StGB für verfassungsgemäß

Ist der Straftatbestand der Holocaust-Leugnung verfassungswidriges Sonderrecht „gegen rechts“? Diese Frage war bislang heftig umstritten – und durch die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls noch nicht ausdrücklich entschieden. Jetzt beantwortet das Gericht diese Frage per Kammerentscheidung mit Nein.

The CJEU Has Spoken Out, But the Show Must Go On

In a nutshell, I argue that despite several conceptual problems in CJEU’s understanding of judicial independence, it showed a healthy dose of judicial statesmanship in Celmer. As neither the preliminary reference procedure nor the fundamental right to the fair trial are good “vehicles” for addressing the Polish structural judicial reforms, there is a limit what the CJEU could do. The foundations of judicial independence are political and thus the real constitutional moment will be the combo of the next Polish parliamentary and presidential elections.

Von Schleusen, Wehren und ihren Wärtern: Zur mündlichen Verhandlung des EuGH in der Rechtssache Weiss u.a.

Verstößt das Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung nach Art. 123 AEUV? Handelt sie damit gar außerhalb ihres währungspolitischen Mandats? Diese und weitere Fragen hatte der Europäische Gerichtshof am 10. Juli 2018 in der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache Weiss u.a. (C-493/17) zu klären.