Articles for category: Deutschland

Vom Regen in die Traufe: Ausbau der Schleierfahndung statt Zurückweisungen an den Grenzen

Die von Bundesminister Seehofer geforderten Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze sind vom Tisch – jedenfalls vorerst. Zu groß waren die Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Dass im Zuge der „Asyleinigung“ nun ausgerechnet die Schleierfahndung ausgebaut werden soll, um mehr Flüchtlinge zu „finden“, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert sind, ist vor diesem Hintergrund einigermaßen  paradox: Denn mit der Intensivierung anlassloser Personenkontrollen (nicht nur) im Grenzgebiet geht Deutschland erst recht auf Kollisionskurs mit dem Unionsrecht. Die Diskussion um die „Sicherung“ der Bundesgrenze gerät damit – aus unionsrechtlicher Sicht – vom Regen in die Traufe.

Mindestkörpergrößen bei der Polizei: Zu klein für die Löschdecke?

Die öffentliche Sicherheit kann in Nordrhein-Westfalen nur geschützt werden, wenn Polizistinnen und Polizisten mindestens 1,63 m groß sind. Das ist jedenfalls die Ansicht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das per Erlass eine entsprechende Mindestkörpergröße für PolizeibeamtInnen verfügte. Polizeibeamte, die kleiner als 1,63 m seien, hätten „Schwierigkeiten beim Bedienen von Einsatzmitteln“; „Stolper- und Sturzgefahr beim Einsatz der Löschdecke“ und „Stolper- und Sturzgefahr der Zugriffskräfte beim gemeinsamen Einschreiten bei großen Beinlängendifferenzen“.

Für ein ,Helsinki‹ im deutschen Migrations­rechts­diskurs

Man kann die jüngere deutsche Debatte ganz im Sinn eines konstitutionellen Moments als einen Wendepunkt des Migrationsrechts beschreiben, in dem konzeptuelle Grundannahmen herausgefordert und neu justiert werden. In einer solchen Situation ist es hilfreich, wenn von der öffentlichen Debatte keine binäre Entscheidung verlangt wird, ob sie nun für die Menschenrechte oder die Staatensouveränität in Form offener oder geschlossener Grenzen optiert. Dies setzt freilich eine rhetorische und argumentative Abrüstung voraus, die – ganz im Sinn des „Geists von Helsinki“ – die widerstreitenden Positionen argumentativ anerkennt.

Versionen fiktiver Migrationspolitik und was sie unterscheidet: Transitzentren, Flughafenverfahren und die australische non-Migration Zone

Die Einrichtung sogenannter „Transitzentren“ basiert auf einer Fiktion: Asylsuchende, die die deutschen Außengrenzen überqueren, sollen rechtlich nicht eingereist sein, um über ihre Abschiebung und die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu entscheiden. Als Beleg für die Unbedenklichkeit dieses Konstrukts wird gerne auf andere Versionen fiktiver Migrationspolitik verwiesen: das Flughafenverfahren und die australische no-migration Zone. Ein Beitrag zur Unterscheidung.

Die Mär von den Männerquoten

Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt ein: Weil bei ihr männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, will sie Männer „bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigen“. Eine solche Ausrichtung der Gleichstellungspolitik auf Frauen und Männer gleichermaßen ist ein Paradigmenwechsel, der erhebliche rechtliche Probleme aufwirft. Denn dürfen Quoten bei einem sogenannten Leistungspatt wirklich für Männer angewendet werden?

Die Fiktion der Souveränität in Transitzentren – Was ist eigentlich mit der Orbánisierung Europas gemeint?

Die Transitzentren sind der neueste Clou der Unionsfraktion, um ihre Spaltung abzuwenden. Hinter dem sog. Asylstreit der letzten Wochen steckt aber nicht nur ein parteipolitischer Konflikt zwischen Innenminister Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Kern geht es vielmehr darum, eine illiberale und anti-europäische Form des Rechtsstaats in Deutschland zu implementieren, die in Ungarn schon weit vorangeschritten ist.

Die »Fiktion der Nichteinreise« als Grundrechtseingriff durch normativen Tatsachenausschluss

Die Einigung zwischen CDU und CSU vom 2. Juli 2018 sieht eine „Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“ vor. Dana Schmalz hat bereits überzeugend dargelegt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „von der Fiktion der Nichtanwesenheit von Personen wenig beeindruckt sein und Rechtsverletzungen gegebenenfalls rügen“ dürfte – und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es der Menschenwürde zuwiderlaufen würde, wenn durch eine solche Konstruktion die territoriale Bindung an die Grundrechte ausgehebelt und Menschen ihrer Rechte beraubt werden könnten. Grundrechtsdogmatisch betrachtet entspricht dieser Diagnose der Befund, dass normative Fiktionen, die Rechte aushebeln, selbst als Eingriffe in das jeweilige Grundrecht einzuordnen sind.

Die Fiktion der Nichteinreise ist ein Instrument der Entrechtung

Die Fiktion der Nichteinreise klingt ein bisschen verrückt – aber können wir uns alle daran gewöhnen, nachdem wir uns einmal kräftig gewundert haben? Nein, wir dürfen uns nicht mit Fiktionen abfinden, die Rechte aushebeln. Das Recht kennt verschiedene Fiktionen, aber sie dienen der Wahrung von Rechten. Wenn wir Fiktionen akzeptieren, die Rechte umgehen, befinden wir uns im düstersten Gruselkabinett des rechtlichen Unrechts.