Articles for category: Deutschland

Mit dreierlei Maß – Ellwangen und das Rechtsstaats­verständnis der Deutschen

Wer am Wochenende die politische Debatte und auf Twitter den Hashtag #Ellwangen verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen Deutschland stehe kurz vor einem Bürgerkrieg. Dabei hatten Flüchtlinge nur versucht, die Überstellung ihres Mitbewohners im Rahmen des Dubliner-Zuständigkeitssystems nach Italien zu verhindern, ein Akt des zivilen Ungehorsams. Was immer in Ellwangen tatsächlich passiert ist, eines zeigt dieser Vorfall ganz deutlich: In Deutschland wird der Rechtsstaat mit dreierlei Maß gemessen.

Staatlicher »Hygienepranger« vor dem Bundes­verfassungs­gericht

Die Behörden müssen die Öffentlichkeit informieren, wenn der Verdacht besteht, dass in Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten oder qualifiziert verbraucherschützende Regelungen verletzt werden. Diese Regelung dient nicht der Warnung und Gefahrenabwehr, sondern der Verbraucherinformation. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sie jetzt im Verfahren einer abstrakten Normenkontrolle für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sie ist insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, als die Veröffentlichung nicht zeitlich begrenzt ist.

Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt

Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass eine „illegale Masseneinwanderung“ nach Deutschland stattfinde und an den Grenzen die „rechtsstaatliche Ordnung“ zusammengebrochen sei. Nun dürfte die Behauptung vom fortwährenden Rechtsbruch, wie ich im Tagesspiegel schrieb, vorrangig das strategische Ziel verfolgen, die Politik generell zu delegitimieren und einem sachlichen Streit auch dadurch auszuweichen, dass man die Systemfrage stellt. Bei dieser generellen Feststellung könnte man es bewenden lassen und Reaktionen wie diejenige von Thilo Sarrazin über „Professor Unfug“ den diskursiven Echokammern des politischen Darknet überlassen. Dennoch sollen nachfolgend die zentralen rechtlichen Aussagen des Tagesspiegel-Beitrags näher erläutert werden

Warum der Stadionverbots-Beschluss weit mehr ist als nur Common Sense

Mit Beschluss v. 11. April 2018 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein bundesweit gültiges Stadionverbot eine spezifische Konstellation ist, in der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG gleichheitsrechtliche Anforderungen für das Verhältnis zwischen Privaten ergeben. Die Ausstrahlungswirkung des Gleichbehandlungsgebots auf privatrechtliche Rechtsbeziehungen begründet zwei Pflichten privater Akteure. Ist der Beschluss, wie Matthias Ruffert schreibt, lediglich eine zutreffende Einzelfallentscheidung? Warum aber hat der Senat darüber entschieden? Und warum hat er sich dafür mehr als acht Jahre lang Zeit genommen? Diese Faktoren passen nicht so recht zur These einer common sense-Entscheidung. Ich plädiere mit vier Argumenten dafür, der Entscheidung eine größere Bedeutung zuzuschreiben.

Gehört der Islam zu Deutschland? Beyond Böckenförde

Kritik an der CSU und ihrem Eifer, dem Islam die Zugehörigkeit zu Deutschland abzusprechen, ist ebenso angebracht wie leicht. Schwieriger, aber mindestens ebenso wichtig, ist es, genauer zu analysieren, wie sich diese Position zum liberalen Staat verhält, so wie wir ihn heute verstehen. Das soll hier geschehen, mit Schwerpunkt auf das Werk von Ernst Wolfgang Böckenförde, das für das deutsche Selbstverständnis in diesen Fragen prägend ist.

Wandel durch Annäherung? Zum 2. Symposium über das Recht der Nachrichten­dienste in Berlin

Entsteht ein neues Rechtsgebiet, versuchen die verschiedenen Akteure regelmäßig, den wissenschaftlichen Diskurs zu beeinflussen und so von Anfang an die Weichen in eine für sie genehme Richtung zu stellen. Waren es bei der Entstehung des Umweltrechts etwa die Energiekonzerne und bei der Entstehung des Regulierungsrechts die Telekommunikationsunternehmen, sind es beim Sicherheitsrecht offenbar die zuständigen Bundesministerien, die versuchen, rechtzeitig entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen. Als Teil dieser ministeriellen Strategie können auch die Symposien zum Recht der Nachrichtendienste angesehen werden.