Articles for category: Deutschland

Kunst und Politik

Kunst hat kein politisches Mandat. Aber sie trägt dazu bei, Werte wachzuhalten und zu stärken, auf die eine lebendige Demokratie angewiesen ist. Kunst bringt Menschen zusammen, stiftet Räume der Freiheit, ermuntert uns zum Nachdenken und ermöglicht die Erfahrung von Schönheit. Die staatlich geförderte Kunst sollte nicht mit politischen Zielen verknüpft werden, weil dies die geringe Sichtbarkeit der Kunst im öffentlichen Raum weiter einschränken würde.

Mit Wahrheit oder mit Mehrheit?

Die Migrationspolitik scheint nur noch eine Richtung zu kennen: immer mehr Verschärfungen. Weil sie aber von gleich mehreren Rechtsebenen durchzogen wird, scheint es, als würde die politische Debatte darum zu einem reinen Rechtsgespräch mutieren. Dabei entsteht die Illusion, dass man Rufe nach weiteren Verschärfungen mit Verweisen auf höherrangiges Recht aus der Welt schaffen könnte. Doch die argumentative Beanspruchung von Rechtsnormen kann riskante, zuweilen gegenteilige Effekte bewirken. Betrachtet man ihre Rolle in der Migrationsdebatte dabei genauer, ergeben sich wichtige Erkenntnisse, wie sich die gegenwärtige (Migrations-)Rechtsordnung argumentativ wirksamer verteidigen ließe.

Kein Recht auf Profite mit der Miete

Auch der erst vor kurzem vorgestellte Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse steht nach dem Aus der Ampelkoalition auf der Kippe. Es ist jedoch dringend geboten, die Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verlängern, besser noch, die Mietpreisbremse zu entfristen. Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen keine. Demgegenüber drohen fatale Folgen für die Mieter:innen in Ballungsgebieten, wenn der Bundestag hier untätig bleibt.

Another Brick in the Wall

Der Deutsche Bundestag debattiert dieser Tage eine weitere Resolution zum Thema Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, diesmal mit Fokus auf Schulen und Hochschulen. Ähnlich wie bei der bereits kürzlich verabschiedeten Resolution „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ bietet der Entwurf vielfachen Anlass für Kritik. Ich werde mich im Folgenden auf die Punkte in der Resolution beschränken, die die Schulen betreffen.

Die Qual der Wahlterminierung

Jenseits gewisser Erwägungen, die sich mit der politischen Einigung auf den 23. Februar als Wahltermin erübrigt haben, wirft die Terminierung einer vorgezogenen Bundestagswahl ungewohnte Rechtsfragen auf, die das geltende Wahlrecht in ein seltsames Licht rücken: Es räumt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat bei der Bestimmung der Fristen im Rahmen der Wahlvorbereitung eine Gestaltungsfreiheit ein, die so nicht gewollt war, verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen ist und obendrein erhebliches Missbrauchspotential bietet.

Die Frage nach dem Vertrauen

Schon kurz nach Ende der Koalition stand für Bundeskanzler Olaf Scholz und für alle im Bundestag vertretenen Parteien fest, dass es Neuwahlen über den Weg der Vertrauensfrage bedarf. Hinter der knappen Norm des Art. 68 GG stehen einige Fragen grundsätzlicher Natur, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Geschichte bereits zweimal beschäftigt haben. Dass Scholz mit der Vertrauensfrage politisch taktiert, dürfte die Grenzen der bisherigen Rechtsprechung sichtbar machen.

Resolution auf Kosten der Grundrechte

Am 7. November 2024 hat der Bundestag die fraktionsübergreifende Antisemitismus-Resolution angenommen. Sie fordert u.a. sicherzustellen, dass Projekte in Wissenschaft, Kunst und Kultur, die als antisemitisch anzusehen sind, keine staatlichen Förderungen erhalten. Doch um die Frage, wo legitime Palästinasolidarität und Israelkritik aufhört und wo Antisemitismus anfängt, wird gesellschaftlich und politisch gerungen. Obwohl die Resolution rechtlich unverbindlich ist, können von ihr mittelbar-faktische Grundrechtseingriffe in die Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ausgehen. Das zeigen Verwaltungsentscheidungen aus vergleichbaren Kontexten.

Irreführendes Versprechen

Auch wenn mit dem Ampel-Aus und der Haushaltskrise die bisherigen Pläne auf Eis liegen: Sozialer Wohnungsbau dürfte ein wichtiges Wahlkampfthema werden. Allerdings: Das Versprechen sozialen Wohnungsbaus ist irreführend. Der Bund ist dafür seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr zuständig. Außerdem baut der Staat in Deutschland selbst keine Wohnungen, sondern schafft lediglich (finanzielle) Anreize und überlasst den Bau anderen. Die Bundesregierung kann hier zwar unterstützend eingreifen – doch ohne die Länder werden keine neuen Sozialwohnungen entstehen.

Das Resilienzrisiko

Mit dem Bruch der Regierungskoalition und der Ankündigung vorgezogener Neuwahlen hat die Debatte um die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts an Dringlichkeit gewonnen. In der Debatte wurde bisher jedoch ein wichtiger Punkt übersehen: Die geplante Einführung eines Ersatzwahlmechanismus würde bestimmten parlamentarischen Mehrheiten neue Wege eröffnen, um Legitimation und Unabhängigkeit des BVerfG anzugreifen.

Frisch gewagt ist nur halb gewonnen

Kein Erfolg ohne Training und gutes Trainingsmaterial. Was schon seither für Menschen gilt, ist auch für Künstliche Intelligenz („KI“) nicht anders zu beurteilen. Diese benötigt quantitativ und qualitativ hochwertige Datensätze, um menschenähnlich kreativen Output generieren zu können. Teil dieser Datensätze sind urheberrechtlich geschützte Werke (etwa Fotos oder Texte), derer sich Unternehmen auch bedienen, ohne vorher die Einwilligung der Urheber einzuholen. Ein Urteil des LG Hamburg versucht nun dieses Spannungsfeld aufzulösen – dies gelingt allerdings nur teilweise.