Articles for category: Deutschland

Zwischen pädagogischer Freiheit und Selektivität: Warum die Förderung der freien Schulen verfassungsrechtlich auf dem Spiel steht

Das Grundgesetz gebietet in Art. 7 Abs. 4, dass Privatschulen nur genehmigt werden dürfen, soweit sie keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern. Mit der Praxis in den meisten deutschen Bundesländern hat dies offensichtlich wenig zu tun. Wie kann es zu einem solchen Zustand kommen, der das Verfassungsgebot faktisch leerlaufen lässt?

Selektoren-Beschluss des BVerfG: Wer Geheimdienst­kontrolle fordert, soll sich die Mehrheit dafür erstreiten

Am 13. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zum Beweiserhebungsrecht des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages gefasst. Ich halte die Kritik an diesem Beschluss für falsch. Er schafft kein verfassungssystematisches Problem, sondern ist ein Signal zur Sensibilisierung der Parlamentarier und Wahlberechtigten für die Notwendigkeit einer BND-Reform. Das Gericht plädiert für mehr Demokratie. Insbesondere die Demokratie- und Gewaltenteilungsbegriffe des Grundgesetzes sind als Verfassungsprinzipien facettenreicher und im Ergebnis wohl auch sachgerechter, als sie auf den ersten Blick wirken.

Snowden-Entscheidung des BGH: Weltpolitik in Karlsruhe?

Berlin, Washington und nun zweimal Karlsruhe: die deutsch-amerikanischen Beziehungen beschäftigen derzeit nicht nur Spitzenpolitiker und Diplomaten in den Hauptstädten, sondern auch die höchsten deutschen Gerichte. Während der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den NSA-Selektorenlisten für Erleichterung bei der Bundesregierung sorgte, freute sich über eine am Montag bekannt gewordene BGH-Entscheidung in der causa Snowden vor allem die Opposition. Doch führt die BGH-Entscheidung tatsächlich dazu, dass Edward Snowden in Deutschland als Zeuge aussagen wird? Wie ist sie verfassungsrechtlich einzuordnen? Und in welchem Verhältnis stehen beide Entscheidungen zueinander?

Selektoren-Urteil des BVerfG: Karlsruhe verzwergt das Parlament

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Beweiserhebungsrecht des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages veröffentlicht. Er definiert die Maßstäbe, nach denen der Bundestag Auskunft über die Kooperation deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten verlangen kann – mit weitreichenden Folgen für die demokratisch-rechtsstaatliche Kontrolle des außen- und sicherheitspolitischen Handelns der Bundesregierung insgesamt. In der Zusammenschau mit früheren Entscheidungen zeigt sich eine kritikwürdige Rechtsprechungslinie, die die exekutive Handlungsfähigkeit als verfassungsrechtliches Prinzip konstruiert, das sich von den demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes verabschiedet.

Die Geister der Vergangenheit ‒ Eine kritische Reflexion zur Kunduz-Entscheidung des BGH

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob zivile Opfer von militärischen Einsätzen der Bundeswehr im Ausland Deutschland auf Schadensersatz verklagen können, hat viel Aufsehen erregt. Jetzt sind die Entscheidungsgründe einsehbar und erlauben eine detailliertere Auseinandersetzung, die vor dem Hintergrund der erheblichen Implikationen der betreffenden Entscheidung mehr denn geboten erscheint. Kritik an dem Urteil des BGH ist nicht nur aus völkerrechtlicher, sondern vor allem aus verfassungsrechtlicher Perspektive angebracht.

Rindfleisch in Karlsruhe: Was er kriminalisieren will, muss uns der Staat schon sagen

Wer Rindfleisch falsch etikettiert, macht sich strafbar - eigentlich einfach, aber vom Gesetzgeber derart obskur konstruiert, dass das BVerfG jetzt einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot festgestellt hat. Zu der Frage, ob die Ultima Ratio Strafrecht überhaupt das richtige Mittel ist, um Rindfleischetikettierung zu regulieren, schweigt das Gericht dagegen.

Streit um NSA-Selektorenlisten: Die G 10-Kommission als Nichtbeteiligte?

Die G 10-Kommission kann nicht in Karlsruhe überprüfen lassen, ob die Bundesregierung ihr zu Recht die Herausgabe der NSA-Selektorenliste verweigert. Diese Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfG ist nicht überzeugend, schwächt die institutionelle Kontrolle exekutiven Handelns und liegt quer zu der Linie des Ersten Senats.