Articles for category: Deutschland

Staatssekretär wider Willen?

Die Parlamentarischen Staatssekretäre des Ministers Wissing verkündeten, als Konsequenz seines Verbleibs in der Regierung, zurücktreten zu wollen und baten um ihre Entlassung. Wenig später berichteten Journalisten in den sozialen Medien, dass der Minister dem bisher nicht entsprechen wolle und deshalb der Bundespräsident auf direktem Wege angerufen werden würde. Allerdings: Die Entlassung eines Parlamentarischen Staatssekretärs nur auf sein eigenes Verlangen ist rechtlich gar nicht möglich.

Trusted Flagger als Gefahr für die Meinungsfreiheit

Hannah Ruschemeier hat hier in einem Beitrag vom 4.11.2024 ein positives Bild der sogenannten Trusted Flagger gezeichnet. Über die eigentlichen rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Probleme geht der Beitrag hingegen großzügig hinweg. In der konkreten Umsetzung des Digital Services Act (DSA) verbergen sich aber nicht akzeptable Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie.

Aufstieg und Fall des Rechts auf individuelle Ausbildungsförderung

Allseits wurde ein Paukenschlag erwartet: Nachdem das BVerwG dem BVerfG 2021 die Frage zur Entscheidung vorlegte, ob der Grundbedarfssatz für Studierende mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wappnete man sich in Berlin bereits für das scheinbar Unausweichliche – ein menschenwürdiges Existenzminimum für Studierende. Die lange erwartete Entscheidung des BVerfG, die letzte Woche veröffentlicht wurde, ist allerdings eher Triangel als Pauke. Das BVerfG erkennt keinen Anspruch auf individuelle, existenzsichernde Leistungen der Ausbildungsförderung.

Ende ohne Ende?

„What a week, huh? Captain, it’s Wednesday” – ein bekanntes Meme, das selten so gut gepasst haben dürfte, wie in dieser Woche: Zunächst wurde im Laufe des Tages klar, dass sich die USA tatsächlich mit großer Mehrheit für eine zweite Amtszeit von Donald Trump entschieden haben, bevor wenige Stunden später der Bundeskanzler ankündigte, Finanzminister Christian Lindner zu entlassen und damit das formale Ende der Ampelkoalition zu besiegeln. Mit dem sich zwar lange anbahnenden, nun aber doch sehr plötzlichen Ende der Koalition stellen sich einige auch verfassungsrechtliche Fragen, die im Folgenden ein wenig näher und in mehr oder weniger chronologischer Reihenfolge beleuchtet werden sollen.

Wer darf jüdische Identität in Deutschland definieren?

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Resolution verabschiedet, die öffentliche Gelder für Kultur und Wissenschaft an die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) knüpft. Weithin erforscht wurde das Potenzial der IHRA-Definition, die Meinungsfreiheit der Palästinenser:innen zu beschränken. Doch daneben verdienen auch andere Probleme Aufmerksamkeit: vor allem das Potenzial der Definition, jüdische politische Identität auf eine einzige Version zu reduzieren, die mit dem Staat Israel übereinstimmt. So ermächtigt die Resolution den Staat Israel, über eine Frage zu entscheiden, die in jüdischen Kreisen tatsächlich heiß diskutiert wird.

Warum Deutschlands neues maritimes taktisches Hauptquartier nicht gegen den Zwei-plus-Vier Vertrag verstößt

Am 22. Oktober 2024 wurde der deutsche Botschafter in das russische Außenministerium einbestellt. Die Bundesrepublik, so der Vorwurf, habe den Zwei-Plus-Vier-Vertrag verletzt, indem sie NATO-Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiere. An diesem Tag weihte Bundesverteidigungsminister Pistorius in Rostock ein neues maritimes taktisches Hauptquartier ein. So scharf die Töne aus dem russischen Außenministerium ausfallen, so wenig hält die russische Ansicht einer rechtlichen Beurteilung stand. Völkerrechtlich ist die Umnutzung des Marine-Hauptquartiers aber unbedenklich und verstößt insbesondere nicht gegen die Stationierungsklausel des Zwei-plus-Vier-Vertrags.

Irritierend distanzlos

Das LG Erfurt hatte in einem knapp begründeten Urteil im August erstmals Eigenrechte der Natur anerkannt. Nachdem die gewagte (einzel)richterrechtliche Herleitung der Eigenrechte einiger Kritik begegnet war, legte das Gericht in seinem Urteil vom 17.10.2024 mit nunmehr ausführlicher Begründung nach. Andreas Gutmann wollte hier auf dem Verfassungsblog einige der kritischen Einwände gegen das zweite Urteil widerlegen. Doch seine Kritik an der Kritik geht meines Erachtens fehl.

Weniger ist mehr

Praktiker, Politiker aber auch Wissenschaftler kritisieren schon seit längerem die hohe Anzahl von externen Kontrollinstitutionen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste in Bund und Ländern. Fälschlicherweise wird häufig das Bundesverfassungsgericht für die Zersplitterung der Kontrolleure verantwortlich gemacht. Das verwundert, weil die Gesetzgeber verfassungsrechtlich einen großen Gestaltungspielraum haben und die Anzahl der Kontrolleure reduzieren könnten. In diesem Beitrag sollen daher Vorschläge unterbreitet werden, wie sich die Kontrollarchitektur durch relativ einfach umsetzbare Regelungen übersichtlicher gestalten ließe, ohne dabei Kontrolllücken entstehen zu lassen.

Flagging Trusted Flaggers

Nachdem die Bundesnetzagentur den ersten vertrauenswürdigen Hinweisgeber (Trusted Flagger) benannt hat, werden Vorwürfe der Zensur, übermäßigen Einschränkung der Meinungsfreiheit und fehlenden Erforderlichkeit solcher Stellen laut. Dabei ist das Konzept der Trusted Flagger keinesfalls neu oder eine Idee das DSA und das Vorgehen gegen illegale Inhalte im Netz weiterhin eine große Herausforderung in demokratischen Gesellschaften. Der DSA schafft klare Vorgaben für Trusted Flagger und transparente Verfahren.

Auf Konfrontationskurs mit dem EuGH

Mit dem am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ wurde unter anderem beschlossen,  Personen, die einen Dublin-Bescheid mit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG erhalten haben, von Leistungen nach dem AsylbLG auszuschließen. Die rechtlich fundierte und harsche Kritik in der Sachverständigenanhörung und in anderen Foren hat den Gesetzgeber nicht daran gehindert, diese evident unionrechtswidrige Regelung zu beschließen. Folge einer evident unionsrechtswidrigen Regelung, die individuelle Rechte beschränkt, ist die Verpflichtung der Behörden und Gerichte, eine solche Regelung unangewendet zu lassen.