Articles for category: Deutschland

Causa Böhmermann: Die Rückkehr der Staatsehre?

Die Entscheidung zur Ermächtigung der deutschen Staatsanwaltschaft, gegen Jan Böhmermann ein Strafverfahren nach § 103 StGB einzuleiten, wird naturgemäß hitzig diskutiert. Über die politischen, straf- und menschenrechtlichen Aspekte hinaus weist der Fall auch eine nicht zu verachtende allgemein-völkerrechtliche Komponente auf: Die Achtung der Ehre fremder Staaten.

Das Grundgesetz der Beatrix von Storch

Eine Menge Presse haben die beiden AfD-Vize Beatrix von Storch und Alexander Gauland für ihre "Islam-und-Grundgesetz-geht-nicht-zusammen"-Äußerungen bekommen. Es ist natürlich von scharfer Ironie, dass die beiden AfDler den Islam ausgerechnet zu einem Dokument in Gegnerschaft stellen, das uns Respekt vor der Religionsfreiheit befiehlt. Mir scheint aber, dass man es damit nicht bewenden lassen kann zu sagen, lest doch mal einfach mal Artikel 4. Mir scheint, von Storch und Gauland haben mit ihrer Invokation des Grundgesetzes etwas ganz anderes, etwas viel Fundamentaleres im Sinn als bloß an der Religionsfreiheit herumzufummeln.

Die Kanzlerin schützt den Rechtsstaat. Oder wie?

In einem Rechtsstaat, so Kanzlerin Angela Merkel in Sachen Böhmermann, sei „es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Wieso eigentlich nicht? Warum gibt es dann überhaupt ein einschlägiges Ermächtigungsdelikt? Tatsächlich ist nach Art. 1 Abs. 3 GG die Bundesregierung durchaus verpflichtet, eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen.

Lügen-Verfassungsrichter in Thüringen? So weit kommt’s noch…

Das ist ein Vorgang, der über die Landesgrenzen des Freistaats Thüringen hinaus Beachtung finden sollte: Ein namhaftes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der Erfurter Staatsrechtslehrer Manfred Baldus, hat in einem heute verkündeten Urteil seinen Kolleg_innen auf der Richterbank kaum verhohlen vorgeworfen, die Gesetze der Logik, wenn nicht gar des Rechts zu verbiegen, um der Thüringer AfD its day in court vorenthalten zu können. Eine schlimmere Anschuldigung gegen ein Verfassungsgericht gibt es kaum.

Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann

Jan Böhmermanns Spottverse auf den türkischen Präsidenten Erdoğan sind erklärtermaßen Schmähkritik und als solche nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt – eigentlich. Kann Schmähkritik so verpackt werden, dass diese ausnahmsweise die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitet? Fällt sie auch dann aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, wenn ihr Verfasser mit dieser „Verpackung“ deutlich macht, dass es ihm erkennbar gerade nicht um den Inhalt der Schmähkritik selbst, sondern um etwas (wiederum erkennbar) anderes geht. Einiges spricht hier dafür, die Meinungsfreiheit tatsächlich in diesem Sinne zu interpretieren.

Mit den eigenen Waffen geschlagen: Die Reaktion des EuGH auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde vor dem Unionsrecht nach dem BVerfG

Der EuGH bewegt sich – aber er gibt dabei klar die Richtung vor. Das ist das Fazit zu seinem Urteil von vorgestern zum europäischen Haftbefehl. Die Antwort auf eine Vorlage des OLG Bremen, in der es um die Auslieferung aufgrund eines europäischen Haftbefehls bei der Gefahr menschenrechtswidriger Haftbedingungen im ersuchenden Staat ging, war zuletzt mit besonderer Spannung erwartet worden. Denn das BVerfG hatte vor kurzem einen Auslieferungsfall nach Italien zum Anlass genommen, nach Jahrzehnten die Solange-Rechtsprechung für den Anwendungsbereich der Menschenwürde in den Ruhestand zu verabschieden: Künftig hat Art. 1 Abs. 1 GG über den Hebel der Identitätskontrolle, und zwar ungeachtet des generellen Grundrechtsschutzstandards in der EU, immer Vorrang vor kollidierenden unionsrechtlichen Verpflichtungen. Dies konnte von europäischer Seite kaum unwidersprochen bleiben.

In eigener Sache: Unsere künftige Kommentar-Moderationspolicy

Lange Zeit war dieser Blog, was Kommentare betrifft, ein relativ idyllischer Ort. Es gab insgesamt relativ wenig davon, und die meisten waren konstruktiv und von hoher juristischer Kompetenz geprägt. Es kam sogar, oh Wunder, gelegentlich vor, dass eine richtig spannende Diskussion zustande kam. Mit dem Blog ist auch seine Reichweite gewachsen, und das Publikum umfasst längst nicht mehr nur die Fachkreise der am konstitutionalistischen Expertendiskurs professionell beteiligten Wissenschaftler_innen, sondern eine Menge Leute mehr, was ich uneingeschränkt toll finde. Einher geht damit aber leider auch, dass sich auch hier mittlerweile eine Zahl von Trollen tummelt, die ich nicht länger hinnehmen kann. ... continue reading