Articles for category: Deutschland

ZDF-Urteil: Staatsfern, aber nicht staatsfrei

Wie verhindert man am besten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von den Inhabern politischer Macht instrumentalisiert und ihren Zwecken unterworfen wird? Indem man diese Machtinhaber radikal aus allen Fernsehgremien hinauswirft? Oder indem man sie, geleitet durch Grenzen und Vorgaben, drinlässt und damit im Gegenteil in die Verantwortung nimmt, den Rundfunk pluralistisch, offen und transparent zu halten? Die Richterinnen und Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts haben über beide Varianten abgestimmt. Das Ergebnis laut heute verkündeter Entscheidung: Sieben für Reinnehmen, einer für Rauswerfen. Damit dürfte zugleich dafür gesorgt sein, dass der Reihe der Rundfunkurteile, dieser Lindenstraße der Verfassungsgerichtsrechtsprechung, so bald die Puste ... continue reading

ESM in Karlsruhe: Damals Fieberkrämpfe, heute Achselzucken

Die heutige endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus und das Grundgesetz kein Problem miteinander haben, das sich nicht durch vernünftige Praxis lösen ließe, scheint mir dem Stand der Erkenntnis vom 12. September 2012 nicht wesentlich Neues hinzuzufügen. Daher will ich es hier dabei belassen, auf meinen Blogpost von damals zu verlinken. Die dieses Datum tragende Entscheidung ist komischerweise heute auf der Website des Bundesverfassungsgerichts nicht aufrufbar. Keine Ahnung wieso. Na, es gibt auch noch andere Fundstellen.

The ECtHR – torn between Russia and Ukraine?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vor wenigen Tagen im Wege einer vorläufigen Maßnahme gem. Art. 39 der Verfahrensordnung in den laufenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eingegriffen (vgl. Pressemitteilung ECHR 073 (2014)). Man mag fragen: Warum mutet sich der EGMR das zu? Oder auch: Was maßt sich der Gerichtshof an? Glaubt er wirklich, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen internationalen Konflikt befrieden zu können, an dem sich die internationale Diplomatie die Zähne ausbeißt? Der Versuch einer Standortbestimmung.On 13th March 2014, the European Court of Human Rights (ECtHR) has intervened in the ongoing conflict between Russia and Ukraine by indicating provisional measures under Rule 39 of the Rules of Court (cf. Press Release ECHR 073 (2014)). One might ask: Why does the Court undergo such a burden? Or, seen from another perspective: Why is the Court attributing itself such a power? Do the judges really belief that they can pacify an international conflict, which international diplomacy is unable to solve, just by means of an interim injunction? The attempt of defining a position.

NRW-Kopftuchverbot: Gesetzesarchitekt Kirchhof ist befangen

Verfassungsrichter sind doch rechte Teufelskerle. Sie können Regelungsgebäude nicht nur zum Einsturz bringen, nein, sie entwerfen auch schon mal welche. Als Architekten des Rechts steht ihnen dann „eine Art Urheberschaft“ für ein bestimmtes Regelungskonzept zu. Und wenn dann eben dieses Regelungskonzept in Karlsruhe als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde auf dem Schreibtisch landet, sind sie befangen und können darüber nicht miturteilen. Das hat der Erste Senat jetzt im Fall seines Vorsitzenden Ferdinand Kirchhof entschieden.  Kirchhof, im Zivilberuf Juraprofessor in Tübingen, hatte sich 2003 (also vor seiner Amtszeit) als Gesetzesarchitekt betätigt mit dem Auftrag, ein verfassungsfestes Kopftuchverbot für Baden-Württemberg zu entwerfen, und zwar ... continue reading

Fünfprozenthürde im Grundgesetz: Von wegen Affront

Die Fünfprozenthürde, glaubt man der FAZ, wird jetzt wohl erstmal doch nicht im Grundgesetz selbst verankert und damit karlsruhefest gemacht. Man befürchte, so heißt es, dass ein solcher Schritt als „Affront des Bundestages gegen das Bundesverfassungsgericht“ gewertet werden könnte. Wieso wäre das ein Affront? Nach allem, was in punkto Wahlrecht zwischen Karlsruhe in Berlin in den letzten Monaten und Jahren so alles vorgefallen ist, scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: erst das Versäumnis, das von Karlsruhe monierte Problem mit dem negativen Stimmgewicht fristgemäß aus der Welt zu schaffen. Dann die Einführung der Dreiprozenthürde anstelle der von Karlsruhe für ... continue reading