Articles for category: Deutschland

Wissenschaftsrat in Wonderland

Had the German Wissenschaftsrat hired an advertising agency to extol the virtues and challenges of German legal education at the dawn of the 21st century, the publicist could hardly have done a more positive job than the Wissenschaftsrat itself. Its report signals that all is remarkably well with the state of legal education and research in Germany: there are more chairs than ever, and those chairs attract more research funding than ever before. German legal scholarship is internationalizing, and coming to terms with the increasing juridification of society and deformalization of law. All is great. Of course, all could be ... continue reading

On the courage to be wrong

The debate on the Wissenschaftsrat-Report has quickly turned into one about the comparative advantages of German doctrinal vs. US interdisciplinary legal scholarship and education. This is not surprising because much of the Report reads like a recommendation to go further down the American path, while at the same time still taking doctrine seriously – very seriously indeed. In taking this ›middle path‹, the authors seek to take the best of what are two very different academic worlds. This effort is admirable, but I am skeptical about its prospects. The attempt itself stems, I think, from a deeper dilemma that has ... continue reading

Die verfolgte Unschuld vom Lande oder: Warum es keines »Grundrechts auf Diskriminierung« bedarf

In einem Beitrag für die FAZ vom 21. Februar 2014 schreibt Christian Hillgruber einen aufregenden Satz: „In den westlichen Gesellschaften sind es mittlerweile schon weniger die Homosexuellen als vielmehr diejenigen, die Homosexualität für moralisch fragwürdig und homosexuelle Praxis für anstößig halten, deren Freiheit, anders zu denken und in Übereinstimmung mit ihrer inneren Überzeugung zu leben, gefährdet erscheint.“ Diese Äußerung Hillgrubers spricht eigentlich für sich selbst – achselzuckend ließe sich zur Tagesordnung übergehen. Besonders an dem Beitrag in der FAZ ist allerdings die Tatsache, dass da ein Bonner Staatsrechtslehrer quasi ex cathedra ein „Grundrecht auf Diskriminierung“ fordert für eine homophobe Minderheit, die angeblich gerade wegen dieser Minderheiteneigenschaft geschützt werden müsse. In solchem Falle ist es vorzugswürdig und notwendig, in aller Öffentlichkeit einer Auffassung entgegenzutreten, die sich als autoritative Experten-Meinung geriert.

Vom Recht, auf die Mehrdeutigkeit des Gesetzes vertrauen zu können

Der Gesetzgeber sagt, was das Gesetz ist. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss veröffentlicht, der in Berlin und anderenorts mal wieder für allerhand Zahnschmelzabrieb sorgen dürfte. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber klarstellen darf, wie er seine eigenen Worte verstanden wissen will, wenn es in Praxis und Justiz Verwirrung um dieselben gibt. Das darf er nicht, so die Mehrheitsmeinung im Ersten Senat: Damit würde er die Rechtslage rückwirkend verändern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass gilt, was gilt, rechtsstaatswidrig enttäuschen. Unklarheiten zu beseitigen sei allein Sache der Justiz: ... continue reading

Karlsruhe setzt kreativem Umgang mit Ordnungsgeldern Grenzen

Wenn ein Unternehmen gar keinen Aufsichtsrat hat, darf es nicht dafür bestraft werden, wenn es keinen Bericht desselben veröffentlicht. Das klingt erst mal so logisch, dass es keiner Erwähnung wert wäre. Aber es ist trotzdem passiert, und das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen, das in einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des Ordnungswidrigkeitenrechts ein paar durchaus notierenswerte Dinge sagt. Es geht in dem Fall um eine GmbH, die eigentlich einen Aufsichtsrat hätte haben müssen, aber keinen hatte – und deshalb ihren Jahresabschlüssen auch keinen Bericht des Aufsichtsrats beifügte, was sie nach § 325 I 3 ... continue reading

Von der Politisierbarkeit der Bundespräsidentenwahl

Heute gab es in Karlsruhe ein sonderbares Schauspiel zu besichtigen: Drei der prominentesten Rechtsextremen dieses Landes, die NPD-Funktionäre Udo Pastörs, Peter Marx und Johannes Müller, sammelten sich zum Foto-Shooting vor dem Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Erst alle vor dem Haupteingang, dann noch einmal Marx alleine vorn am Einfahrtstor mit schwarz-rot-goldenem Bundesadler. Bitte lächeln! An dem Ort, an dem ihr nach dem Willen der Landesinnenminister demnächst endgültig der Garaus gemacht werden soll, führt diese in jeder Hinsicht ohnehin ziemlich bankrotte Partei derzeit einen staunenswerten Tanz auf. Mit einigem Geschick sorgt sie seit geraumer Zeit dafür, dass dem Zweiten Senat die ... continue reading

Karlsruhe wagt den Schritt nach Luxemburg

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen historischen Schritt getan: Die Abtrennung der Fragen zum Ankaufprogramm von Staatsanleihen (OMT) der Europäischen Zentralbank vom Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und die Vorlage der Fragen zum OMT an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Nie zuvor hat das Gericht eine Frage im Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV an den EuGH gerichtet. Schade allerdings wäre es, wenn der EuGH die Vorlage als unzulässig abweisen müsste, weil die Fragen hypothetischer Natur sind und das Vorlageverfahren nicht als Gutachtenverfahren oder sonst missbraucht werden darf. Während normalerweise die Gerichte dem EuGH die Frage nach der Gültigkeit von Rechtsakten der Unionsorgane vorgelegt wird, fragt das BVerfG hier, ob das Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen OMT unvereinbar mit den Unionsverträgen ist und macht sehr deutlich, dass es von der Ungültigkeit ausgeht.

Eine Quelle in der Wüste

Die Medien waren sich schnell einig: eine Sensation, ein Paukenschlag, ein Wendepunkt. Mein Fazit ist nüchterner. Karlsruhe erkennt die eigenen Grenzen und versucht den EuGH als Verbündeten zu gewinnen.Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction.

Deutscher Verfassungslegalismus zum Abgewöhnen

Wer sich angesichts der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe verstört fragt, was das denn überhaupt alles soll, hat meine ganze Sympathie. Ist das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank nun rechtswidrig oder nicht? Wird diese Frage nun in Luxemburg beantwortet oder in Karlsruhe? Und nach welchen Maßstäben? Und mit welchen Folgen? Und wann? Das kann man wirklich alles niemandem mehr erklären. Zunächst wollen wir aber mal eine wirklich epochale Neuigkeit festhalten, die dieser Tag und diese Entscheidung gebracht haben: Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht, das einflussreichste und sendungsbewussteste unter den Verfassungsgerichten Europas, zum ersten Mal in Luxemburg um eine europarechtliche Vorabentscheidung angefragt. Der ... continue reading

Von der Währungsunion wollte Francis Mann nichts wissen

Das Manuskript, das der emigrierte deutsche Jurist Francis Mann Anfang 1938 nach Oxford an die renommierte Clarendon Press schickte, veränderte die Spielregeln des altehrwürdigen englischen Gerichtssystems. Traditionell galt es als unzulässig, bei Gericht noch lebende Autoren zu zitieren. Auf Mann jedoch bezogen sich auch hohe Richter – selbst im House of Lords fanden seine Überlegungen zum Geld- und Währungsrecht Erwähnung. Noch kurz vor seinem Tod im September 1991 korrigierte Mann die Druckfahnen der fünften Auflage. »The Legal Aspect of Money« wurde zum Standardwerk. Zuvor hatten Juristen den geheimnisvollen Gegenstand des Geldes eher für eine esoterische Domäne der Ökonomen gehalten, von ... continue reading