Der Burkini ist die Lösung: Schwimmunterricht auch für Muslima
Es kommt nicht oft vor, dass ein Akt der Modeschöpfung die Verfassungsrechtslandschaft verändert. Der Burkini hat das geschafft, wie das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum koedukativen Schwimmunterricht beweist. In dem Fall geht es wieder mal um eine muslimische Schülerin, die eine Befreiung vom Schwimmunterricht beantragt hatte, um sich nicht im Badeanzug zeigen und keine Jungs in Badehose sehen zu müssen. Ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG kollidiert aber mit dem staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 I GG: Der erlaubt dem Staat, eine Schulpflicht einzuführen und durchzusetzen und dabei festzulegen, was in der Schule passiert – auch gegen den ... continue reading
