Articles for category: Deutschland

On the Margin: Observations on Reception, Ratio and Reform of the Strasbourg Court

Strasburg prompts Discussion. Last friday, the European Court of Human Rights stated in Stübing v. Germany (Application no. 43547/08) that the sanctioning of sexual intercourse between consanguine siblings in German criminal law does not violate the Convention. Possible changes are now in the hands of the domestic legislator – while the applicant of course can still request that the case may be referred to the Grand Chamber for a rehearing. Due to the tragic circumstances of the concrete case, comments on the decision are often passionate. Emotion creates attention. The ECtHR has finally made its way into the broader German ... continue reading

Lokaltermin: Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität als Gegenstand der DDR-Rechtsgeschichte

In Kooperation mit den Werkstattgesprächen des Law & Society Institute lädt Recht im Kontext zu einer Rechtskulturen Conversation mit der Rechtshistorikerin Inga Markovits ein, von der hier gelegentlich schon die Rede war. Am Dienstagabend referiert sie am Ort ihrer aktuellen Forschungen. In einem totalitären Staat können Juristen viele Rollen spielen. Sie können sich der Macht in die Arme werfen und – wie es ostdeutschen Juristen vielfach vorgeworfen wird – als Galionsfiguren des »Unrechtstaats« fungieren. Sie können sich – was auch im Rechtsstaat denkbar ist – als guns for hire definieren und ohne viele Skrupel den Standpunkt ihres jeweiligen Klienten vertreten. ... continue reading

On the Margin: Beobachtungen zu Rezeption, Ratio und Reform der Straßburger Rechtsprechung

The principle of margin of appreciation is particularly difficult to define. Attempts thus far have not accurately managed to embody the complexity of the Court’s jurisprudence. There is much subtle variation in how and when the margin applies. If the Convention were to include any definition of the nature or breadth of the margin of appreciation, or if it were to impose a wide margin of appreciation, this would significantly undermine the Court’s capacity to apply the principle with sufficient care, restraint and flexibility to protect Convention rights. There is no doubt that most of old contracting states would not ... continue reading

Der Fiskalpakt – eine Sprosse auf der Integrationsleiter

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Ratifikationsverfahren hebt nun auch eine Debatte über diesen Fiskalpakt an. Der Pakt steht mit Inhalt, Form und Kontext für die europäische Integration der Gegenwart. Die Mitgliedstaaten wollen durch ihn in der Unionskrise das Euro-Währungsgebiet kräftigen, ihre Haushaltsdisziplin fördern und ihre Wirtschaftspolitiken besser koordinieren. Sie machen diesen Schritt aber ohne den Konsens aller Mitgliedstaaten. Sie weichen deshalb auf den klassisch völkerrechtlichen Vertrag aus und stellen eine für Europas politische Verfasstheit ... continue reading

Saubere Wahlen werden einklagbar

Wenn bei einer Bundestagswahl etwas schief läuft, gibt es kaum Möglichkeiten, sich zu beschweren. Man kann zwar ein so genanntes Wahlprüfungsverfahren anstrengen, indem man Einspruch beim Bundestag einlegt. Aber da wird nur geprüft, ob der Fehler so krass ist, dass deswegen der Bundestag falsch zusammengesetzt ist – und zwar von dem nämlichen Bundestag selbst, um dessen Zusammensetzung es geht. Erst wenn dieser alles in bester Ordnung befunden hat, kann man nach Karlsruhe ziehen, und auch das nur, sofern man 99 Mitstreiter findet, die die Beschwerde mit unterschreiben. Und bis man dort Bescheid bekommt, ist im Regelfall schon der nächste Bundestag ... continue reading

Welche Mehrheiten brauchen Fiskalpakt und ESM?

Von HANNO KUBE Regierung und Opposition verhandeln über die Finanztransaktionssteuer; dies vor dem Hintergrund der Annahme, dass das Zustimmungsgesetz zum Fiskalpakt einer doppelten Zweidrittelmehrheit bedarf. Begründet wird dies mit der Feststellung, dass der Fiskalpakt inhaltlich verfassungsändernde Wirkung habe, weil er eine künftige Abschaffung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse verbiete. Inhaltlich verfassungsändend im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG kann aber nur das mit Anwendungsvorrang ausgestattete EU-Recht wirken. Wegen eben dieses Anwendungsvorrangs ist die legitimierende und begrenzende Norm des Art. 23 Abs. 1 GG im Zuge der Zustimmung zum Maastricht-Vertrag geschaffen worden. Doch möchte die Bundesregierung tatsächlich vom Vorrang des ... continue reading

Target2 Imbalances and the „Demokratieprinzip“: Some Questions

By PETER LINDSETH One main effect of the Eurozone crisis has been a dramatic shrinkage in interbank lending, which is the normal source of bank liquidity for routine business operations.  In this context, a technical feature of the EMU — the ECB’s so-called Target2 payment system — has taken up the slack, providing a means of moving liquidity to those banks that need it.  The result, however, has been major imbalances in the Target2 system, with excess liquidity flowing away from the Eurozone core (Germany, Netherlands, Luxembourg, and Finland) toward the periphery, where it is sorely lacking. From an official ... continue reading

Rätsel des Fiskalpakts

Die Bundesregierung vertritt zwei Ansichten zum Fiskalpakt. Mir scheint, dass sie sich widerspechen: Zum einen bedürfe dieser der Zustimmung einer verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit. Zum anderen gelte dieser auf ewig und sei unkündbar. Einmal offen lassend, ob letzteres stimmt (es erscheint zweifelhaft und wir reden auch sonst bei völkerrechtlichen Verträgen nicht von „Ewigkeit“), es könnte doch nur richtig sein, wenn ersteres falsch wäre. Denn das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann sich, soweit ich sehe, nur aus Art. 23 Abs. 1 S. 3, 2. Alt. GG ergeben. Um dessen Anwendbarkeit zu rechtfertigen, müssen wir das zwischen Völkerrecht und Europarecht stehende Gebilde des Fiskalpaktes auf ... continue reading