Ne Bis in Idem: Manchmal hält doppelt tatsächlich besser
Darf man einen Mörder nicht mehr bestrafen, wenn er im Ausland für seine Tat schon mal verurteilt wurde? Wenn ja, gilt das auch, wenn er keinen Tag seiner Strafe absitzen musste – weil er rechtzeitig nach Deutschland geflohen und sich so seiner Strafe entzogen hat? Gestern hat das BVerfG dazu unbemerkt und ohne Pressemitteilung einen Kammerbeschluss veröffentlicht, der ziemlich interessant ist, schon vom Fall her. Der liegt wie folgt: Heinrich Boere war ein Niederländer, mit deutscher Mutter und in Deutschland geboren. 1940 meldete er sich freiwillig zur Waffen-SS und nahm als Mitglied eines Sonderkommandos an den so genannten „Silbertanne„-Morden teil ... continue reading
