Massaker-Opfer scheitern in Straßburg
Die Europäische Menschenrechtskonvention gibt Opfern von Wehrmachts-Massakern keinen Anspruch, die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung zu verklagen. Der EGMR hat heute Klagen von vier Griechen, die als Kinder das Massaker von Distomo überlebten und dabei ihre Eltern verloren, als unzulässig zurückgewiesen: Die Weigerung der deutschen Gerichte, ihnen einen Anspruch auf Entschädigung zuzugestehen, sei keine willkürliche Anwendung nationalen und internationalen Rechts, daher sei der Geltungsbereich von Art. 1 Prot. 1 der EMRK gar nicht erst eröffnet. die Ungleichbehandlung von Opfern von Wehrmachts-Massakern gegenüber anderen NS-Opfern und Zwangsarbeitern sei keine Diskriminierung. Das BVerfG hatte diese Ungleichbehandlung schon 2004 abgesegnet. Damals ging es um ... continue reading
