Articles for category: Deutschland

Friedliche Gewalt?

Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, ein verfassungsrechtlich als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Wenn „Gewalttätigkeiten“ charakteristisch für die Unfriedlichkeit einer Versammlung sind, dann kann eine friedliche Versammlung nicht umgekehrt als „Gewalt“ qualifiziert werden.

(K)eine Frage der Gerechtigkeit

Wer weder „alt“ noch erwerbsgemindert ist und dennoch seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen sichern kann, wird als arbeitsuchend eingestuft. Mit dieser Einstufung sind politische Grundannahmen verbunden, die sich im Existenzsicherungs-, aber auch im Einbürgerungsrecht und im Umgang mit Familienleistungen zeigen: Armut sei in erster Linie Armut an Erwerbsarbeit und Ausdruck einer freien Entscheidung zur Untätigkeit. Auch die als Teil der „Wachstumsinitivative“ angekündigten, zusätzlichen Verschärfungen im Bürgergeldrecht stellen sich damit als logische Fortsetzung einer einheitlichen politischen Linie dar.

Menschlich verständlich, aber trotzdem falsch?

War der Gefangenenaustausch mit Russland, mit der Band Kettcar gesprochen, „menschlich verständlich, aber trotzdem falsch?“ Ich meine: nein. Als eine – rechtlich nur grob vorstrukturierte – exekutive Maßnahme an der Schnittstelle von Innen- und Außenpolitik geht sie nicht in einer Subsumtion unter strafprozessuale Normen auf. Sie bedarf vor allem einer tragfähigen politischen Begründung und einer eindeutigen Markierung der politischen Verantwortlichkeiten. Beides war hier gewährleistet.

Recht für rechts

SLAPP – dieses Kürzel steht für strategic lawsuits against public participation und befasst sich mit einem Phänomen, das sich steigender Beliebtheit erfreut: Klagen, die in erster Linie erhoben werden, um unliebsame Kritik zu unterdrücken. Insbesondere bei rechten Akteuren sind SLAPPs zuletzt immer beliebter geworden. Anfang des Jahres hat die EU eine Richtlinie gegen SLAPPs erlassen, die allerdings gerade gegen SLAPPs von rechts nicht viel ausrichten können wird.

Wahlrechtsbonus für vergangene Verdienste?

In der „unangefochtenen Einsicht“, dass ein perfektes Wahlsystem nicht existiert, billigte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 30. Juli 2024 das Herzstück der Wahlrechtsreform: die Zweitstimmendeckung. Wer die Entscheidung in Gänze liest, könnte gleichwohl den Eindruck gewinnen, das BVerfG schaffe mit der CSU als „seit Jahrzehnten staatstragend im Parlament befindlicher Partei“ ganz nebenbei ein neues Gut von Verfassungsrang. Erneut erreicht eine Wahlrechtsdiskussion in Deutschland damit ihren Endpunkt bei der CSU. Das wäre vermeidbar gewesen.

Zwischen Prinzipientreue und Pragmatismus

Mit seinem Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition vom 30. Juli 2024 hat das Bundesverfassungsgericht den Kern der Reform – die Zweitstimmendeckung – bestätigt, aber die Sperrklausel partiell beanstandet. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Erwägungen des Gerichts und ordnet sie kritisch in den wahlrechtlichen und politischen Kontext ein.

Verfassungskonsenskultur in Gefahr

Das Erfolgsmodell der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland beruht – aus dem Ausland mit gleichbleibend großer Verwunderung zur Kenntnis genommen – auf einer bekennend politischen Auswahl der Richterinnen und Richter. Da man aufgrund der hohen Hürde der Zweidrittelmehrheit zur Wahl die Stimmen der jeweiligen Opposition braucht, sind nur jene Kandidatinnen und Kandidaten durchzusetzen, die sich in die Karlsruher Dialogkultur einpassen. Nach dem gegenwärtig auf dem Tisch liegenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes sollen gerade diese einfachgesetzlichen Regelungen nicht im Grundgesetz abgesichert werden.

Kein Startschuss für Abschiebungen nach Syrien

Laut OVG Nordrhein-Westfalen besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr aufgrund des Bürgerkriegs; Rückkehrer:innen hätten außerdem keine zielgerichteten Menschenrechtsverletzungen zu befürchten. Das Politik- und Medienecho war gewaltig. Die Urteilsgründe zeigen allerdings, dass die große politische und mediale Aufmerksamkeit in keinem Verhältnis zum Inhalt der Entscheidung steht.

»Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft« meets Grundrechte

Wo wirtschaftliche Macht im Wettbewerb missbraucht wird, greift das Kartellrecht ein. Dass der Missbrauch wirtschaftlicher Macht neben Einschränkungen des Wettbewerbs auch zu Grundrechtsverletzungen führen kann, hat im deutschen Kartellrecht bisher selten eine Rolle gespielt. Dennoch hat das Landgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung Grundrechte in die Wertung des Kartellrechts einbezogen – wenig überraschend ging es um Content Moderation. Das ist bemerkenswert und zeigt, dass das Kartellrecht im Rahmen seines Anwendungsbereichs sehr wohl Grundrechten zur Durchsetzung verhelfen kann.

Diskriminierend eingestellt

Frauen*, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sind dreimal häufiger von sexueller Belästigung betroffen als Frauen* an anderen Arbeitsplätzen. Gleichzeitig gelten sie als „sichere Opfer“, weil ihnen häufig nicht geglaubt wird. Der Verfassungsgerichtshof Berlin gab nun einer Betroffenen recht und stellte fest, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihren Gruppenleiter wegen sexueller Belästigung verfassungswidrig eingestellt worden sei. Der Beschluss selbst gibt zwar kaum Aufschluss über die antidiskriminierungs-rechtlichen Standards – aber Anlass, diese herauszuarbeiten. Denn die wenigsten kennen die verfahrensbezogenen Bedarfe behinderter Menschen.