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Vereinsverbote und wehrhafte Demokratie

Es ist richtig, dass die zuständige Verbotsbehörde die Grenzen des geltenden Rechts und damit der wehrhaften Demokratie gegen die COMPACT-Magazin GmbH austestet. Die Rechtsprechung zu Verboten von Medienorganisationen ist bisher nämlich nur bedingt aussagekräftig. Grundrechte wie die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit stehen ihrem Verbot auf der Grundlage des Vereinsgesetzes allerdings nicht grundsätzlich entgegen. Der Zusammenschluss zu einer Medienorganisation ist kein Freifahrtschein für den Weg aus dem Vereinsgesetz hinaus.

Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte

Um das Compact-Verbot ist eine hitzige Diskussion entbrannt. Die Einschätzungen reichen von legitimem Verfassungsschutz auf der einen bis hin zu verfassungswidrigem Zeitungs- und Medienverbot auf der anderen Seite. Betrachtet man das Vorgehen aus vereinsrechtlicher Perspektive und vergegenwärtigt sich die bisherige Verbotspraxis in vergleichbaren Fällen, bestätigen sich die grundsätzlichen Bedenken nicht.

Zeitungsverbot durch die Hintertür?

Mit ihrem gewohnten Impetus und einigem Inszenierungsaufwand verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag dieser Woche das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Seither ist die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Debatte in vollem Gange. Ein Hauptkritikpunkt: das als Grundlage des Verbots gewählte Vereinsrecht. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass dieses das gezielte Verbot eines Medienerzeugnisses nicht tragen kann.

Vereinsverbote zum Schutze der Menschenwürde

Mit dem Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ und der „CONSPECT FILM GmbH“ ist nach Ansicht der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser „ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ erfolgt. Als in der Verfassung vorgesehenes Instrument spricht vieles dafür, Vereinsverbote angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen sich der freiheitliche Verfassungsstaat gegenübersieht, verstärkt in den Blick zu nehmen.  Der schlichte Hinweis auf die grundrechtliche Gewährleistung der Meinungs- oder Pressefreiheit, so die These dieses Textes, reicht auch im Kontext von Vereinsverboten nicht aus, um die Schutzmechanismen der streitbaren Demokratie beiseitezuschieben.

Verbotene Vereinsmedien

In der Auseinandersetzung mit den Gegnern der Verfassung beweist und bewährt sich der demokratische Rechtsstaat. Auch dort, wo der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifelsfrei festgestellt ist, sind die Voraussetzungen und Grenzen des Grundgesetzes selbst und der Gesetze zum Schutz der Verfassung einzuhalten. Wenig kann den Verfassungsschutz stärker delegitimieren als administrative Maßnahmen, welche rechtswidrig ergehen und später von den Gerichten beanstandet werden.

Deutschlands Filibuster

Filibuster und Schuldenbremse tragen auf beiden Seiten des Atlantiks zu gesetzgeberischem Versagen bei. Dieses Versagen ist eine der Ursachen für die antidemokratischen Tendenzen. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre in den USA sollten dem demokratischen Spektrum in Deutschland Warnung sein. Wer in Ansehung dieser Eindrücke eine symbolische schwarze Null über die realen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts priorisiert, macht sich zum Steigbügelhalter deutscher Trumpisten. Die Europawahl war nur ein Warnschuss.

Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?

Mitte Mai entschied das OVG Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft und beobachtet. Das schlug hohe Wellen. Die Veröffentlichung der Urteilsgründe sechs Wochen später jedoch nicht – obwohl sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD und dessen Erfolg wahrscheinlicher machen.

Talkshow für alle?

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem vor der Europawahl ergangenen Eilbeschluss den WDR dazu verpflichtet, die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht („BSW“) zu der WDR-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ mit verschiedenen Spitzenkandidaten einzuladen. Das OVG änderte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab, welches den Eilantrag des BSW zuvor noch abgelehnt hatte. Die Entscheidungen bieten Anlass, die verfassungsrechtliche Struktur und die Kriterien des Zugangs von Parteien zu öffentlich-rechtlichen Wahlkampfsendungen näher zu beleuchten.

Flächendeckende Gewaltschutzeinrichtungen: So nah und doch so fern

Ein föderaler Flickenteppich und jetzt auch noch Vorgaben aus Europa: Der nun veröffentliche Gesetzesentwurf für ein Gewalthilfegesetz könnte endlich den Ausbau von Schutzunterkünften bundesweit massiv vorantreiben und für Klarheit in der Finanzierungsfrage sorgen. Wenn er sich traut, ambitioniert zu sein. Insbesondere hinsichtlich der bisher großzügigen Fristenregelungen und der unklaren Beteiligung des Bundes an den Ausbaukosten besteht jedoch noch Nachbesserungsbedarf.