Glücksspielmonopol: Oops, we did it again…
Die staatlichen Lotterieanbieter können es nicht lassen. Das LG Stuttgart hat die Lotterielose „Blackjack“ und „SevenEleven“ des staatlichen Glücksspielanbieters in Baden-Württemberg als wettbewerbswidrigen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag bezeichnet: Sie seien so gestaltet, dass sie die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich ziehen und beim Betrachter Spannung erzielen, zitiert hier.
