Glücksspielmonopol: Oops, we did it again…
Die staatlichen Lotterieanbieter können es nicht lassen. Das LG Stuttgart hat die Lotterielose „Blackjack“ und „SevenEleven“ des staatlichen Glücksspielanbieters in Baden-Württemberg als wettbewerbswidrigen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag bezeichnet: Sie seien so gestaltet, dass sie die Aufmerksamkeit des Kunden auf sich ziehen und beim Betrachter Spannung erzielen, zitiert Dr. Bahr aus der Entscheidung (Az.: 17 O 190/09). Sie dürfen das nicht, darin sind sich ausnahmsweise BVerfG und EuGH einig: Sie dürfen nicht einerseits allen privaten Betreibern bei Strafe verbieten, was sie selber nach allen Regeln der Werbung den Leuten schmackhaft machen – spielt, Leute, spielt, zockt euch die Seele aus dem ... continue reading
