Articles for category: Deutschland

Ist der Green Deal der EU nach der Wahl des Europaparlaments verzichtbar?

Im Zuge der Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) im Juni 2024 ist der Europäische Green Deal (EGD) in die Defensive geraten. Die Stimmungslage, die noch im Umfeld der Wahlen von 2019 herrschte, hat sich verändert. Damals wurde das Ergebnis der Wahlen als Plädoyer der Unionsbürger für eine ambitioniertere Klima- und Umweltpolitik verstanden und aufgegriffen. Aktuell sind andere berechtigte politische Anliegen wie Migration, Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität in den Vordergrund gerückt. Nicht verändert hat sich demgegenüber die Klimalage. Nach wie vor drohen die von der Wissenschaft ermittelten planetaren Belastungsgrenzen überschritten zu werden, die nicht zuletzt durch das im internationalen Übereinkommen von Paris rechtsverbindlich verankerte 1,5 bis 2 Grad-Ziel verstärkt politische Relevanz entfaltet haben.

Von Waffen wissen müssen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat vergangene Woche einen Antrag abgelehnt, mit dem der Stopp von Waffenexporten nach Israel erwirkt werden sollte. Der Antrag war von mehreren Palästinensern gestellt worden, die zurzeit im Gaza-Streifen leben. Die Begründung des Gerichts orientiert sich zumindest augenscheinlich an der parallel gelagerten Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Eilantrag Nicaraguas gegen die Bundesrepublik: In beiden Fällen ist für die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes ausschlaggebend, dass Deutschland derzeit keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigt. Der Beschluss des VG Berlin ist in sich zwar schlüssig, verdeutlicht aber einmal mehr die rechtsschutzfeindliche Ausgestaltung der aktuellen Kriegswaffenexportkontrolle.

Kein Grundrecht auf Zuwendungen für antisemitische und rassistische Kunstwerke

Eingangs des Beitrags “Antidiskriminierungsklauseln im Zuwendungs- und Förderungsrecht” wird zu Kritik und Gegenrede eingeladen. Es zeugt doch von einem sehr speziellen Freiheitsverständnis, wenn jede Hürde auf dem Weg zu einer staatlichen Subventionierung als Grundrechtseingriff verstanden wird, der funktional mit einem Verbot äquivalent sein soll. Grundrechtliche Freiheit tritt in Konsequenz als kollektiviert, reglementiert, zugeteilt, alimentiert, rationiert, also als wohlfahrtsstaatlich mediatisiert in Erscheinung.

Öffentlich-rechtlicher (G)rundfunk?

Nicht nur in den Kommentarspalten unter Social-Media-Posts von ARD und ZDF werden immer öfter Forderungen nach der Abschaffung des ‚zwangsfinanzierten‘ öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) laut. Ähnliche Forderungen genießen auch im analogen Leben große Beliebtheit, vor allem bei Anhängern der AfD. Die AfD sieht den ÖRR als Instrument für „Indoktrination und Propaganda“, das in dieser Form abgeschafft gehört, Björn Höcke hat bereits die Kündigung des Medienstaatsvertrags (MStV) gefordert. Angesichts dieser Entwicklungen und der anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg scheint daher die Frage zwingend: Sind die Strukturen des ÖRR gegen Angriffe von Rechtsaußen abgesichert?

Einzug ohne Ausgleich

Da das Wahlrecht in Brandenburg und Sachsen den Ausgleich von Überhangmandaten begrenzt, könnten bei den anstehenden Landtagswahlen im September mehr AfD-Abgeordnete in die Landtage einziehen, als der Partei nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen eigentlich zustünden. Eine Änderung des Wahlrechts ist nach den Wahlen dringend angezeigt. Wählende in Brandenburg sollten über eine strategische Abgabe ihrer Erststimme nachdenken – auch, um ein verfassungswidriges Wahlergebnis zu verhindern. 

Ist die V. Republik sterblich?

Bei den Europawahlen am 9. Juni 2024 wurde der rechtsextreme Rassemblement national in fast allen französischen Départements stärkste Kraft und erhielt mehr als doppelt so viele Stimmen wie das Lager von Präsident Macron. Noch am Wahlabend löste Macron die Nationalversammlung auf und kündigte den ersten Gang der Neuwahlen für den 30. Juni an. Er zwingt hiermit Frankreich dazu, seine jahrhundertelange Suche nach der richtigen Regierung(-sform) fortzusetzen. Es ist zweifelhaft, ob es nach dem zweiten Wahlgang am 7. Juli 2024 das Regierungssystem der V. Republik noch so geben wird, wie wir es kennen.

Von Flüssen und Dieselabgasen

Rechte der Natur sind eine derzeit viel diskutierte Reaktion auf die multiplen Umweltkrisen. Immer häufiger finden solche Rechte, seien es Rechte von Flüssen, Wäldern oder einzelnen Tieren, Eingang in konkrete Gerichtsverfahren. In den letzten Wochen fanden tausende Kilometer voneinander entfernt zwei derartige mündliche Verhandlungen statt. In Ecuador – dem bislang einzigen Land, das der Natur in seiner Verfassung eigene Rechte zuspricht – reichten Aktivist*innen öffentlichkeitswirksam eine Klage im Namen des unter Verschmutzung leidenden Machángara Fluss in Quito ein. In Deutschland verhandelte das Landgericht Erfurt, ob aus der EU-Grundrechtecharta abzuleitende Rechte der Natur in den Dieselabgasfällen eine Rolle spielen könnten.

No reintegration without representation

Die Strafverfahren gegen Donald Trump in Manhattan und Björn Höcke in Halle werfen die Frage nach den Auswirkungen strafrechtlicher Verurteilungen für die politische Karriere der Verurteilten auf. Das deutsche Recht sieht mit § 45 Strafgesetzbuch (StGB) vor, dass eine Verurteilung zum Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts führen kann. Die Vorschrift verkörpert allerdings ein veraltetes Strafrechtsverständnis und ist obendrein in weiten Teilen verfassungswidrig. Deshalb schlage ich vor, sie zu streichen und de lege ferenda eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach dem Vorbild des § 70 StGB (Berufsverbot) zu schaffen.

Ein Schritt vorwärts, keiner zurück

Am vergangenen Freitag kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre „pausieren“ zu wollen. Dieser Wunsch wurde nun von der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages aufgegriffen. In einem am 11. Juni 2024 vorgestellten  Gesetzentwurf fordert die Unionsfraktion eine Aufhebung des LkSG. Der Entwurf soll im heutigen Bundestagsplenum diskutiert werden. An der Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit dem Europarecht bestehen erhebliche Zweifel.

Gelungene Änderungen und verpasste Chancen

Am 6. Juni 2024 hat der Deutsche Bundestag nach einer letzten Aussprache das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts verabschiedet. Die Reform war lange überfällig. Die Reform führt im Sinne der erklärten Ziele tatsächlich zur Schließung von Strafbarkeitslücken. Inwiefern Völkerstrafverfahren für die Überlebenden selbst und für die Zivilgesellschaften der Tatortstaaten langfristig zugänglicher werden, liegt nun allerdings im Ermessen der Gerichte und bleibt abzuwarten.