Articles for category: Deutschland

Karlsruhes Vollstrecker

Binnen weniger Wochen – und nach kurzzeitigem Ausstieg der CDU/CSU-Fraktion aus der Debatte – hat das Bundesjustizministerium einen Referentenvorschlag zur Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung zusätzlicher Schutzmechanismen im Grundgesetz vorgelegt, über den nunmehr beraten wird. Ein Blick in die Historie des Bundesverfassungsgerichts und die Erfahrungen verschiedener ausländischer Verfassungsgerichte mit der Politik offenbaren jedoch, dass es nicht erst autoritärer politischer Parteien oder Strömungen bedarf, um die verfassungsgerichtliche Kontrolle auszuhebeln. Der Blick ist daher auf die Mittel zu richten, die sicherstellen können, dass die Entscheidungen Karlsruhes von allen Staatsorganen befolgt werden.

Physiotherapie für die Richterwahl

Das Erstarken autoritär-populistischer Kräfte in Deutschland hat eine Debatte um eine verfassungsrechtliche Absicherung des Bundes-, aber auch der Landesverfassungsgerichte ausgelöst. Ein neuralgischer Punkt ist die Richterwahl, insbesondere das Zweidrittelmehrheitserfordernis und dessen Kehrseite, die Sperrminorität. Um nicht zu versteifen, sind die Gesetzgeber daher aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wie sich das Blockaderisiko verringern lässt, ohne den Pluralismusschutz aufzugeben. Eine Lösung könnte sein, ein Vorschlagsrecht des Verfassungsgerichts mit einem abgesenkten Mehrheitserfordernis im Parlament zu kombinieren.

Die Pflicht zum Demokratieschutz

Wenn über die wehrhafte Demokratie gestritten wird, ist der Ruf nach einer starken Zivilgesellschaft nicht fern. „Verfassungsschutz von unten“, „wehrhafte Demokratie light“, „ziviler Verfassungsschutz“, „intellectual militancy“ oder „konfliktfähige Zivilgesellschaft“ lauten die Forderungen. Fast alle Diskussionsbeiträge der laufenden Debatte haben gemeinsam, dass sie die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Dabei ist es der Staat, der primär in die Verantwortung genommen werden muss. Sowohl Verfassungsrecht als auch Unionsrecht konkretisieren eine staatliche Pflicht zum Demokratieschutz. Entsprechend ist es staatliche Aufgabe, zivilgesellschaftliche Räume zu stärken und zu schützen.

Zurück zu »separate but equal«?

Die Berliner Bildungssenatorin, Katharina Günther-Wünsch, trennt seit Februar geflüchtete Kinder und Jugendliche von nicht geflüchteten Schüler*innen. Dazu errichtet die Berliner Verwaltung derzeit Schulen in Not- und Sammelunterkünften. Diese Segregation ist verfassungs-, europa- und völkerrechtswidrig. Außerdem stellt sie ein bildungs- und migrationspolitisch fatales Signal dar. So zielt die neue Segregationsstrategie darauf ab, parallele bzw. segregierte Bildungsinstitutionen zu schaffen – und das erinnert an die US-amerikanische Doktrin: separate but equal.

A Limping Militant Democracy

Images of hundreds of men gathering outside the former headquarters of the Italian post-fascist party (Movimento Sociale Italiano – MSI), giving the Roman salute in Acca Larentia (Roma) on the 8th of January 2024, have sparked numerous controversies in Italy. The Roman salute was paired with the Fascist ritual of the “roll call”, whereby a leader calls out the name of a fallen soldier and his comrades shout “presente!”. While one would expect the President of the Senate, facing an incident that stirred political controversy, to reason in more institutional terms rather than strictly legally, La Russa was partially correct in stating that the current Italian legal framework is (still) not sufficiently clear and coherent on the matter.

Dilemma Demokratieschutz

Ein Dilemma zeichnet sich durch einen Entscheidungszwang zwischen mehreren Varianten aus, ohne dass es eine unzweifelhaft richtige Lösung gibt. In ein Dilemma scheint auch die Abwehr des „Autoritären Nationalradikalismus“ der AfD zu führen. Die AfD zu verbieten, um ihre auf Destabilisierung gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen und „Systemwechsel“ angelegte Politik zu unterbinden, wäre ebenso misslich wie die Augen vor ihrer Gefährlichkeit, ihren Erfolgen und Wahlaussichten zu verschließen und allein auf die demokratische Resilienz der Bevölkerung zu vertrauen.

Between Legal Deficiencies and Political Restraint

Traditionally, it is Germany, not France, which is presented as the model example of militant democracy. Among the various provisions of the German Basic Law, Article 21 (2), setting out the procedure for banning political parties, is perhaps one of the clearest expressions of the basic constitutional decision in favour of a streitbare Demokratie. Nevertheless, setting concepts aside and examining empirical data, it is interesting to note that Germany has banned fewer political parties than France since the end of the Second World War.

Ein glühendes Stück Eisen

Nun haben wir es für die nächsten zwei Jahre erst einmal wieder hinter uns; die Streikphase in Bahnverkehr und ÖPNV ist vorbei. Wie aber in heftigen oder langen Streikphasen üblich, wurde auch in diesem Jahr die jahrzehntealte Debatte aufgenommen, ob nicht der Gesetzgeber das Streikrecht beschränken solle. Schließlich gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts.

Luft holen

Die Recherchen von correctiv über ein Treffen von AfD-Mitgliedern, Identitären und Mitgliedern der Werteunion in Potsdam haben einen Stein ins Rollen gebracht. Viele Menschen, die bisher schwiegen, aber dennoch mit Sorge auf eine erstarkende extreme Rechte blickten, konnten nun ihrer Meinung Ausdruck verleihen. Gerade in kleineren Gemeinden sind diese Kundgebungen und Demonstrationen ein ermutigendes Zeichen. Neben den vielen Demonstrationen findet auch die Forderung nach einem AfD-Verbot mehr Gehör. Von einem Parteiverbot darf man sich jedoch nicht mehr erhoffen als eine institutionelle Atempause – allerdings nicht in diesem Wahljahr.

Die Ampel auf Grün

Das Cannabisgesetz (CanG) tritt mit einigen Vorbehalten planmäßig zum 1. April 2024 in Kraft. Die (teilweise) Entkriminalisierung von Cannabis stellt einen wichtigen Schritt zu einer nachhaltigeren und vorurteilsfreieren Drogenpolitik dar. Gleichzeitig fördert das Gesetz aber auch zukünftig soziale Diskriminierung. Zum einen aufgrund der Versorgungsproblematik nach dem 1. April. Zum anderen, weil Cannabis-Clubs als verlässliche Alternative zum privaten Eigenanbau eher exklusiv bleiben dürften.