Articles for category: Deutschland

Geschwiegen und doppelt bestraft

Drei Sozialarbeiter:innen eines Fanprojekts des Karlsruher SC weigern sich, im Strafverfahren über Vorgänge auszusagen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Sie müssen Ordnungsgelder zahlen. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung durch Unterlassen gegen sie. Diese Praxis verletzt jedoch das Menschenrecht, für ein und dieselbe Tat nicht mehrfach verfolgt zu werden.

Subnational Politics and the Path of National Democracies

In Germany and the United States, political factions have emerged in the last decade that have challenged some of the core institutions, conventions, and norms of liberal democratic life. In both countries, subnational units of government—states or municipalities—have operated as staging grounds for parties or factions of parties that reject some or all necessary elements of democratic practice. While they have used different institutional tactics to this end, many basic elements of political strategy can be observed across the two cases.

Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil III)

In diesem abschließenden dritten Teil werde ich die dritte These des Beitrags begründen: Die Verfassungstreuepflicht engt das politische Antragsermessen für solche Anträge umso stärker ein, je klarer ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Sie reduziert dieses Ermessen auf Null und begründet eine Antragspflicht, wenn, wie hier, die Voraussetzungen hinreichend klar vorliegen und die zu erwartenden Nachteile die Vorteile eines Antrags jedenfalls nicht klar und eindeutig überwiegen. Sie verlangt zudem auch von allen Amtsträger:innen, nicht zuletzt auch von der Staatsrechtslehre, sich stärker gegen diese Bedrohung der freiheitlichen Demokratie zu wenden, als das bislang vielfach geschieht.

Schützt das Bundesverfassungsgericht!

Lange fühlten wir uns in Deutschland wie auf einer Insel der Seligen. Während in Polen, den USA und zuletzt in Israel die Unabhängigkeit der Justiz unter Beschuss ist, sind wir gesegnet mit einem starken Verfassungsgericht. Es hat sich über die Jahrzehnte als ausgewogen und unabhängig erwiesen; in der Bevölkerung hat es sich ein immenses Vertrauen erarbeitet. Doch die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts steht auf tönernen Füßen. Nun ist auch in der Öffentlichkeit die Debatte entbrannt, ob und wie man die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts schützen sollte. Der Blick in andere Rechtsordnungen kann zu dieser Diskussion viel beitragen.

Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil II)

Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind, wie die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Warum die Voraussetzungen für Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot dort vorliegen, und die Verfassungstreue es auch verlangt, diese Anträge zu stellen, begründe ich in diesem dreiteiligen Beitrag. In diesem zweiten Teil werde ich näher auf die Voraussetzungen für ein Parteiverbot für die fraglichen Landesverbände eingehen, aber auch darauf, welche Rolle in dieser Debatte gerade auch Staatsrechtslehrer spielen, die den Volksbegriff des Grundgesetzes in einem ethnisch-exkludierenden Sinn verstehen.

Parlament als Bühne

Die AfD ist die erste (populistische) Rechtsaußenpartei in der Bundesrepublik Deutschland, der der Einzug in alle 16 Landtage, den Bundestag sowie das Europäische Parlament gelang. Bis heute gibt es keine „Zauberformel“ im Umgang mit ihr, wenngleich die anderen Parteien mit der Zeit viel über ihre parlamentarische Arbeitsweise und populistische Funktionslogik gelernt haben. Ein Grund dafür liegt darin, dass die AfD das Parlament als Bühne nutzt, um sich – auch und vor allem außerhalb der Parlamente – als Opfer der „Altparteien“ und als einzige „wahre Opposition“ zu inszenieren. Dazu arbeitet sie mit gezielten Provokationen und bricht formelle sowie informelle parlamentarische Spielregeln.

Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil I)

Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind, wie die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Warum die Voraussetzungen für Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot dort vorliegen, und die Verfassungstreue es auch verlangt, diese Anträge zu stellen, werde ich in diesem dreiteiligen Beitrag begründen. In diesem Teil werde ich darlegen, warum eine Verwirkung mit Wählbarkeitsausschluss möglich ist und deren Voraussetzungen voraussichtlich auch erfüllt sind.

Zur notwendigen Annahme der CSDDD durch den EU-Rat

In unterschiedlichen Disziplinen forschen, lehren und beraten wir zu Fragen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. Die aktuellen Pläne gegen eine Annahme der im Trilog abgestimmten EU-Lieferkettenregulierung (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) durch den EU-Rat, initiiert von den FDP-geführten Ministerien für Finanzen und Justiz (Christian Lindner und Dr. Marco Buschmann), nehmen wir mit großer Sorge wahr. Sie stellen nicht nur das Gelingen der CSDDD, sondern auch die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft in der EU nach dem EU-Green-Deal-Projekt in Frage. Wir finden: die CSDDD bedeutet nicht nur Aufwand, sondern sorgt für Rechtssicherheit für Unternehmen mit internationalen Lieferketten.

Vater-in-waiting

Kommt ein Kind auf die Welt, ist das schön – macht aber Arbeit. Das hat der Unionsgesetzgeber erkannt und den sogenannten Vaterschaftsurlaub zur Entlastung nach der Geburt normiert. Den nationalen Gesetzgeber konnte das bislang – trotz abgelaufener Umsetzungsfrist und Vertragsverletzungsverfahren – nicht zum Handeln bewegen. Das ist nicht nur ärgerlich für Eltern und unionsrechtswidrig, sondern offenbart auch ein tiefergreifendes Unvermögen, Zeitinteressen von Eltern normativ angemessen zu berücksichtigen. Es ist daher dringend an der Zeit, dass der Gesetzgeber sein Handeln an einem verfassungsrechtlichen zeitlichen Existenzminimum misst – gerade wenn es um einen so überschaubaren Zeitraum wie zehn Tage geht.

Eine wirkliche Gefahr für die Verfassung

Recht und Gesetz sind keine Garanten dafür, dass sich staatliche Akteure an demokratische Spielregeln halten. Friedhelm Hufen hat in der FAZ kürzlich einen Text veröffentlicht, in dem er implizit das Gegenteil behauptet: Potenzielle Wahlerfolge der AfD in einem deutschen Bundesland seien keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, weil die „Mechanismen der streitbaren Demokratie” und die Gewaltenteilung Schutz genug sind. Aber Hufen verfehlt den Kern der Debatte. Here is why.