Articles for category: Deutschland

Regulierung der Sexarbeit in Deutschland

Die rechtspolitische Debatte über Sexarbeit ist stark ideologisch und moralisch aufgeladen sowie durch stereotype Vorurteile von Sexarbeiter*innen als Opfer gesellschaftlicher Verhältnisse und männlicher Herrschaftsansprüche geprägt. Die Lebenssituation und die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in Deutschland sind allerdings sehr vielfältig. Dieser Vielfalt – über den Sachbereich verschiedener Rechtsgebiete und den Kreis denkbarer Adressat:innen hinweg – gerecht zu werden, ist eine der größten Herausforderungen für die Regulierung der Sexarbeit. Die Beiträge des Symposiums „Regulierung der Sexarbeit in Deutschland – 6 Jahre Prostituiertenschutzgesetz“ beleuchten aus einer intradisziplinären Perspektive verschiedene Aspekte des Rechts der Sexarbeit und ziehen gleichzeitig eine Zwischenbilanz zum Prostituiertenschutzgesetz.

Fördern und Fordern

Die Ampel-Koalition hat gemeinsam mit der Union einen Entwurf für ein „Stiftungsfinanzierungsgesetz“ (StiftFinG)vorgelegt. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll die Grundlage für eine verfassungskonforme, mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbare Stiftungsfinanzierung geschaffen werden.. Darüber hinaus soll es für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzierungspraxis sorgen. Beides gelingt nur bedingt.

Der blinde Fleck

Die Debatte um den richtigen Umgang mit zivilem Klimaschutzungehorsam von Klima-Aktivistinnen und Klima-Aktivisten bleibt im Fluss. Sichtweisen, die auf Basta-Legalismus („Recht muss Recht bleiben“) hinauslaufen, verstellen den Blick auf die strafverfassungsrechtlichen Implikationen, die mit der Verfolgung organisierten Klimaprotests als organisierter Kriminalität durch Vereinigungen einhergehen. Der robusten Strafverfolgung organisierten Klimaprotests wegen Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung stehen in der Demokratietheorie wurzelnde Bedenken entgegen. Sie haben auf Ebene der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen bislang noch keine ausreichende Beachtung gefunden.

Asylrechtliche Einzelfallgerechtigkeit und Demokratieprinzip

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit wurde eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Nachdem die gegen die Verwerfung des Parité-Wahlrechts durch den Verfassungsgerichtshof eingelegte Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen wurde, wählte die 3. Kammer des Zweiten Senats nun die verfahrensrechtliche Alternative der Nichtannahme zur Entscheidung wegen Unbegründetheit. Das eröffnet die Möglichkeit, zu den wesentlichen Streitfragen auch inhaltlich Stellung zu nehmen.

Wehrhafte Demokratie

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. Inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.

Halbwegs raus aus dem Hinterzimmer

Wenn der Deutsche Bundestag heute in erster Lesung über den Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz (BT-Drs. 20/8726) berät, setzt der Gesetzgeber zum Schlussspurt in einem eigenverschuldeten Wettlauf gegen die Zeit an. Hinter der Ziellinie wartet gewiss (mindestens) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, dessen verfassungsrechtliche Kontrolle der Gesetzestext nicht bestehen dürfte. Umso mehr überrascht die Planlosigkeit, mit der die politischen Akteure die vergangenen Monate haben verstreichen lassen.

Ein populistischer Taschenspielertrick

Am Sonntag fanden in Bayern und Hessen Landtagswahlen statt. Im Vorfeld der Wahl forderten konservative und liberale Parteien mit zunehmender Schärfe, Geflüchteten künftig verstärkt Sach- statt Geldleistungen zukommen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine populistische Nebelkerze, denn diese Forderung ist rechtlich fragwürdig, impraktikabel und nicht sachgerecht. Wem dieser Diskurs genutzt hat, dürfte anhand der Landtagswahlergebnisse deutlich geworden sein.

»Powered by the Supply Chain«

Der zehnwöchige Streik von LKW-Fahrern auf der Raststätte in Gräfenhausen hat in den letzten Wochen für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt. Die Arbeiter kommen größtenteils aus Tadschikistan, Georgien und Usbekistan und arbeiten alle für die polnische Spedition Mazur. Der Streik von Gräfenhausen zeigt exemplarisch, dass die gesellschaftlichen Kämpfe ‒ in diesem Fall: Arbeitskämpfe – die Grundlage juridischer Kämpfe sind, die in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits in vollem Gange sind.

Für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik

Als Wissenschaftler*innen aus dem Asylrecht und der Fluchtforschung, die seit Jahren die Flüchtlingspolitik untersuchen und kommentieren, sehen wir die jüngsten politischen Debatten und Forderungen mit großer Sorge. Die Debatte über Flucht und Asyl wird weitestgehend faktenfrei geführt. Dadurch werden Ängste geschürt und gesellschaftliche Probleme Schutzsuchenden angelastet. Zudem werden kurzerhand rechtsstaatliche und menschenrechtliche Minimalstandards für populistische Überschriften geopfert.

»Pushbacks« an den deutschen Grenzen: ja, nein, vielleicht?

Mittels Grenzkontrollen signalisiert die Politik auch dann ihre Handlungsfähigkeit, wenn diese praktisch wenig ändern. Die Forschung spricht von „Kontrollsignalen“, die die verunsicherte Bevölkerung beruhigen. Diese Signalwirkung nutzt nun auch Innenministerin Faeser, wenn sie anordnet, was die Opposition schon lange gefordert hatte: „flexible“ Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien. Scheinbar ändert sich damit viel. Schließlich wurden nach Österreich im ersten Halbjahr knapp 4.500 Personen zurückgewiesen, im Jahr zuvor sogar mehr als 14 Tausend. Realisiert damit die Ampelkoalition, worüber Merkel und Seehofer im Jahr 2018 leidenschaftlich stritten? Und warum gilt das EuGH-Urteil vom 21. September für Deutschland nicht, das manche als Zurückweisungsverbot interpretieren?