Articles for category: Deutschland

Kein Geld für Verfassungsfeinde

Die Ampel-Fraktionen diskutieren zur Stunde endlich über einen konkreten Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG-E). Der aktuell diskutierte Entwurf enthält einen brauchbaren Instrumentenkasten, um der akuten Bedrohung durch die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu begegnen. Das Gesetz muss jedoch auch für zukünftige, möglicherweise ganz andere politische Kräfteverhältnisse gewappnet sein und dafür die materiellen Bewertungen von den Einschätzungen des Verfassungsschutzes entkoppeln, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbeziehen und ein Verständnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung verankern, das die Unteilbarkeit der Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt.

Ist das Außenministerium humorlos?

Satire und Parodie staatlicher Amtsträger:innen haben ihren berechtigten Platz in unserer Demokratie. Einen pointiert-kritischen Beitrag im Diskurs können sie aber nur leisten, wenn man sie auch als solche erkennt. Immer häufiger werden Parodien aber so authentisch gestaltet, dass sie wie tatsächliche Auftritte von Amtsträger:innen wirken können. Diese Verschleierung der Parodie trägt nicht mehr satirisch zum Diskurs bei; stattdessen werfen sie Fragen des Schutzes durch die Meinungsfreiheit und der Abwehransprüche der Amtsträger:innen auf.

Die Finanzierung parteinaher Stiftungen als »Entscheidung in eigener Sache«

Die Finanzierung parteinaher Stiftungen wird häufig als Beispielsfall für eine Entscheidung des Parlaments in eigener Sache angeführt. Ein detaillierter Blick auf die Stiftungsfinanzierung zeigt, dass der Begriff der „Entscheidung in eigener Sache“ zwar nicht gut gewählt ist, die Materie aber für die Politikfinanzierung typische Kontrolldefizite aufweist, die häufig unter diesem Label diskutiert werden. Diese Kontrolldefizite gehen Hand in Hand mit anderen verfassungsrechtlichen Defiziten.

Der demokratische Normalfall

Wenn Wahlgesetzgebung kritisiert wird, ist der Hinweis auf die „Entscheidung in eigener Sache“ rasch zur Hand. Wer will schon bestreiten, dass die Abgeordneten bei Wahlrechtsänderungen auch an ihre eigenen Wiederwahlchancen denken? Dass sie diese Chancen bei jeder Entscheidung im Blick haben sollten, um ihrer Verantwortung gegenüber den Wähler:innen gerecht zu werden, erscheint unerheblich: Denn beim Wahlrecht geht es nicht um irgendeine Sachfrage, sondern um die Regeln des demokratischen Prozesses, die – auch das kann niemand bestreiten – vor Manipulationen geschützt werden müssen.

Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine

Im März 2023 legte Greenpeace ein Rechtsgutachten vor, das die Anbindehaltung von Rindern als tierschutzwidrige Praxis qualifizierte. Kurz darauf veröffentlichte die European Food Safety Authority (EFSA) eine Empfehlung für ein einheitliches Verbot der Anbindehaltung in der EU. Und in einem Bericht des BR vom 30.5.2023 war von einem „internen Referentenentwurf“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu lesen, der unter anderem ein teilweises Verbot der Anbindehaltung vorsehe. In den deutschen Medien entbrannte daraufhin eine hitzige Diskussion. Der Bayerische Bauernverband bezeichnete ein Verbot als „ dramatische Zäsur für die Rinderhaltung“. Um zu erkennen, dass Tiere leiden, wenn beinahe alle ihre natürlichen Verhaltensweisen unterdrückt werden, sind keine besonderen tiermedizinischen Kenntnisse erforderlich. Rechtliche Bedenken gegen diese Haltungsform drängen sich daher auf. Die nähere Betrachtung zeigt: Die dauernde Anbindehaltung ist nicht nur (tierschutz)rechtlich unzulässig, sondern regelmäßig strafbar.

»Impfung macht frei« als Sachkritik

Mit der Parole „Impfung macht frei“ agitierten Impfgegner*innen in den letzten Jahren gegen die Corona-Maßnahmen. Wie der in den Protesten allgegenwärtige „Ungeimpft“-Stern zieht auch die „Impfung macht frei“-Parole Parallelen zum Holocaust. Die Impfgegner*innen haben auf diese Weise ihre Situation mit der der Jüd*innen im Dritten Reich verglichen. Wie die Jüd*innen im Nationalsozialismus, seien die Impfgegner*innen von heute unfrei, ausgegrenzt und von staatlicher Politik unterdrückt. Dass diese Gleichsetzungen geschmacklos, geschichtsvergessen und grenzenlos dumm sind, liegt auf der Hand. Sind sie aber auch verboten?

Odysseus am Mast

Als Odysseus auf seiner langen Heimfahrt an der Insel der Sirenen vorbeikam, mussten er und seine Männer Mittel und Wege finden, dem verzaubernden Gesang der Sirenen zu entgehen. Odysseus ließ sich fest an den Mast seines Schiffes binden, und seine Männer stopften sich Wachs in die Ohren. Vor einem ähnlichen Problem stehen Parteien und Politiker, wenn sie Entscheidungen in eigener Sache treffen, also Entscheidungen, in denen sie selbst die Regeln des politischen Wettbewerbs und damit ihres Machterwerbs bestimmen können.

Verschleierte Freiheit der Advokatur

Aus deutscher Perspektive ist es immer wieder erstaunlich, wie weitreichend der französische Gesetzgeber oder die Verwaltung als religiös empfundene Verhaltensweisen im Alltag regulieren. Dies betrifft neben der Ernährung in Kindergärten und Schulen vor allem auch die Kleidung von Privatpersonen. Derart weitreichende Vorschriften und Debatten erscheinen aus deutscher Sicht schwer vorstellbar, trotz auch hier bekannter Diskussionen im Arbeits-, Schul- und Beamten- und Richterdienstrecht. Der vorliegende Beitrag rückt eine Entwicklung im französischen anwaltlichen Berufsrecht in den Fokus und ordnet diese vergleichend deutsch-französisch ein.

Entscheidungen in der Sache des Bundesverfassungsgerichts

Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache – gibt es das im politischen System der Bundesrepublik? Vordergründig betrachtet mit Sicherheit, denn natürlich existieren Materien, die vor allem die im Parlament vertretenen Parteien angehen und gleichzeitig von diesen entschieden werden. Faktisch aber werden diese Materien in Deutschland aber – nach dem besten Wissen dieses Verfassers ausnahmslos – vom Bundesverfassungsgericht (mit-)entschieden.