Articles for category: Deutschland

Das Ende des Dornröschenschlafs

Das Grundgesetz verlangt Klimaschutz. Das ist in den Rechtswissenschaften weitgehend unumstritten. Wie weit die grundgesetzliche Klimaschutzverpflichtung reicht, allerdings nicht. Dieser Beitrag argumentiert, dass in derartigen Zeiten jedes klimaschädliche Gesetz unter grundgesetzlichem Rechtfertigungsdruck steht. Art. 20a GG verpflichtet nicht „nur“ den Gesetzgeber dazu, einen Emissionsminderungspfad zu normieren und die Gesamtheit der zugelassenen Emissionen in einem erträglichen Ausmaß zu halten. Vielmehr ist aufgrund der angespannten Lage jedes klimaschädliche Gesetz unter Rechtfertigungsdruck.

Über die sogenannte Clankriminalität

Bereits seit Jahren ist das Phänomen der „Clankriminalität“ in der rechts- und kriminalpolitischen Diskussion in Deutschland omnipräsent und wird dabei sowohl von Medien als auch von weiten Teilen des Parteienspektrums als Inbegriff bekämpfungswürdiger Kriminalität und besondere Bedrohung für die Sicherheitslage in der Republik dargestellt. In den letzten Tagen geriet der Begriff im Zusammenhang mit einem „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ aus der Feder des Bundesministeriums des Inneren und für Heimatschutz erneut in die Schlagzeilen. Die Selbstverständlichkeit, mit der die meisten Beiträge zu dieser – auch noch aus anderen Gründen verunglückten – Debatte (mal wieder) auf den Begriff der „Clankriminalität“ zurückgreifen, gibt mir Anlass zum Widerspruch.

Weil wir dich fürchten

Bei der Fahrkartenkontrolle beleidigen Kontrolleur:innen in Berlin einen Schwarzen Mann rassistisch und verletzen ihn. Das Amtsgericht Berlin (Mitte) erkennt eine rassistische Diskriminierung im Rahmen der Deliktshaftung der BVG an – was zu begrüßen ist! Auf der anderen Seite zeigt der Fall die Schwierigkeiten der engen rechtsgutsbezogenen Prüfung des Deliktsrechts in Diskriminierungsfällen auf. Laut Gericht trägt der Kläger sogar eine Mitverantwortung für die Gesundheitsschädigung, obwohl das Geschehen klar als rassistisch erkannt wird. Mit dem LADG, dessen Anwendbarkeit das Gericht fälschlicherweise verneint, wäre das nicht passiert.

Er haftet

Bundesverkehrsminister Volker Wissing lässt gutachtlich prüfen, ob sein Amtsvorgänger Andreas Scheuer dem Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz schuldet. Scheuer hatte Ende 2018 mit einem Betreiberkonsortium aus dem Unternehmen CTS Eventim und Kapsch einen Vertrag abgeschlossen, der einen pauschalen Schadensersatz von 500 Millionen Euro vorsah. 2023 einigten sich die Parteien auf eine Schadensersatzzahlung des Bundes von 243 Millionen Euro. Kann der Bund diesen Betrag von Scheuer zurückfordern?

Er haftet nicht

Anfang Juli teilte das Bundesverkehrsministerium mit, es werde extern prüfen lassen, ob der Bund Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des gescheiterten Pkw-Maut-Projekts auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. So sehr man den kochenden Volkszorn vielleicht nachvollziehen kann – er allein bildet für ein solches Begehren noch keine Anspruchsgrundlage. Der Ex-Verkehrsminister muss voraussichtlich nicht haften – und dafür gibt es nicht nur rechtliche, sondern auch gute rechtspolitische Gründe.

Schiff mit Schlagseite

Zur Umsetzung der Ergebnisse des Koalitionsbeschlusses aus dem März hat das Bundeskabinett am 21. Juni 2023 das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingeleitet. Die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen werden zentrale rechtliche Mechanismen zur Einhaltung der Klimaziele deutlich abschwächen. Das ist nicht nur klimapolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich.  Denn es erhöht die Gefahr, dass die Klimaziele verfehlt und sowohl das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot als auch das Gebot intertemporaler Freiheitssicherung verletzt werden. 

Warum Fehlinformation, Desinformation und Hassrede nicht gleich behandelt werden sollten

Der Umgang mit Fehlinformationen, Desinformationen und Hassrede im Internet ist ein hochaktuelles Thema. Eine im Juni 2023 vorgestellte Politikrichtlinie der UN zielt darauf ab, eben jene Phänomene zu bekämpfen. Es erscheint jedoch nicht sachdienlich Fehlinformationen, Desinformationen und Hassrede ähnlich bzw. gleich zu behandeln, wie es der UN Entwurf momentan vorsieht. Dieser Blogpost vertritt daher die These, dass zumindest Fehlinformationen - also unabsichtlich unrichtige Aussagen - anders behandelt werden müssen als bewusste falsche oder verletzende Äußerungen im Internet.

Scharfes Schwert oder bloßes Gesetzeslametta?

In einer demokratischen Wahl ist der AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Robert Sesselmann zum Landrat von Sonneberg gewählt worden. Während an der Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs keinerlei Zweifel bestehen, gibt das Ergebnis der Wahl doch Anlass, darüber nachzudenken, ob und wie Personen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindselig gegenüberstehen, von der Teilnahme an einer Wahl ferngehalten werden können. Das Thüringer Kommunalwahlrecht sieht dafür in § 24 Abs. 3 ThürKWG eine Verfassungstreueprüfung vor, die der AfD-Kandidat Sesselmann jedoch vorläufig bestanden hat. Ist die Norm ernstgemeint oder bloßes Lippenbekenntnis? Der erste Praxistest zeigt: § 24 Abs. 3 S. 1 ThürKWG ist zu dünn, um effektives Instrument der wehrhaften Demokratie zu sein.

Sozial, aber egal?

Waren Sie am 31. Mai 2023 auch so gespannt auf das Ergebnis dieser bundesweiten Wahl, zu der etwa 52 Millionen Menschen stimmberechtigt waren? Nein? Dann liegt das vielleicht daran, dass die Sozialwahl nicht nur „frei, geheim und öffentlich“ ist (§ 45 Abs. 2 S. 1 SGB IV), sondern auch relativ unbekannt und unbeachtet. Möglicherweise ist es um diese in der Bundesrepublik seit 70 Jahren bestehende Demokratiestabilisierungsinstitution aber gar nicht mal so gut bestellt, wenn zuletzt fast 80% der Stimmberechtigten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machten. 

Die AfD der CDU

Man hat lange darauf warten müssen, dass sich die CDU unter ihrem neuen Vorsitzenden zumindest einmal zu einem programmatischen Zucken hinreißen lässt, was sie nun in Form der unglücklich treffend betitelten ‚Agenda für Deutschland‘ getan hat, die sich nun einmal mit AfD abkürzen lässt. Dennoch ist diese Agenda insofern aufschlussreich, als sich in ihr ein Trend zur Freidemokratisierung der Union dokumentiert. Und es spricht vieles dafür, dass der freidemokratische Trend mit dem halberneuerten Führungsgespann Merz/Linnemann noch weiter an Fahrt aufnimmt. Das paradoxe Resultat könnte darin bestehen, dass es nun diejenigen sind, von denen sich viele in der Partei eine Schärfung des konservativen Profils erhofft haben, die geradezu das Gegenteil bewirken: die stille Verabschiedung von konservativen Fundamentalüberzeugungen.