Articles for category: Deutschland

Legitimation contra Verfahren

Es liegt auf der Hand, dass und warum die Verletzung von Verfahrensvorschriften die Ergebnisse von politischen Verfahren in Mitleidenschaft ziehen und Organrechte der Beteiligten verletzen kann. Warum allerdings umgekehrt auch deren akkurate Beachtung einen Verfassungsverstoß darstellen kann, ist nicht unmittelbar einsichtig. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli zum letzten großen Gesetzgebungsverfahren vor der Sommerpause hat deswegen prinzipielle Bedeutung.

Vergesellschaftungsverzögerungsgesetz

Nach dem Ergebnis des Volksentscheids entschied sich die damalige rot-rot-grüne Regierung dazu, eine Kommission mit Expert*innen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung zu beauftragen, das nun vorgelegt wurde. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner kündigte entsprechend dem Koalitionsvertrag ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz” an, dessen genauer Inhalt bislang noch unbekannt ist, das aber jedenfalls keine unmittelbare Vergesellschaftung bewirken soll. Hinter dem Rahmengesetz steht das Kalkül, eine verfassungsgerichtliche Kontrolle zu erzielen, bevor tatsächliche Vergesellschaftungsmaßnahmen ergriffen werden. Mit diesem Plan begibt sich der Senat sowohl verfassungsrechtlich als auch politisch auf einen Irrweg.

Eine goldene Brücke zur Vergesellschaftung

In den kommenden Monaten wird sich der CDU-geführte Berliner Senat mit einem transformativen Projekt auseinandersetzen müssen, das ihn an die Grenzen seiner politischen Komfortzone bringen dürfte: Das der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Vergangene Woche veröffentlichten die Kommissionsmitglieder ihren Abschlussbericht, der in Bezug auf Art. 15 GG die wohl bedeutsamste Veröffentlichung der vergangenen 70 Jahre ist. Eine deutliche Mehrheit der Kommissionsmitglieder hält das Vorhaben der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für verfassungsgemäß. Der Bericht schlägt eine Brücke zwischen bisher unversöhnlichen Rechtsverständnissen des Art. 15 GG – ein innovativer Kompromiss, den auch das Bundesverfassungsgericht wählen könnte.

Verantwortung und Vertrauen

Zum ersten Mal wird im Deutschen Bundestag ein von der qualifizierten Minderheit beantragter Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt. Obwohl die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion über das notwendige Quorum verfügen, konnten sie sich nicht mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den sog. cum-ex-Geschäften durchsetzen. Die parlamentarische Mehrheit der Ampelfraktionen machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend und lehnte den Einsetzungsantrag ab. Die Einwände der Ampelfraktion können in ihrer Pauschalität jedoch nicht überzeugen.

Verschleppte Vergesellschaftung

Seit jeher haben die Initiator*innen und Befürworter*innen des Volksentscheides zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen („Deutsche Wohnen & Co enteignen“) die Ansicht vertreten, ihr Vorhaben sei verfassungskonform. Knapp zwei Jahre nach Erfolg des Volksentscheides stimmt dem nun die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht zu. Allerdings ist die Einsetzung der Kommission selbst Teil einer Verschleppungstaktik des Berliner Senats, der den Volksentscheid inhaltlich ablehnt. Die Einsetzung der Kommission, der Abschlussbericht und die Reaktionen auf ihn sind jeweils geprägt von einer verbreiteten Art verfassungspolitisch zu argumentieren, einer „Hermeneutik des Verdachts“, die die Verschleppung durch den Senat erst ermöglicht. Diesem Argumentationsmuster sind sämtliche beteiligten Akteure – Vergesellschaftungsbefürworter*innen, -gegner*innen und rechtswissenschaftliche Expert*innen – verfallen. Es birgt aber für sie alle Risiken.

Unsichere Vermutung

Laut Überzeugungsgrundsatz müssen Richter:innen in Asylverfahren von Tatsachen überzeugt sein, auf deren Grundlage sie einen Schutzstatus vergeben. Zu dieser knappen tautologischen Aussage lässt sich das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Militärdienstverweigerern (MDV) aus Syrien zusammenfassen, die bereits im Januar fiel und deren Begründung seit Anfang Juli vorliegt. Das Bundesverwaltungsgericht nutzt die Entscheidungsbegründung zwar dazu, die seit dem EuGH-Urteil in Rechtspraxis und -wissenschaft vieldiskutierte „starke Vermutung“ als „Erfahrungssatz“ auf den deutschen Kontext zu übertragen. Es verpasst es allerdings, die Anforderungen an den Umgang mit Erfahrungssätzen in Asylverfahren zu konkretisieren und ergreift nicht die naheliegende Möglichkeit, angesichts unsicherer Tatsachen den Maßstab der „vollen Überzeugungsgewissheit“ abzuschwächen.

Die »freie internationale Ordnung«

Am 14. Juni 2023 stellten Bundeskanzler Olaf Scholz und Mitglieder seines Kabinetts die erste Nationale Sicherheitsstrategie (NSS) Deutschlands mit dem Titel „Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland“ vor. Das 73-seitige Dokument enthält 21 Verweise auf das „Völkerrecht“, das sechzehnmal im Zusammenhang mit „freier internationaler Ordnung“ oder einfach nur „internationaler Ordnung“ verwendet wird. Die „freie internationale Ordnung“ wird damit zu einem Schlüsselkonzept der neuen Strategie und macht zugleich deutlich, dass die Frage der (zukünftigen) internationalen Ordnung zu einem neuen Schlachtfeld der geopolitischen Auseinandersetzung geworden ist.

Zweifel an der Verfassungstreue

Die Wahl von Robert Sesselmann im thüringischen Landkreis Sonneberg zum ersten AfD-Landrat Deutschlands kam für viele überraschend. Nun wurde bekannt, dass das Landesverwaltungsamt Thüringen plant, eine Prüfung der Verfassungstreue Sesselmanns vorzunehmen. Im Lichte der aktuellen Rechtsprechung streiten zumindest gute Argumente dafür, die Verfassungstreue Sesselmanns nicht als frei von Zweifeln anzusehen. Die gesellschaftspolitischen Konsequenzen dieser Prüfung können jedenfalls vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Popularität der AfD kaum überschätzt werden.

Gefährdung via Retweet

„Die verstreut auf ihren Pferden galoppierende Polizei bändigt die Tiere und drängt Euch zurück. Lasset sie, die leeren Gassen werden sie unglücklich machen, ich weiß es“, spricht der Kaufmann in Franz Kafkas gleichnamiger Erzählung aus dem Jahr 1913 im Lift zu seinem Spiegelbild. Im Jahr 2023 setzt ein sächsischer Sozialarbeiter mit dem Spitznamen Pudding einen Tweet ab. Er schreibt über einen anderen Beitrag: „falls er euch in den leeren Gassen #grimma|s mal über den Weg läuft“ – und bekommt daraufhin Besuch von der Polizei. Zu Recht?

Ziviler Ungehorsam als Demokratie

Spätestens seit dem Frühjahr 2022 ist ziviler Ungehorsam in Deutschland wieder in aller Munde. Die Justiz, Wissenschaft und die politische Öffentlichkeit sind durch die Protestaktionen insbesondere der „Letzten Generation“ mit dynamischen Entwicklungen konfrontiert. Immer im Raum, aber selten ausgesprochen, steht dabei die Kernfrage: Wann ist es gerechtfertigt, Gesetze zu brechen, um für ein höheres Ideal einzustehen? Ein Blick in die Geschichte sozialer Bewegungen zeigt: Dann, wenn es um existenzielle Krisen geht.