Articles for category: Deutschland

Die Waffen des Rechts gegen die Waffen der AfD

Immer mehr Waffenbehörden versuchen, Waffenbesitzern aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Seither haben sich mehrere Gerichte damit auseinandergesetzt – jüngst auch das OVG Münster, das entschied, dass der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis gegenüber einem AfD-Mitglied rechtswidrig war. Dieser Beitrag zeigt, dass die Begründung des OVG dogmatisch richtig ist. Zugleich hat der Gesetzgeber aber Spielraum, die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu verschärfen. Verfassungsrechtliche Gründe stehen dem nicht entgegen.

Asylwende mit Hindernissen

Um die „Asylwende" zu erreichen, wurde im Kabinett nun beschlossen, dass der Familiennachzug bei Fällen subsidiären Schutzes ausgesetzt werden soll. Auch soll die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung „sichere Herkunftsländer" bestimmen können. Während die Aussetzung des Familiennachzugs von einem de facto und de jure unzutreffenden Verständnis des subsidiären Schutzes ausgeht, drohen bei der Einstufung von „sicheren Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung Intransparenz und mangelhafte Begründung.

Zurückweisungen vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 2.6.2025 im Eilverfahren entschieden, dass drei Asylsuchenden der Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten ist, um im Anschluss ein Dublin-Verfahren durchzuführen. Der Beschluss bestätigt die herrschende Auffassung in der Wissenschaft: Zurückweisungen an der Grenze sind europarechtswidrig. Auch eine Notlage wurde nicht substanziell begründet. An der jetzigen Praxis festzuhalten ist daher inakzeptabel.

Erfolgreich gescheitert

Einer der spektakulärsten Klimahaftungsprozesse hat ein ebenso spektakuläres Ende gefunden: Das OLG Hamm hat die Klimaklage gegen RWE abgewiesen – und gleichzeitig klargestellt, dass Großemittenten grundsätzlich für Klimaschäden zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Das Urteil dürfte damit auf einen Fall von „success without victory“ hinauslaufen: Obwohl es kurzfristig eine Niederlage für den Kläger bedeutet, hält es für künftige Klimahaftungsklagen wertvolle Lektionen bereit.

Ein Verfassungsauftrag für die Ewigkeit?

In den aus Weimar übernommenen religionsverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes schlummert seit jeher der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen, also durch eine Entschädigungszahlung aufzuheben. Dieser Auftrag blieb auch in der 20. Wahlperiode unerfüllt. Dafür ist eine spezifische politische und föderale Interessenkonstellation in der Bundesrepublik verantwortlich. Art. 138 Abs. 1 WRV ist dadurch bis heute „kaltgestellt“, wofür aber hinreichende Lösungsmöglichkeiten bereitstehen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Heute vor 50 Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht seinen berühmten Radikalenbeschluss. Die Entscheidung drehte sich um die Frage, ob und wie der Staat gegen potenziell verfassungsfeindliche Beamt*innen bzw. Bewerber*innen für den Staatsdienst vorgehen kann. Sie ist bis heute prägend. Der Jahrestag bietet Anlass, die Entscheidung mit Blick auf ihre Aktualität kritisch zu hinterfragen.

Fasten für den Überfluss?

In den Vereinigten Staaten haben die Journalisten Ezra Klein und Derek Thompson mit ihrem Buch „Abundance“ eine Kritik des gegenwärtigen amerikanischen Verwaltungsstaats vorgelegt. Während Elon Musks DOGE am Rückbau der Bundesverwaltung arbeitet, wollen die beiden Journalisten sie neu aufstellen. Sie werben dafür, linke Politik, konkret der Demokratischen Partei, auf den titelgebenden Überfluss auszurichten: mehr Wohnen, mehr Energie, mehr öffentliche Forschung. Schon weil wir in der Bundesrepublik ähnliche Probleme, aber keine vergleichbare Methodenkritik haben, lohnt ein Blick nach Übersee.

(Noch) nicht verboten, aber unvereinbar (Teil II)

Laut Bundesamt für Verfassungsschutz ist die AfD mittlerweile „gesichert rechtsextremistisch“. Sie vertritt Positionen, die den gewerkschaftlichen Grundwerten fundamental widersprechen. Im ersten Teil meines Beitrags habe ich gezeigt, dass Gewerkschaften die AfD deshalb per Unvereinbarkeitsbeschluss zu einer gegnerischen Organisation erklären können. In diesem zweiten Teil werde ich zeigen, dass auch der Gewerkschaftsausschluss von AfD-Mitgliedern möglich ist – anders, als eine kürzliche Entscheidung des LG Berlin II vermuten lässt.