Kollektive Unfriedlichkeit
Seit mehreren Wochen haben linke Gruppierungen für den Tag der Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen Lina E. und drei andere Angeklagte vor dem OLG Dresden und das darauffolgende Wochenende Protestveranstaltungen angekündigt. Die Stadt Leipzig hat daraufhin für das Wochenende Versammlungen zum Thema im Stadtgebiet verboten. Neben der rechtlich angreifbaren Pauschalität wird das Verbot auch faktisch seinen Zweck verfehlen. Das Bedürfnis nach öffentlicher Auseinandersetzung mit dem Urteil lässt sich bestenfalls nur lenken. Ein Verbot hingegen dürfte eskalationssteigernd wirken.
