Articles for category: Deutschland

Die private Durchsetzung des Unionsrechts

Welche Ansprüche bestehen bei Verstoß gegen unionsrechtlich fundierte Normen, die keine eigenen Rechtsfolgenanordnungen vorsehen – diese Frage ist seit einigen Jahren zu einem zentralen Thema (auch) des Privatrechts geworden. Im Kern geht es um ein Problem, das sich in allen föderal organisierten oder supranational beeinflussten Rechtsordnungen stellt: Wie kann trotz der Ebenentrennung von (unionalen) Rechten („rights“) und (nationaler) Rechtsdurchsetzung („remedies“) eine wirksame Durchsetzung der Regeln der höheren Ebene durch die niedrigere Ebene gewährleistet werden – und welche Rolle spielt in diesem System das Privatrecht? Die Diesel-Entscheidung C-100/21 der Großen Kammer des EuGH gibt neue Impulse für eine Debatte, die das Privatrecht noch lange beschäftigen wird.

Good Things Take Human Rights

Die Tötung von Luisa aus Freudenberg am 11. März durch zwei geständige Freundinnen im Alter von 12 und 13 Jahren hat zu Forderungen aus der Politik geführt, das Mindestalter strafrechtlicher Verantwortlichkeit herabzusetzen. Seitdem berichten verschiedene Medien verstärkt über Straftaten, insbesondere Gewaltdelikte, minderjähriger Täter*innen. Es ist also mit einer Rückkehr dieses Themas in die Diskussion zu rechnen. Wäre die Herabsetzung der Strafmündigkeit überhaupt mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC), vereinbar?

Vorwärts in die klimapolitische Vergangenheit

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass die FDP die Rechtsverbindlichkeit der sektorspezifischen Klimaziele im Klimaschutzgesetz gerne abschaffen würde. Mit dieser Forderung scheint sie sich auf dem Koalitionsgipfel nun durchgesetzt zu haben. Zwar wurden im Gegenzug einige konkrete Klimaschutzmaßnahmen vereinbart, doch damit wird aus Klimaschutzperspektive ein Ass im Ärmel gegen einen Spatzen in der Hand getauscht. Die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes ist nicht nur ein fataler Fehler, sondern zudem möglicherweise verfassungswidrig.

Die papierene Macht des Rechts und seine Perversion

Deutschland sah sich gegen Ende des Zweiten Weltkriegs verstärkten Bombenangriffen ausgesetzt, die natürlich auch Justizgebäude nicht verschonten, ganz abgesehen vom Personalschwund durch Abberufung von Richtern an die Front. Gleichwohl habe es, so Benjamin Lahusen in seiner Studie "Der Dienstbetrieb ist nicht gestört. Die Deutschen und ihre Justiz 1943-1948", einen Stillstand der Rechtspflege niemals gegeben. Jedenfalls haben die Rechtsarbeiter und ihr Hilfspersonal alles dafür getan, dass der ungestörte Dienstbetrieb noch lange aufrechterhalten werden konnte. Wie ist das Bemühen um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zu bewerten? Handelt es sich um eine zivilisatorische und damit deutsche Errungenschaft oder stellt es nur den Gipfel der Perversion dar, wenn inmitten eines inländischen und ausländischen Vernichtungskriegs die Justiz in den normalen Alltagsfällen noch ihrer Arbeit nachgeht und dem Bürger das Gefühl einer Rechtsordnung oder sogar eines Rechtsstaats gibt?

Die Deutschen und ihr Auto

Am 23. September 2015 trat Martin Winterkorn als Vorstandsvorsitzender von VW wegen des sog. Abgasskandals zurück. Man möchte meinen, dass fast acht Jahre später dessen juristische Aufarbeitung abgeschlossen oder zumindest weit vorangeschritten ist. Doch mit seiner vergangene Woche verkündeten Entscheidung stellt der EuGH die bisherige rechtliche Beurteilung des Bundesgerichtshofs und diverser Oberlandesgerichte grundlegend in Frage. Wie ist es dazu gekommen? Der Beitrag will versuchen, darauf eine weniger dogmatische, sondern primär privatrechtstheoretische Antwort zu geben. Meine These ist, dass hier hintergründig ein spezifisch privatrechtliches mit einem unionsrechtlichen Systemdenken konfligiert.

Antisemitismus auf der documenta fifteen

Die documenta fifteen und das dort gezeigte Bild People‘s Justice von Taring Padi mit dessen unzweifelhaft antisemitischen Elementen und Darstellungen von Figuren hat bekanntlich eine bislang einmalige öffentliche Diskussion über Inhalt und Grenzen der Kunstfreiheit ausgelöst, in der allerdings politische und juristische Aspekte allzu oft und ziemlich unreflektiert vermengt wurden. Auch gegen weitere Werke wurden Antisemitismusvorwürfe erhoben. Es erscheint angezeigt, nunmehr, in einem gewissen Abstand zum aktuellen Geschehen damals, eine präzise juristische Analyse zu erarbeiten. Diese soll allerdings durch politische Aspekte ergänzt werden.

Antisemitische Werke: Kunst oder Nichtkunst?

Antisemitismus ist in Deutschland kein Phänomen der Vergangenheit, sondern allgegenwärtig. So auch in der Kunst, wie die Ereignisse um die documenta fifteen im Sommer 2022 eindrücklich gezeigt haben. Aus rechtlicher Perspektive stellt sich dabei insbesondere die Frage nach dem Verhältnis von Antisemitismus und verfassungsrechtlich gewährleisteter Kunstfreiheit. Ist antisemitische Kunst noch Kunst?

Nation ist auch im Wahlrecht kein Muss

Über die jüngst verabschiedete Reform des Wahlrechts für den Bundestag wurde bereits viel Tinte vergossen. Ein Argument aber, das sowohl in der Bundestagsdebatte als auch in der Öffentlichkeit oft wiederholt wurde und wohl den in den novellierten Gesetzesvorschriften zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers ergibt, darf nicht unkommentiert bleiben: Das Argument, dass die nationale Dimension allein aussagekräftig für den politischen Wettbewerb sei und deswegen auch territorial konzentrierte Parteien mit nationalem Messstab zu messen seien.

Entgleisung des Bundesrechnungshofs

In seinem Sonderbericht vom 15. März übte der Bundesrechnungshof vernichtende Kritik an der Deutschen Bahn, die die Presse in der vergangenen Woche dazu veranlasste, von der Notwendigkeit einer „Zerschlagung“ der Bahn zu sprechen. Zerschlagung meint in diesem Falle jedoch weniger eine Restrukturierung als solches, sondern als vor allem eines: Privatisierung. Der Bundesrechnungshof bewegt sich damit auf einem schmalen Grat zwischen ökonomischer Evaluation und politischer Intervention. Die Schlussfolgerungen erscheinen allerdings keinesfalls notwendig und in Anbetracht des institutionellen Mandats des Bundesrechnungshofs diskussionswürdig.

Abschied von Adenauer oder weshalb die Wahlrechtsreform ein Verfassungsrechtsproblem ist

Der Bundestag hat die Grammatik der Macht umgeschrieben. Mit der Änderung des Bundeswahlrechts wollte das Parlament zur gesetzlichen Regelgröße zurückkehren und den „Grundcharakter“ der Verhältniswahl konsequent in der Praxis umsetzen. Was die Reformfähigkeit der Politik belegen und für manche Beobachter ein endgültiger Abschied von der alten Bundesrepublik sein sollte, ist spätestens mit der beschlossenen Gesetzesfassung zu einem ernsten Verfassungsrechtsproblem geworden.