Articles for category: Deutschland

Notrecht am Limit

Die am 19. März 2023 bekannt gegebene Übernahme der Credit Suisse AG («CS») durch die UBS AG und die diesbezüglich im Eiltempo erlassenen Massnahmen und Rechtsakte eröffnen eine Flut von juristischen Streitfragen. Bei der Suche nach Antworten auf diese Probleme wird man schnell auf den Dreh- und Angelpunkt der ganzen Operation stossen: Die bundesrätliche «CS-Notverordnung»? Dass Fragen dieser Tragweite durch exekutive ad-hoc Beschlüsse und nicht durch im vornherein klar in formellen Gesetzen etablierten Prinzipien beantwortet werden, wirft tiefgreifende Probleme bezüglich der Vereinbarung dieser Notrechtsbestimmungen mit der Gewaltentrennung und der Rechtsstaatlichkeit auf.

Vom Chancentod zur Chance: Ein wahlrechtlicher Vorschlag zur Güte

Durch den Wegfall der Grundmandatsklausel rückt aber die 5%-Klausel wieder in den verfassungsrechtlichen Fokus. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Maßstäbe hierzu verschärft, und diese Maßstäbe wird es auch an die im veränderten Kontext des neuen Verhältniswahlrechts stehende 5%-Klausel anlegen. Ob sie ihnen standhalten wird, lässt sich kaum verlässlich prognostizieren. Für die politische Kultur wäre es aber am besten, wenn es gar nicht erst zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen müsste.

Entscheidungsfreudig, aber begründungsschwach

Mangelnde Entscheidungsfreude kann man der CSU nicht vorwerfen. Nur einen Tag nach der Verabschiedung der Wahlrechtsreform im Bundestag hat die Partei beschlossen, das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel anzurufen, die Reform für verfassungswidrig erklären zu lassen. Was aber ist die rechtliche Begründung für die beabsichtigte Klage? Darüber ist bislang nichts zu erfahren. Politische Empörung begründet noch keine Verfassungsklage. Nicht ohne Grund war die bisherige verfassungsrechtliche Diskussion zwar intensiv, hat aber keine Verfassungsverletzung aufgezeigt.

Ein Nachruf ohne Tränen

Durch die nun beschlossene Wahlrechtseform tritt erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die begrüßenswerte Situation ein, dass die Fünfprozenthürde wirklich ausnahmslos für alle Parteien gilt. Wenn manche Akteure das als schmerzhaft erleben, liegt das in erster Linie daran, das sie sich an das verfassungsrechtlich fragwürdige Privileg der Grundmandatsklausel zumindest als Sicherheitsnetz gewöhnt haben und es ihnen zugleich nicht mehr gelingt, verlässlich mehr als fünf Prozent der Wähler hinter sich zu versammeln. Ein irgendwie valides verfassungsrechtliches Argument kann gegen die Streichung der Klausel nicht vorgebracht werden.

Zwei Jahre Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde von der Deutschen Umwelthilfe als „die wohl bedeutendste Umweltschutz-Entscheidung in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts“ gelobt. Wenn man mit dem Abstand von zwei Jahren auf die Entscheidung und ihre (Nicht)Folgen sieht, muss die Bewertung deutlich nüchterner ausfallen. Zum einen wird meist übersehen, dass die unmittelbare Wirkung des Beschlusses denkbar gering war. Vor allem wird er aber von der Politik, von den Verwaltungsgerichten und sogar vom Bundesverfassungsgericht selbst nicht umgesetzt. Das Problem, wie effektiver Klimaschutz durchgesetzt werden kann, ist nach wie vor nicht gelöst.

Parteiausschlussverfahren im Spannungsfeld von Identitätsfindung und Transformation

Seit es Parteien gibt, gibt es Parteiausschlussverfahren. In den letzten Jahren haben sich jedoch prominente Fälle gehäuft. Es scheint, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für solche Verfahren stark zugenommen hat, wie die jüngsten Beispiele von Schröder, Palmer und Maaßen zeigen. Früher waren solche Verfahren in der Regel auf Parteien des linken Spektrums wie die SPD beschränkt, aber jetzt gerät auch die CDU verstärkt in die Schlagzeilen. Eine mögliche Erklärung ist der beschleunigte Wandel der politischen Landschaft, der die Identität der Parteien besonders herausfordert.

Rosneft am Ende?

Als das Bundeswirtschaftsministerium im September zwei deutsche Tochtergesellschaften des russischen Staatskonzerns Rosneft unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur stellte, ließ die Reaktion aus Moskau nicht lange auf sich warten: Man werde mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diese „Zwangsenteignung“ vorgehen, verkündete Rosneft und klagte vor dem BVerwG. Mit Urteil vom 14. März 2023 hat das BVerwG diese Klagen nun als unbegründet abgewiesen.Aus verwaltungsgerichtlicher Perspektive mag durch das Urteil alles gesagt sein. Im Bereich des Verfassungs-, Unions- und Völkerrechts sind indes viele Fragen offen.

Kein schöner Zug

Die Wahlrechtsreform, die die Ampelkoalition noch in dieser Woche durch den Bundestag bringen will, könnte dazu führen, dass im nächsten Deutschen Bundestag weder die Linkspartei noch die CSU vertreten sein werden. Auch wenn das nicht alle für einen Verlust halten mögen, beschert es der Reform doch ein Legitimitätsproblem, von dem man nur hoffen kann, dass es sich so nicht realisiert.