Articles for category: Deutschland

Wann folgt die Begründung?

Am 25. Januar 2023 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen die Wiederholung der Berliner Wahl ab. Beim Jahrespresseempfang des Gerichts am 8. März 2023 hat der zuständige Berichterstatter Peter Müller erklärt, dass das Abfassen der Gründe noch etwas Zeit beanspruchen werde, weil eine belastbare Begründung in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei und es einer Würdigung der Verfassungsbeschwerde in ihrer Gesamtheit bedürfe. Diese Erwägungen sind vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Begründungspflicht von Eilentscheidungen schon angesichts der tatsächlich zur Verfügung stehenden Zeit problematisch. Vor allem aber verwischen sie wesentliche Unterschiede zwischen Eilrechtsschutz und Hauptsacheverfahren.

Abschied von der Personenwahl (Fortsetzung)

Im Januar legte die Ampelkoalition ihren Entwurf für eine Wahlrechtsreform vor, der das Bundeswahlrecht auf seinen Grundcharakter – die Verhältniswahl – zurückführen sollte. Heute wurde eine überarbeitete Fassung des Entwurfs vorgestellt, die schon am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Stoßrichtung bleibt gleich: Durch den Abschied von der Personenwahl in den Wahlkreisen werden Überhang- und Ausgleichsmandate entbehrlich und so ein weiteres Anwachsen des Bundestages ausgeschlossen. Die Änderungen reagieren auf Kritik am Ausgangsentwurf, haben es aber ihrerseits in sich.

A New Volume and an Old Error

It looked as if this useful series of red books had been dropped off or discontinued. However, in 2022, the Court published a voluminous book on the “General Right of Personality” (Article 2(1) Basic Law). The collection is interesting because it gives an impression of the many facets that the Court has found over time in Art. 2(1) Basic Law. But beyond that, the collection is also interesting as correction of an initial error of the Court, which, however, was never recognized as an error by the Court itself.

Alles auf Los

Nach der Berliner Wiederholungswahl gab es bei der Auszählung von ursprünglich vergessenen Wahlstimmen ein Patt zwischen den Direktkandidat*innen der CDU und der Linken. Dieses Patt hätte bedeutet, dass ein Los darüber entscheidet, wer ins Abgeordnetenhaus einzieht. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, waren es doch Vertreter*innen der Union, die vor einigen Wochen das Losverfahren mit deutlichen Worten kritisierten, als die sogenannte „Letzte Generation“ einen gelosten Gesellschaftsrat forderte. Wäre also ein durch ein Losverfahren zusammengesetztes Gremium tatsächlich undemokratisch?

Demokratische Proteste als Majestätsbeleidigung des Grundgesetzes

Das „Grundgesetz 49“-Denkmal des israelischen Künstlers Dani Karavan unweit des Reichstags in Berlin zeigt die Art. 1-19 GG in ihrer Fassung von 1949 auf gläsernen Scheiben. Es mahnt zur Achtung und zum Schutz der Grundrechte. Am Samstag, den 04. März 2023 haben Klimaschutz-Aktivist:innen der „Letzten Generation“ es mit schwarzer Farbe übergossen. Auf die Glasscheiben klebten sie sodann Plakate mit den Aufschriften „Erdöl oder Grundrechte?“ und „In der Klimahölle gibt es keine Menschenwürde, keine Freiheit, kein Recht auf Leben“. Die breite und heftige Kritik, die die Aktion ausgelöst hat, hält einer juristischen Analyse nicht stand und stellt dem Zustand der freiheitlichen Demokratie in Deutschland kein gutes Zeugnis aus.

Literaturzeitschriften im Limbo

Der Streit der Literaturzeitschriften ist entschieden: Die Akademie der Künste darf die Zeitschrift Sinn und Form zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr herausgeben, ansonsten droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Landgericht Berlin hat der Klage des Herausgebers der Kulturzeitschrift Lettre International, Frank Berberich, stattgegeben. Das war zu erwarten, nachdem der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert war. Überraschend ist aber die nüchterne Begründung des Gerichts, das sich allein auf das Wettbewerbsrecht fokussiert und den verfassungsrechtlichen Fragen, die der Fall aufwirft, aus dem Weg geht. Diese Fragen sind in der Tat nicht leicht zu beantworten.

Zwischen den Stühlen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Artenschutzrecht geraten zunehmend in Konflikt. Am Freitag hat der Bundestag gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) die Einführung bzw. Änderung dreier unscheinbarer Paragraphen beschlossen. Die drei Regelungen dienen der Umsetzung der EU-Notfallverordnung, die im Dezember auf EU-Ebene kurzfristig verabschiedet wurde. Sie soll zur Bewältigung der Energiekrise und Beschleunigung der Energiewende beitragen und ermöglicht befristet den weitgehenden Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung. Klarer Sieger durch K.O. in der ersten Runde: Die Erneuerbaren Energien.

Jenseits der Pandemie

Als die WHO am 11. März 2020 COVID-19 als weltweiten Gesundheitsnotstand einstufte, wurde auch der größten Optimistin klar: Jetzt wird es ernst. Wenige Tage später erschienen die ersten Beiträge auf dem Verfassungsblog, der sich zur wichtigsten Plattform der rechtswissenschaftlichen Diskussion und Vergewisserung in der Pandemie entwickeln sollte. Nun, drei Jahre später, ist es auch hier still geworden. Das Virus, das so viel Unheil und Unfrieden angerichtet hat, ist auf Abschiedstournee in den endemischen Modus. Es beginnt die Zeit der öffentlichen Bilanzen, die mal selbstgerecht, mal selbstkritisch ausfallen.

Bezirksämter ohne Legitimation

mit deutlichen Worten hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Mitte November vergangenen Jahres die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin vom 26. September 2021 für ungültig erklärt. Aufgrund der Wiederholungwahl, die daraufhin am 12. Februar 2023 stattfand, haben sich nicht nur die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus, sondern auch in einigen Bezirksverordnetenversammlungen verschoben. Dass sich diese Stärkeverhältnisse durch die Wiederholungswahl verändert haben, wirft die Frage auf, ob die Wiederholungswahl auch Auswirkungen auf die Wahl der Mitglieder des Bezirksamtes hat. Offenbar führt es zu einem demokratietheoretischen „Störgefühl“, dass die Bezirksbürgermeister / innen (und die anderen Mitglieder des Bezirksamtes) gleichwohl für die verbleibende Dauer der Wahlperiode – ca. 3,5 Jahre – im Amt bleiben sollen.