Articles for category: Deutschland

„Like Handing My Whole Life Over“

On 16 February 2023, the German Federal Administrative Court (BVerwG) ruled that the practice of regularly analysing data carriers, including mobile phones, by the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) when registering asylum applicants is illegal (BVerwG 1 C 19.21). The judgement arrives after the Gesellschaft für Freiheitsrechte’s (GFF) efforts to reveal this practice’s details and take legal action against its use in the asylum procedure. In this post, we briefly overview this practice and analyse this judgement and its implications. We argue that although this judgement represents an important victory for asylum seekers’ and refugees’ data protection and privacy, some controversial aspects of this practice still require clarification.

Endlich gleicher Lohn für alle?

Am 16.02.2023 urteilte das Bundesarbeitsgericht über die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Zahlt der Arbeitgeber einem Mann aufgrund der Gehaltsverhandlungen ein besseres Gehalt, muss er dieses auch den gleichqualifizierten Frauen zahlen. Ein besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt somit kein höheres Gehalt mehr. Auch wenn das Urteil ein Meilenstein für Gleichberechtigung am Arbeitsplatz darstellt, ist der Kampf noch nicht vorbei.

Opferrechte in der Sackgasse

Am 07. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau. Die Todesumstände gelten nach wie vor als nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Verfassungsbeschwerde, mit der weitere Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh begehrt wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss erleichtert die Ablehnung von Klageerzwingungsanträgen und schwächt die Rechte von Opfern und Hinterbliebenen von Polizeigewalt.

Unfall in Zeitlupe

Mit Urteil vom 22. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass es im Bereich der staatlichen Parteienfinanzierung eines gesonderten Stiftungsgesetzes bedarf (2 BvE 3/19). Die im Bundestag vertretenen Parteien, insbesondere die SPD und die Union, haben in der Frage der Finanzierung parteinaher Stiftungen einmal mehr jegliche eigenständige Entscheidungsfindung solange verweigert, bis das BVerfG sie zum Jagen getragen hat. Dieses Muster, das auch die Regulierung der Parteienfinanzierung kennzeichnet, war lange ein Ärgernis, aber auch Ausdruck des wechselseitigen Respekts von Parteien und Verfassungsgericht. Angesichts einer sich radikalisierenden AfD ist das Zaudern der Parteien aber zusehends untragbar. Zum Glück beließ es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht beim guten Zureden.

Das Ende der »Schattenfinanzierung« parteinaher Stiftungen

Mit Urteil vom 22.02.2023 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige staatliche Mittelvergabe an die parteinahen Stiftungen unter Aussparung der Desiderius-Erasmus-Stiftung die AfD in ihrer politischen Chancengleichheit verletzt. Was nach einem Sieg auf ganzer Linie für die AfD klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Pyrrhussieg – Geld für den gerügten Zeitraum vor 2021 wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung (kurz: DES) wohl nicht bekommen und auch für die Zeit danach hängt vieles von der neuen gesetzlichen Regelung ab. Neben der Entscheidung in der Sache hat das Gericht auch noch einige bemerkenswerte Fingerzeige für eine gesetzliche Ausgestaltung gegeben, die sich zu beleuchten lohnen.

Das Ende von Schengen?

Anfang Januar gab es ein Jubiläum an der deutsch-dänischen Grenze: zum siebten Mal jährte sich die Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch Dänemarks. In einem Gutachten im Auftrag von MEP Rasmus Andresen und der grünen Fraktion im EU-Parlament haben wir untersucht, ob Dänemark die Wiedereinführung und Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen rechtfertigen kann. Auch Österreich, Frankreich, Deutschland, Norwegen und Schweden führten Grenzkontrollen seit 2016 wieder ein. Diese Staaten legen die Axt an die Freizügigkeit im EU-Binnenraum.

Versammlungsfreiheit durch Gesetz?

In Hessen will die schwarz-grüne Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz auf den Weg bringen. In der Anhörung im Hessischen Landtag machten Sachverständige aus der Rechtswissenschaft auf ein gravierendes Problem aufmerksam, welches das gesamte Projekt als unvollendet in die Annalen der 20. Legislaturperiode eingehen lassen könnte: die Hessische Verfassung.

Weltumspannende Vernichtungsfantasien

In seinem jüngst veröffentlichten Gutachten zum documenta fifteen-Skandal schreibt Christoph Möllers, dass er Kunstformen, „die sich antisemitischer oder rassistischer Stereotype bedienen“, nebeneinander behandeln könne, „weil die Unterschiede zwischen Rassismus und Antisemitismus jedenfalls nicht auf den Umstand ihrer verfassungsrechtlichen Missbilligung hinüberwirken, die für beide gilt und für beide an gleicher Stelle verankert ist“. Das mag der Mehrheitsmeinung unter Verfassungsrechtler:innen entsprechen. Aus der Perspektive der Antisemitismusforschung verdeckt eine solche same standards-These jedoch gerade das, was den modernen Antisemitismus ausmacht. Deshalb sollten wir erwägen, bei seiner rechtlichen Bekämpfung dogmatisch neue Wege zu gehen.

Der Brüsseler Testballon

Über das Amtsblatt der Europäischen Union vom 13. Februar 2023 eröffnete die Kommission den Blick auf eine gegen Ungarn eingereichte Klageschrift. Im Vertragsverletzungsverfahren begehrt sie die Feststellung eines Unionsrechtsverstoßes durch das vom ungarischen Parlament in 2021 verabschiedete Gesetz über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und die Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern. Die Kommission schlägt mit der Klageschrift einen neuen Weg ein, da sie den vorgebrachten Verstoß in einem Punkt auf Art. 2 EUV als solchen, das heißt auf die isolierte Bestimmung, stützt.

Löschen für die Vielfalt

Das Bundesverwaltungsgericht gelangt mit einiger Anstrengung zu einer generellen Pflicht öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, Inhalte auf ihren Social Media-Präsenzen zu moderieren und Nutzendenkommentare ohne hinreichenden Sendungsbezug zu löschen. Die Chance, ein zukunftweisendes Judikat zum Auftrag des ÖRR in der plattformisierten Öffentlichkeit zu erlassen, lässt der 7. Senat ungenutzt, dabei hatte das erstinstanzlich befasste VG Leipzig einen Weg dorthin aufgezeigt.