Articles for category: Deutschland

A Turning Point in Abortion Law

This blog post concludes the symposium “Comparative Legal Perspectives on Abortion”. The symposium traced the regulation of abortion and accompanying activist movements in Argentina, Uruguay, Canada, Iceland, Northern Macedonia, Tunisia, South Africa, India, and South Korea. Now we want to turn our gaze from the outside back to the inside: What is to be gained for the German debate on abortion law?

Rechts nur noch die Wand?

Rechtsaußenparteien haben in den letzten Jahrzehnten flächendeckend in den Parteiensystemen Europas fußgefasst. Zehn Jahre nach ihrer Gründung hat sich mit der Alternative für Deutschland (AfD) auch in der Bundesrepublik eine Partei am rechten Rand des Parteienspektrums etabliert. Die etablierten Parteien in Deutschland suchen seit der Gründung der AfD nach wirksamen Strategien, um den Erfolg der Partei einzudämmen. Noch im November 2021 proklamierte Friedrich Merz mit seiner Kandidatur zum CDU-Parteivorsitz eine Brandmauer zur AfD. Von dieser Brandmauer scheint zu Beginn dieses Jahres nicht mehr viel übrig.

Die Störerhaftung ist tot, lang lebe die Störerhaftung

In der rechtswissenschaftlichen Debatte melden sich erste Stimmen, die den Urteilen in den Verfahren YouTube II und Uploaded III entnehmen, dass der BGH die Störerhaftung für sämtliche Vermittlungsdienste abgeschafft habe. Mit anderen Worten könnten nun etwa auch Access Provider, Domain Registrare oder DNS-Dienste als Täter von Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Diese Lesart der beiden Urteile zur Haftung von Sharing-Plattformen ist nicht nur rechtlich fernliegend, die Ausweitung der Haftung neutraler Diensteanbieter droht die Grundrechtseinschränkungen, die bereits an der Störerhaftung kritisiert wurden, zu potenzieren.

Zum Mythos des Direktmandates aus Sicht der Wählerinnen und Wähler

Am Montag, den 6. Februar befasst sich der Ausschuss für Inneres und Heimat in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zur Reform des Bundestagswahlrecht. Der neue Entwurf hat einige Diskussionen hinsichtlich direkt gewählter Abgeordneter ausgelöst, denn er bricht mit der Tradition, dass Kandidierende, die eine relative Mehrheit im Wahlkreis gewinnen, automatisch ins Parlament einziehen, selbst wenn sie nur 20% der Erstimmen oder sogar weniger erhalten. Warum sollte die Vertretung eines Wahlkreises aber exklusiv beim Direktmandat liegen?

Frei für wen?

Nach „68 Auto-Tagen“ ist die Friedrichstraße in Berlin nun wieder autofrei. Während man sich auf Twitter noch darüber streitet, ob das nun eine Sperrung (für die Autos) oder eine Öffnung (für den Rest) darstellt, hat das Bündnis „Rettet die Friedrichstraße“ bereits angekündigt, gegen die Fußgängerzone rechtlich vorzugehen. Dass die Initiative damit Erfolg haben wird, ist jedoch unwahrscheinlich, wie ein Blick auf die rechtlichen Hintergründe der „Flaniermeile Friedrichstraße“ zeigt.

Pressure to Party?

Much has changed – and been written – since the ‘Alternative für Deutschland’ (AfD) was founded ten years ago by some rather neoliberal economists and former conservative party members. Today, hardly anyone talks about its early Eurosceptic profile, as it was soon replaced by nativist, authoritarian positions, making the party a typical member of the (populist) radical right party family. This shift to the far right was accompanied by a massive change in the party’s executive committee and membership base in 2015. Today, none of the first party spokespersons is a member of the party anymore.

Daumenschrauben für den Gesetzgeber

Was haben Annalena Baerbock, Marco Buschmann und Gregor Gysi gemeinsam? Sie und 213 andere Bundestagsabgeordnete von Grünen, FDP und Linken waren Antragsteller einer abstrakten Normenkontrolle, welche sich gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung richtete, die die damalige Große Koalition 2018 beschloss. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Erhöhung nun für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil vom 24.01.23 ist kein „drittes Parteienfinanzierungsurteil“, dafür mangelt es der Entscheidung an einem wirklichen inhaltlichen Umbruch. Neuland betritt das Gericht dann aber in der Folge durch die Herausarbeitung von prozeduralen und inhaltlichen Anforderungen an eine Erhöhung der absoluten Obergrenze.

Ein bisschen kleinlich

Nachdem es um die Parteienfinanzierung bald dreißig Jahre schon fast verdächtig still geworden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Dienstag dieser Woche erneut ein Ausrufezeichen gesetzt. Das Gericht kippte den Aufschlag, den der Gesetzgeber den Parteien mit dem Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 genehmigt hatte; dadurch war das Gesamtvolumen der staatlichen Zuwendungen nach § 18 II PartG von 165 auf 190 Millionen Euro erhöht worden. Das Ergebnis war von meisten Beobachtern und auch von den Parteien selbst so vorhergesehen worden, aber die Begründung fiel am Ende doch anders aus als noch vor der mündlichen Verhandlung erwartet.

Niemand steht über dem (Klimaschutz-)Gesetz

Weil die Regierung trotz Zielverfehlung noch immer kein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet hat, klagt der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) nun vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf Beschluss eines solchen. Die Klage gibt Anlass für eine nähere Betrachtung der rechtlichen Pflichten, die das Klimaschutzgesetz (KSG) für den Fall einer Zielverfehlung auferlegt. 

Eigentumsverhältnisse sind antastbar

Die aktuellen Debatten um Kohleausstieg und Energiewende zeigen, dass Entscheidungen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft hochpolitisch sind und nicht ohne Blick auf das Wohlergehen dieser sowie folgender Generationen gefällt werden können. Insbesondere die anhaltenden Proteste gegen den Braunkohleabbau unter Lützerath belegen, dass die privatwirtschaftliche Nutzung und Verwertung fossiler Energien zugunsten privater (Rekord-)Gewinne in Zeiten der Klima- und Energiekrise zunehmend auf Ablehnung stößt. Vermehrt werden daher auch Forderungen laut, private Profitinteressen aus den Entscheidungsprozessen auszuschließen und den gewonnenen Entscheidungsraum mit demokratisch legitimierter und gemeinwohlorientierter Unternehmenspolitik zu füllen.