Articles for category: Deutschland

Rechtsstaatliche und strafverfahrensrechtliche Ernüchterung nach der »Berliner Silvesternacht«

Nach gut zwei Wochen bietet die Berliner Silvesternacht weiterhin Anlass für Schlagzeilen und Talkshows. Kein Wunder – so kurz vor den Berliner Wiederholungswahlen. Insbesondere die rechtspopulistisch angehauchte Anbiederung der Berliner CDU, die nach den Vornamen der Tatverdächtigen fragt, erhitzte noch einmal die ohnehin wahlbedingt leicht reizbaren Gemüter in Berlin. Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) wiederum forderte ein Umdenken der Strafjustiz, um so mit schnellen Strafen ein schlagkräftiges und rechtsstaatliches Zeichen gegen diese verrohten Jugendlichen zu setzen. Eine Vornamensabfrage hält sie hingegen für den falschen Ansatz.

Die strafrechtliche Undeterminiertheit von Aktionen des ›Aufstands der Letzten Generation‹ und wie damit umzugehen ist

Ob der zivile Ungehorsam der Personen des ‚Aufstand der Letzten Generation‘ strafbar ist, wird weithin als Frage der Subsumtion von Sachverhalten unter Strafrechtsnormen behandelt. Meist resultiert dann eine Verurteilung, manchmal auch ein Freispruch. Mein Eindruck ist dagegen, dass das einschlägige Recht in vielen Fällen keine eindeutige Antwort enthält und dass deshalb außerrechtliche Umstände auf die Entscheidung einwirken. Dies ist zunächst eine rechtssoziologische Frage, deren Beantwortung aber für die Rechtsanwendung fruchtbar gemacht werden kann.

Einmal im Kreis?

Selten hat ein amtsgerichtliches Urteil so viel Aufmerksamkeit erfahren, wie die Entscheidung des AG Flensburg zum rechtfertigenden Notstand eines Baumbesetzers. Jana Wolf hat das Urteil hier auf dem Verfassungsblog besprochen – und zwar bevor die Urteilsgründe vorlagen. Und die Richterin hat Jana Wolf gelesen und zitiert – und zwar in der Zeit der Abfassung der Urteilsgründe, also nach Urteilsverkündung. Das zeitliche Auseinanderfallen von Urteilsverkündung und Absetzen der schriftlichen Urteilsgründe ist strafprozessual ebenso üblich wie zulässig. Die zirkuläre Bezugnahme des Urteils auf eine Literaturquelle, die zum Zeitpunkt seiner Verkündung noch nicht existierte, regt allerdings zur Reflektion dieser Praxis vor dem Hintergrund strafprozessualer Anforderungen an.

Ein Hoffnungsschimmer, aber kein grünes Licht für Vergesellschaftung Berliner Wohnungsunternehmen

Die Expert:innenkommission zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer möglichen Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung der in Berlin ansässigen Wohnungsunternehmen hat am 15. Dezember ihren ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Schon eine Woche zuvor lag der Bericht mehreren Zeitungen vor und sorgte für entsprechende Schlagzeilen. Von Befürworter:innen wurde der Bericht bereits vor Veröffentlichung als „Zwischenerfolg“  gefeiert, die Kommission gebe „grünes Licht“  für Vergesellschaftungen. Das ist bei näherem Hinsehen aber nicht der Fall.

Parlamentarisches Fragerecht und Staatswohl

Der immer wieder ausgetragene Streit zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Reichweite des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts wurde um eine neue Episode ergänzt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jüngst entschieden, dass die Bundesregierung einen Bundestagsabgeordneten zu Unrecht über die Anzahl der ins Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht unterrichtet hat. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ordnet sich in eine stetig länger werdende Reihe von Entscheidungen ein, in der es im Kern um die Frage geht, ob und inwieweit sich der Bundestag, seine Untergliederungen oder seine Mitglieder durch verfassungsrechtlich radizierte Auskunftsansprüche über die Aktivitäten der Nachrichtendienste informieren dürfen. Die juristischen Auseinandersetzungen betreffen häufig die Auslegung höchst abstrakter Rechtsbegriffe, wie des „Staatswohls“, und die Abwägung zwischen verfassungsrechtlich prinzipiell gleichgewichtigen Belangen.

Organisationsrecht als Berliner Wahlkampfschlager

Unverhofft ist das Berliner Verwaltungsorganisationsrecht Thema des Wahlkampfes für die vom Berliner Verfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen geworden. Es scheint einen Konsens der politischen Kräfte in Berlin zu geben, dass es angesichts diverser Missstände in der Berliner Verwaltung, vor allem der Unzuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsebene – vom Tagesspiegel gern als „Behörden-Ping-Pong“ betitelt – einer Reform bedarf.

Extremismusabwehr durch Beamtenrecht

Kürzlich hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Reform des Beamtendisziplinarrechts angekündigt. Der Vorstoß greift zwar allgemeine und schon länger diskutierte Reformimpulse auf, soll aber im Kontext auch als Reaktion auf gehäufte extremistische Vorfälle gelesen werden, in die Beamtinnen und Beamte involviert waren (zuletzt offenbar in die bizarren Umsturzpläne einer „Reichsbürger“-Sekte). Einen Referentenentwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ gibt es bereits. Hier soll der Entwurf, der als Artikelgesetz unter anderem Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes (BDG), des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) vorsieht, in Kernelementen vorgestellt werden.

Flensburger Einhorn

Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg zu Klimaschutz als rechtfertigendem Notstand stößt auf Begeisterung und scharfe Ablehnung. Nachdem der Freispruch eines Klimaaktivsten durch das Gericht bereits im November bekannt wurde, sind nun die Urteilsgründe veröffentlicht worden. Inmitten der zunehmend intensiver geführten Debatte um den juristisch „richtigen“ Umgang mit Klimaaktivismus schlägt das Urteil eine ebenso ungewohnte wie mutige Richtung ein.  

Die planetarische Bürgerrechtsbewegung vor Gericht

Strafrechtliche Verurteilungen aufgrund friedfertigen Klimaprotestes exkludieren potenziell Bürger und Bürgerinnen, die sich für grundrechtlich geschützte Ziele einsetzen, aus dem demokratischen Prozess. Eine sich mit politischen Appellen an die Mehrheit richtende Minderheit wird so kriminalisiert. Ausbildungs- und Berufsbiographien können im Einzelfall gerade bei wiederholter Teilnahme an Protestaktionen durch Vorstrafen zerstört werden. Das kann im demokratischen Rechtsstaat bei konkreter Gefährdung oder Verletzung von Leib und Leben oder Eigentum anderer natürlich gerechtfertigt werden, bei einem friedfertigen Protest für Bürgerrechte aber in der Regel nicht.