Articles for category: Deutschland

Kein Ruhestand für AfD-Richterin

Wie ein Mantra beschwört die deutsche Rechtspolitik ihren Einsatz gegen Rechtsextremismus im Öffentlichen Dienst. Doch diese Entschlossenheitsbeteuerungen und Aktionspläne bleiben politische Parolen, die in den Gerichtssälen nicht selten ungehört verhallen. Zu den vielen Beispielen für diese nur schwer erträgliche Diskrepanz aus politisch Gebotenem und rechtlicher Faktizität gehört das Verfahren gegen die AfD-Richterin Birgit Malsack-Winkemann.

Die umweltrechtliche Verbandsklage lernt Auto fahren

Der Europäische Gerichtshof hat in der causa Klagebefugnis von Umweltverbänden (wieder einmal) gesprochen. Anerkannten Umweltverbänden darf es demnach nicht unmöglich gemacht werden, EG-Typgenehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Urteil lehrte der umweltrechtlichen Verbandsklage nun das Autofahren, bereitet ihr aber gleichzeitig den weiteren Weg des Erwachsenwerdens. Denn im Besonderen hat der Gerichtshof über die Justiziabilität der Genehmigung von knapp fünf Millionen Fahrzeugen entschieden. Im Allgemeinen aber über die Justiziabilität sämtlicher staatlicher Entscheidungen, die möglicherweise gegen Umweltrecht verstoßen.

Sie dürfen wählen, sie dürfen nicht, sie dürfen wählen…

Die vergangene Woche war zweifellos eine gute Woche für alle Verfechter:innen von Absenkungen des Wahlalters: Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat mit den Stimmen von SPD, Linken, Grünen und FDP (und gegen die Stimmen von CDU und AfD) beschlossen, dass 16- und 17-Jährige dort künftig auch bei Landtagswahlen wahlberechtigt sein werden, was sie bei dortigen Kommunalwahlen ohnehin schon sind. Ob diese Reformwoche auch für die betroffenen jungen Menschen eine gute Woche war, ist dagegen eine ganz andere Frage.

Worth Waiting For

Am 10. November 2022 hat der Bundestag endlich beschlossen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) zu ratifizieren, das ein Individualbeschwerdeverfahren bei Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. Dies war lange überfällig. Inwiefern sich dieser Schritt aber auch tatsächlich auf die individuellen Rechte auswirkt, steht und fällt mit der zukünftigen Praxis der nationalen Gerichte, die eine Prüfung häufig ablehnen. Diese Haltung reflektiert (auch) eine grundsätzliche Einstellung der Rechtswissenschaft zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (wsk-Rechte), die sich dringend ändern muss.

Über Wahlfehlerfolgen

Für die Wählerinnen und Wähler ist der Wahltag ein Feiertag, der sich nur alle paar Jahre wiederholt. In unserer repräsentativ organisierten Demokratie ist die Stimmabgabe, abgesehen von seltenen Plebisziten, der einzige Moment, in dem das Volk als Träger der Staatsgewalt diese auch selbst ausübt. Daher ist es von größter Bedeutung, dass bei Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht – zumal in Zeiten, in denen teilweise gezielt gestreut wird, dass dies nicht der Fall war.

»Klima-RAF« herbeireden

Derzeit erleben wir nahezu täglich und in ganz Europa, dass junge Menschen in unterschiedlichen Formen Protest erheben, um auf den voranschreitenden Klimawandel hinzuweisen. Alexander Dobrindt forderte härtere Strafen für „Klima-Chaoten“, um eine Radikalisierung zu vermeiden. Sollte der Protest besonders streng geahndet werden? Meine These lautet, dass selbst im Falle einer Strafbarkeit ein Labeling als Öko-Terrorismus beziehungsweise Schwerkriminalität nicht nur falsch, sondern sogar schädlich ist.

Die Klimaziele werden nicht dadurch erreicht, dass man sie abschafft

Das Klimaschutzgesetz (KSG) und die darin formulierten Zielvorgaben bilden den zentralen Rahmen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 20a GG zu einem effektiven Klimaschutz und zur intertemporalen Freiheitssicherung (Art. 2 Abs. 1 GG). Ein wichtiges Steuerungselement ist dabei die in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG) festgesetzte Begrenzung der jährlichen Treibhausgasemissionsmengen für die verschiedenen Sektoren. Ausgerechnet diese verbindlichen Sektorziele will die FDP nun restlos streichen. Diese Forderung dürfte kaum mit den Vorgaben aus dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sein.

Gewaltfantasien und Gewaltmonopol

Auf Welt.de ist vor kurzem ein Stück Service-Journalismus der besonderen Art erschienen. Der Redakteur Constantin van Lijnden hat die „Rechte der ausgebremsten Bürger“ zusammengetragen. Was kann man tun gegen die Störenfriede der Letzten Generation, die sich fortwährend auf Straßen festkleben, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen? Der Staat, jedenfalls in Berlin, leider nur wenig, so der Tenor.

Der Energiecharta-Vertrag im Kreuzfeuer der Kritik

Kaum ein anderer völkerrechtlicher Vertrag aus dem Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts hat in den letzten Jahren so sehr die politischen Gemüter bewegt, wie der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty – ECT). Am 11. November 2022 hat auch die Bundesregierung erklärt, aus dem Energiecharta-Vertrag auszutreten. Zur Debatte steht jedoch, ob die Gründe dafür überzeugen können. Denn ob man es politisch will oder nicht, mit einem Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag sind komplexe rechtliche Probleme verbunden.

Klimaschutz als rechtfertigender Notstand

Mit dem Freispruch eines Klimaaktivisten vor dem Amtsgericht Flensburg hat die Diskussion um die Strafbarkeit bestimmter Formen des Klimaaktivismus einen neuen Höhepunkt erreicht. Erstmals wurde angenommen, dass ein sog. rechtfertigender Notstand vorliegt und der Hausfriedensbruch eines Baumbesetzers damit gerechtfertigt war. Die Bejahung des § 34 StGB, der bislang zur Rechtfertigung zivilen Ungehorsams teils vehement abgelehnt wurde, eröffnet eine neue strafrechtliche Perspektive auf den Klimaaktivismus – und erfordert dabei, auch neue, ungewohnte Blickwinkel zuzulassen.