Articles for category: Deutschland

Verschlusssache Lagebericht

In behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren spielt die Beurteilung der Lage im Herkunftsstaat eine wesentliche Rolle. Die dafür erforderlichen Tatsachen sind durch Behörden und Gerichte zu ermitteln, was sich jedoch schwierig gestaltet und vielfach in Kritik gerät. Dem Problem der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung will die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf begegnen, der das Bundesverwaltungsgericht dazu ermächtigen soll, bei Divergenz selbst Tatsachen zu ermitteln und sogenannte Länderleitentscheidungen zu treffen. Damit bleibt jedoch ein Problem unangetastet.

Mehr Fortschritt wagen in der Stiftungsfinanzierung

Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur staatlichen Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung belebt erneut die Forderung nach einem förmlichen Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung der parteinahen Stiftungen. Dass ein solches Gesetz verfassungsrechtlich notwendig ist, ist jedenfalls innerhalb der Rechtswissenschaft seit Langem unstreitig – unabhängig von dem AfD-Kontext, der für die abermalige Virulenz des Themas sorgt. Das österreichische Publizistikförderungsgesetz (PubFG), könnte für den deutschen Gesetzgeber im Grundsatz ein legistisches Vorbild sein. Für den Umgang mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung müssten allerdings zusätzliche Regelungen gefunden werden.

Feindbild Klimaaktivismus

Die jüngsten Klimaproteste der Bewegung „Letzte Generation“ haben eine Diskussion über Strafverschärfungen für Klima-Aktivist*innen entfacht. Der reflexartige Ruf nach (härteren) Strafe(n) ist symptomatisch für einen Politikbetrieb, in dem gesellschaftliche Konflikte an den eigentlichen, inhaltlichen Problemen vorbei verhandelt werden. Die Kriminalisierung des zivilen Ungehorsams stellt dabei den Versuch dar, die Definitionsmacht über die Legitimationsgrenzen des Protestes dem Staat zu übertragen und auf die Kategorien strafbar/straflos zu reduzieren. Was das für ein Strafrechtsverständnis offenbart und welche Gefahren mit dem Einsatz von Strafrecht als vermeintliches Konfliktschlichtungsinstrument einhergehen, ist Gegenstand dieses Beitrags.

Verspieltes Vertrauen

Die sogenannten NSU-Akten sind geleakt. Seit dem 28. Oktober 2022 schwirren die Akten im Internet herum. Das Leaking erfolgt mit der Motivation, dass die Öffentlichkeit und hierunter allen voran die Opfer der NSU-Taten einen Anspruch auf Aufklärung haben, wie die Sicherheitsbehörden mit der rechtsextremistischen Terrororganisation umgegangen sind. Es wird spekuliert, ob ursprünglich eine übermäßig lange Geheimhaltungsdauer von 120 Jahren wurde, um einer Bloßstellung des Landesamtes wegen seiner Versäumnisse zu vermeiden. Eine Kumpanei des Nichtstuns ist hierbei nicht nur schlechte (unzweckmäßige) Aufgabenerfüllung, sondern verletzt Mindestanforderung an die effektive Aufklärung im Lichte grundrechtlicher Schutzpflichten.

Länderleitentscheidungen durch das Bundesverwaltungsgericht

Die Entscheidungspraxis in Asylverfahren ist sowohl beim BAMF als auch bei den Gerichten uneinheitlich. Dabei hängt nicht nur die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Antragsstellenden von den jeweiligen Entscheider*innen oder Richter*innen ab, sondern auch die Beurteilung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat. Die Bundesregierung schlägt nun vor, das Bundesverwaltungsgericht sogenannte Länderleitentscheidungen treffen zu lassen, ihm also eine Tatsachenkompetenz zu grundlegenden Fragen zu verleihen. Die hinter der Uneinheitlichkeit stehenden Probleme werden damit nur teilweise gelöst.

Das Ende der ›one size fits all‘-Verweisung

Mit seinem am 28. September 2022 ergangenen Beschluss erklärte das BVerfG im Bundesverfassungsschutzgesetz enthaltene Datenübermittlungsregelungen für unvereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, soweit sie zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Zugleich formuliert der Erste Senat des BVerfG positiv Voraussetzungen, unter denen eine Ermächtigung zur Übermittlung solcher Daten verfassungskonform ausgestaltet werden könnte. Weniger wäre wieder einmal mehr.

Staatliche Schutzpflichten im Kontext der Vorratsdatenspeicherung

Nachdem das jüngste EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die rechtspolitische Debatte um das umstrittene sicherheitsbehördliche Instrument nochmals anfeuerte, streitet auch die deutsche Bundesregierung. In diese Debatte mischt sich nun auch der Kasseler Professor Mattias Fischer ein und argumentiert im Einspruch-Format der F.A.Z., nicht die Vorratsdatenspeicherung selbst, sondern deren Nichteinführung sei verfassungs- und primärrechtswidrig, da sie aufgrund staatlicher Schutzpflichten geboten sei. Fischers Beitrag ist ein weiterer Versuch, aufgrund einer diskutablen dogmatischen Konstruktion eine Engführung des legislativen Gestaltungsspielraumes zu bewirken.

Ein »konstitutioneller Wumms« für den Straßenbau

Ein Vorschlag aus FDP-Kreisen sorgt seit Anfang Oktober für verfassungsrechtliches Stirnrunzeln: Durch die Einführung eines neuen Staatsziels „Verkehrsinfrastruktur“ im Grundgesetz soll eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben ermöglicht werden. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Idee bestenfalls als Symbolpolitik, tatsächlich aber wohl als Fördermaßnahme für klimaschädliche Verkehrsinfrastruktur.

Kammer-Netzwerk

Die „Kammern“ der EKD, ein Inbegriff des evangelischen Umgangs mit Glaube und Welt, werden in ihrer bisherigen Form abgeschafft. So will es der Rat, das höchste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland, und tritt in diesen Tagen mit seiner Entscheidung vor die Synode in Magdeburg. An ihrer Stelle wird ein sogenanntes „Kammer-Netzwerk“ aus 70 Persönlichkeiten gebildet, die bei Bedarf Stellungnahmen, etwa als „theologische Interventionen“, abgeben sollen. Worum geht es überhaupt?

Klima, Kunst, Kartoffelbrei

Mitte Oktober bewarfen Klimaaktivist*innen in Potsdam einen Monet mit Kartoffelbrei. Dem Gemälde ist hinter der Glasscheibe zwar nichts passiert, die Empörung aber war groß. Was sich auf den ersten Blick als das neuste Spektakel im Klima-Aktivismus-Zirkus darstellt, verhandelt bei genauerem Hinsehen facettenreich die Verteilung von Aufmerksamkeit und Sorge im Verhältnis zwischen Mensch, Natur und Kultur.