Articles for category: Deutschland

Not Too Late, but Still Too Little

Geht bei der Vorbereitung der Bundestagswahl etwas schief, ist Abhilfe vor der Wahl in der Regel ausgeschlossen. Um die termingerechte Durchführung der Wahl sicherzustellen, ist die Rechtskontrolle grundsätzlich dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten. Das findet allerdings nach der Wahl statt und kommt damit zu spät. Das Wahlrecht kennt aber auch Rechtsbehelfe, die vor der Wahl greifen und neben der Wahlprüfung bestehen.

Bekannt und bewährt

Die Struktur der Wahlprüfung hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Es besteht daher keine Veranlassung, die Zweistufigkeit des Verfahrens als solches infrage zu stellen („große Lösung“). Es stünde dem verfassungsändernden Gesetzgeber zwar frei, den Bundestag als Erstinstanz durch einen anderen Akteur wie z.B. ein Wahlprüfungsgericht zu ersetzen, zwingend erscheint dies angesichts der nachgeschalteten gerichtlichen Kontrolle aber nicht.

Regieren der Erinnerung durch Recht

Knapp zwölf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist implementiert Deutschland die von einem EU-Rahmenbeschluss vorgegebene Pflicht, die Leugnung von Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe zu stellen. Was ein hehres Ziel ist – die Bekämpfung von Geschichtsrevisionismus –, zieht Probleme nach sich, die zum Teil im Rahmenbeschluss selbst wurzeln, zum Teil in der deutschen Umsetzung.

Der Effektivitätsgedanke im Wahlprüfungsverfahren

Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gilt im Wahlprüfungsverfahren jedoch nur unter Berücksichtigung der besonderen Ausgestaltung des Verfahrens. Dessen Ablauf und seine Exklusivität sollen eingangs skizziert werden. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden sodann hieraus resultierende Probleme im Hinblick auf die Effektivität des vorgesehenen Rechtsschutzes sowie mögliche Reformoptionen erörtert.

Gesätes Misstrauen

Das zweistufige System der Wahlprüfung ist getragen von politischen Erwägungen, die nicht mehr verfangen: Die Wahlprüfung gehört nicht notwendig zur Parlamentsautonomie, die Gefahr des politischen Missbrauchs der Wahlprüfung wird mittlerweile durch eine Parlamentsprüfung eher gesteigert. Eine institutionelle Reform der Wahlprüfung scheint daher angezeigt. Eine vorzugswürdige Regelung drängt sich allerdings nicht auf.

Warum sich die mehrstufige Wahlprüfung bewährt hat

Insbesondere nachdem das Berliner Landesverfassungsgericht den Hinweis auf eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl erteilt hat, wird öffentlich diskutiert, ob auch bei der Bundestagwahl nicht gleich das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte? Diese Frage sollte vor den Hintergründen des Zwecks der Wahlprüfung, ihrer historischen Entwicklung und der Einbettung in den Gesamtzusammenhang einer Wahl betrachtet werden und ist meines Erachtens im Ergebnis zu verneinen.

Die AfD, ihre Stiftung und das Bundesverfassungsgericht

In der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 25. Oktober zeichnete sich ab, dass die AfD trotz zahlreicher offensichtlich unzulässiger Anträge einen Sieg einfahren könnte. In der Tat: Viel spricht dafür, dass die mangelnde Förderung der ihr nahestehenden Stiftung ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die anderen Parteien hätten diesen politischen Triumph der AfD verhindern können.

Einheitliche Auslegung und Vorrang des Unionsrechts im Dialog der Gerichte

Die Frage nach einheitlicher Auslegung und Vorrang des Unionsrechts wirft eine Grundsatzfrage nach der Zuordnung und der Verteilung justizieller Macht im Rahmen der europäischen Integrationsgemeinschaft auf. Aus Sicht der unionsrechtlichen Praxis erscheint die nun mit neuer Vehemenz einsetzende Diskussion jedoch aus der Zeit gefallen. Es bedarf eines gewandelten Verständnisses der überkommenen Staatlichkeit um angemessen auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren.