Articles for category: Deutschland

Welcher Skandal?

Ein kriminalpolitischer Skandal – tönt es aus Zeitungsberichten, Kommentaren und Tweets. Und das, obwohl sich die neue Regierung ausdrücklich einer evidenzbasierten, wissenschaftlich beratenen und zurückhaltenden Strafgesetzgebung verschrieben hat. Was ist geschehen? Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) um einen weiteren Absatz ergänzt.

Nicht so zahnlos, wie es aussieht

Seit 1949 sind 5.475 Wahleinsprüche gegen Bundestagswahlen beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen, davon allein 2.121 gegen die Bundestagswahl 2021. Noch nie wurde eine Wahl auf Bundesebene teilweise, geschweige denn in Gänze wiederholt. Gemessen daran war bislang also noch kein Wahleinspruch erfolgreich. Dabei ist es keineswegs so, dass der Wahlprüfungsausschuss und seine Mitglieder noch nie Wahlfehler vorgefunden haben. Vielmehr wurde eine Vielzahl kleinerer und größerer Wahlfehler festgestellt, die jedoch nicht zu einer Wahlwiederholung führten. Wie kann es sein, dass das einzige Gremium zur Aufarbeitung von Wahlfehlern auf Bundesebene bislang trotz vielfältiger Wahlfehler noch nie einem Wahleinspruch Konsequenzen hat folgen lassen?

Für ein Update der Wahlprüfung in die Gegenwart

Kein anderes Element des demokratischen Verfassungsstaats ist in Deutschland stärker aus der Zeit gefallen als die Wahlprüfung. Sie ist in ihrer Grundstruktur noch in den Denkweisen und Bedürfnissen der konstitutionellen Monarchie verfangen und schützt einseitig die Interessen der etablierten und bei der zu überprüfen Wahl erfolgreichen Parteien. Das lässt sich an einer kritischen Hinterfragung von Zuständigkeit, Verfahren und Prüfungsmaßstäben aufzeigen.

Hamburger Hafenrundfahrt im Regierungsviertel

Der jüngste Streit um die geplante Beteiligung der chinesischen Reederei COSCO an einem Terminal im Hamburger Hafen hat die Investitionskontrolle in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Während die Gegner der Beteiligung einen Ausverkauf kritischer Infrastruktur an China als systemischen Rivalen in der immer schärferen geoökonomischen Auseinandersetzung um die Vorherrschaft in der Welt sehen, betonen die Befürworter die Gefahr eines Bedeutungsverlusts des Hamburger Hafens. Wer immer sich durchsetzt – das geltende Investitionskontrollrecht gibt hierfür die notwendigen Spielräume. Käme es zu einer Untersagung, so wäre auch kaum damit zu rechnen, dass diese erfolgreich auf dem Verwaltungsrechtsweg angegriffen werden könnten.

Ohne Beweislastumkehr doch kein Knaller für Racial-Profiling Prozesse

Am Dienstag, den 18.10.2022 war es wieder einmal so weit: Deutschland wurde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Die Entscheidung Basu v. Deutschland stellte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Es geht um Racial Profiling, die Bundespolizei, Sachsen – es sieht also nach einem Knaller aus. Der Gerichtshof schließt, dass der Vorwurf des Racial Profiling nicht ausreichend ermittelt wurde. Konkreter gesagt: dass schon keine Struktur existierte, die eine solche Ermittlung gegenüber der Bundespolizei überhaupt gewährleisten konnte.

Wehrhafte Hochschulen und Wissenschaftsfreiheit

Hochschulen sind keine Arena für den politischen Meinungskampf, sie sind Orte wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Sie werden gerade als institutionelle Ankerplätze für eine vorpolitische Rationalität benötigt und müssen glaubwürdig Distanz zu allgemeinpolitischen Auseinandersetzungen halten. Um die Integrität der und das Vertrauen in die Wissenschaft zu sichern, müssen sich Hochschulen dann auch gegen diejenigen wehren, die ihre epistemische Amtsautorität missbrauchen und mit dem Anschein von Wissenschaft Falschbehauptungen, unhaltbare Spekulationen oder krude Verschwörungstheorien verbreiten. Die Hochschulen sind es der Glaubwürdigkeit von Wissenschaft schuldig.

Ein Sieg gegen Racial Profiling?

Racial Profiling, ein Thema, das die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit und auch den Bundestag in letzter Zeit intensiv beschäftigt und noch beschäftigen wird. Ende September noch bemängelte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), dass Deutschland den früheren Kommissionsempfehlungen, in den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine Studie zu Racial Profiling durchzuführen, bis heute nicht nachgekommen ist. Nun liegt auch eine richtungweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland vor: Basu/Deutschland.

Erschüttertes Vertrauen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in die Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm am 18.10.2022 die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verein Cybersicherheitsrat Deutschland, dessen Vorsitzender Schönbohm früher war, hätten „das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung als Präsident der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt“. Was heißt das aus der Perspektive des Beamtenrechts?

Die Unfähigkeit zu überzeugen

Scholz' Stil, die Mischung aus langem Schweigen und hervorschnappendem Bestimmen, unterscheidet sich von Merkels stiller wie von Schröders jovialer Autorität: Ein Basta in Slow Motion. Das Handeln des Bundeskanzlers hat, unabhängig davon, ob man es gut findet, einen festen Grund im Grundgesetz. Zugleich markiert es aber den Boden, nicht die Spitze bundesrepublikanischer Regierenskunst: Sie stützt sich nicht auf Kompetenzen, sondern auf Vertrauen.

Die scheinbare Richtlinie

Nun also doch das Machtwort. In einem formal an die BundesministerInnen Steffi Lemke, Robert Habeck und Christian Lindner formulierten Schreiben hat der Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich seine Entscheidung verkündet, eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, die den Leistungsbetrieb aller drei noch laufenden Atomkraftwerke bis längstens zum 15. April 2023 ermöglicht. Damit wird zugleich der bereits seit einigen Wochen zwischen Robert Habeck und Christian Lindner schwelende Streit formal durch eine Richtlinie des Bundeskanzlers entschieden – Olaf Scholz beruft sich in seinem Schreiben ausdrücklich auf § 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung, die, Art. 65 S. 1 GG aufnehmend, die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers normiert. Aber war das in dieser Form verfassungsrechtlich überhaupt möglich?