Articles for category: Deutschland

Innere Geschlossenheit um jeden Preis

Am 29. August 2022 sprach Bundeskanzler Olaf Scholz an der Karls-Universität in Prag über seine europapolitische Zukunftsvision. Auf der Grundlage des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine stellte er vier Grundüberlegungen vor, welche sich mit den Begriffen Erweiterung der Europäischen Union, Souveränität, Einigkeit und Wertefundament zusammenfassen lassen. Während sein Plädoyer für die eine erweiterte, souveräne und nach innen geschlossene EU entschlossen und energisch wirkte, blieben seine Ausführungen zum Wertefundament der EU erstaunlich knapp. Weder ging er konkret auf die schwerwiegenden Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Polen und Ungarn ein, auf die die Europäische Kommission in ihren neusten Rule of Law Reports erneut hinwies. Noch erscheinen seine Vorschläge zur Abstellung bestehender rechtsstaatlicher Defizite in allen Mitgliedsstaaten überzeugend.

Kultur der Ungleichbehandlung

In der kommenden Woche werden die ersten Mädchen in der Schule der Regensburger Domspatzen aufgenommen. Sensation? Überfällig. Im Chor sollen sie Abstand von den Knaben halten, indem sie getrennt werden. Was ist vom Konzept Knabenchor nun rechtlich zu halten und wie kommt er in das bundesweite Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“?

Kein Geld ohne Reform

Polen stehen rund 35,4 Mrd. Euro aus dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Nachcorona-Sonderbudget  („Next Generation“) zu. Bisher sind Zahlungen an Polen nicht geflossen.  Die EU-Kommission hatte am 1. Juni eine Reihe von Reformauflagen für das polnische Justizsystem als Bedingungen für die Freigabe des Aufbau- und Resilienzplans beschlossen. Zwar hat die polnische Regierung seitdem einige Reformen veranlasst, die europarechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung von Geldern an Polen aus dem Aufbaufonds der EU sind aber weiterhin nicht gegeben.

Neue Behörden, alte Probleme

Am 23.08.2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem es ankündigte, die Behördenstruktur der deutschen Geldwäschebekämpfung  – wieder einmal – auf den Kopf  zu stellen. Die geplante Neustrukturierung ist eine willkommene Möglichkeit, das Geldwäscherecht grund- und europarechtskonform auszugestalten. Denn in seiner aktuellen Form steht der Rechte- und Pflichtenkatalog der Financial Intelligence Unit (FIU) in Konflikt mit dem Grundsatz der informationellen Trennung von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden. Eine Verteilung der geldwäscherechtlichen Aufgaben könnte hier Abhilfe schaffen.

Seenotrettung vor dem EuGH

Gegen das Instrument der Hafenstaatkontrolle, mit dem Italien NGO-Schiffe regelmäßig festsetzte, hatten die NGOs Sea-Eye und Sea-Watch 2020 vor italienischen Verwaltungsgerichten geklagt. In den von Sea-Watch betriebenen Verfahren hatte das Regionale Verwaltungsgericht Sizilien dem EuGH zwei Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. Anfang August erging nun das Urteil des EuGH. Der Gerichtshof präzisiert darin die europarechtlichen Vorschriften zur Hafenstaatkontrolle, trägt zur Auslegung der einschlägigen seevölkerrechtlichen Normen bei und grenzt die Verantwortungsbereiche von Flaggen- und Hafenstaaten voneinander ab.

Masernimpfpflicht: Zur Notwendigkeit einer Debatte über die Grenzen des (bislang) erlaubten Risikos

Die Einführung einer Masernimpfpflicht für bestimmte Personenkreise markiert ein neuerliches Nachgeben gegenüber einem Zeitgeist, der immer weniger bereit ist, selbst altbekannte Gesundheitsrisiken zu tolerieren. Das Bundesverfassungsgericht gebietet dem keinen Einhalt – im Gegenteil. Als Gesellschaft sollten wir hierüber sprechen, zumal alles andere als ausgemacht ist, dass eben jene gesundheitsbezogene Risikoaversion mehr ist als ein medial getriebener Trend, dessen Akteure das kritische Fragen – gerade auch hinsichtlich vermeintlich uneingeschränkt feststehender naturwissenschaftlicher Wahrheiten – verlernt haben.

Ein Weg zur Cannabis-Legalisierung führt über Luxemburg

Ein deutscher Alleingang hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Das Europarecht hat auch beim Völkerrecht ein Wort mitzureden. Die EU hat die UN-Übereinkommen selbst ratifiziert – und zwar ohne Vorbehalt. Außerdem reduziert die innereuropäische Kompetenzverteilung den Spielraum für nationale Alleingänge. Etwas mehr Europa muss die Bundesregierung also wagen. Soweit ihr das Risiko zu groß ist, bleibt nur die große Lösung einer Cannabis-Legalisierung über Brüssel oder Luxemburg.

Das Problem um § 216 StGB

Eine Frau spritzt ihrem schwer erkrankten Ehemann eine tödlich wirkende Insulindosis und macht sich deswegen nicht strafbar. Der BGH ist der Auffassung, dass es sich um eine straflose Beihilfe zum Suizid handelt, weil der Verstorbene bis zuletzt das Geschehen beherrscht habe. Im Fokus des Urteils steht damit die Strafvorschrift der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), deren Verfassungsmäßigkeit vom Senat vorsichtig angezweifelt wird. Die aktuelle parlamentarische Debatte beschäftigt sich währenddessen mit anderen Themen. Wenn der BGH eine aktive Tötungshandlung in eine straflose Suizidhilfe umdeutet, um eine gerechte Entscheidung herbeiführen zu können, sollte der Gesetzgeber das zum Anlass nehmen, § 216 StGB verfassungskonform auszugestalten.