Articles for category: Deutschland

Jenseits der Oligarchen

Die von der Europäischen Union beschlossenen Russland-Sanktionen haben auch in Deutschland erhebliche Defizite bei deren Umsetzung offengelegt. Mit dem Ersten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vom 23. Mai 2022 sollen in einem ersten Schritt vor allem kurzfristig behebbare Lücken beim Auffinden sanktionierten Vermögens geschlossen werden. Es erscheint nicht übertrieben, das Gesetz als Beginn einer weitreichenden Veränderung des deutschen Sicherheitsrechts zu begreifen. Doch obwohl die Stoßrichtung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes im Grundsatz zu begrüßen ist, mangelt es dem Gesetz an einer klaren strategischen Zielsetzung und einem rechtlich stimmigen Regelungskonzept.

Das Quasi-Mini-Ministerium

Mit den Worten, es handele sich um „ein[en] Fisch also, der gar kein Fisch ist, aber doch wie ein Fisch behandelt werden soll, obwohl er eigentlich für seine Aufgabe auch gar nicht Fisch sein müsste“ beschrieb ein ehemaliger Bundesjustizminister die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Er spielte dabei insbesondere auf das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre an, in dem das Bundestagsmandat als Ernennungsvoraussetzung abgeschafft werden sollte. Seine Worte beschreiben aber auch die Organisationsstrukturen und Aufgabenwahrnehmung der BKM zutreffend.

Wenig Lärm um nichts

Die Beauftragten der Bundesregierung gehören naturgemäß zu dem, was Walter Bagehot, der erste Theoretiker des Parlamentarismus, als den „ehrwürdigen Teil der Verfassung“ bezeichnet hat. Bagehot grenzte die „ehrwürdigen“ von den „effizienten“ Institutionen ab. Während in letzteren die politischen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden, übernehmen die „ehrwürdigen“ Teile der Verfassung repräsentative Aufgaben und müssen ihre politische Agenda symbolisch verfolgen.

Wer sind die Regierungsbeauftragten?

Die Ernennung der Greenpeace-Aktivistin Jennifer Morgan zur Sonderbeauftragten der Bundesregierung für internationale Klimapolitik im Auswärtigen Amt erzeugte zuletzt ein großes Echo in der deutschen Medienlandschaft. Das öffentliche Interesse an den Beauftragten der Bundesregierung ebbt jedoch meist schnell nach der medienwirksamen Schaffung eines neuen Amtes ab und hat das Verfassungsrecht ebenfalls noch nicht nachhaltig beschäftigt. Dabei wäre ein Bundesbeauftragten-Gesetz wünschenswert.

Abschied von der Verhältnismäßigkeit?

Überraschen konnte der Beschluss des BVerfG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ nicht: Die Pflicht, eine COVID-19-Schutzimpfung nachzuweisen, ist verfassungsgemäß. Der Beschluss vom 27. April 2022 führt die Neuausrichtung der Verhältnismäßigkeitsprüfung fort, die bereits in den Entscheidungen zur Bundesnotbremse vorangetrieben wurde.

»Vielen Dank, Ihre Post ist unbedenklich«

Vor rund zwei Wochen hat die Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgestellt. Die damit verbundene Einführung der Überprüfung sämtlicher digital verschickter Inhalte dürfte das größte staatliche Überwachungsvorhaben in Europa seit dem Ende des Kalten Krieges sein und verstößt offenkundig gegen die Grundrechte-Charta.

Zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der Cannabis-Entkriminalisierung

Erlaubt das völkerrechtliche Drogenkontrollregime die von der Bundesregierung geplante  Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums im Sinne der im Koalitionsvertrag geforderten „kontrollierte[n] Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“? Die Antwort ist nicht so „eindeutig“ (negativ), wie mitunter suggeriert wird. Ein genauerer Blick in die einschlägigen Verträge sowie die jüngere Staatenpraxis ergibt, dass es entscheidend darauf ankommt, wie eine liberalere Cannabis-Politik konkret ausgestaltet wird.

Versammlungsfreiheit gilt auch für Palästinenser

Wie jedes Jahr werden weltweit Demonstrationen stattfinden, die an die Nakba erinnern, und dieses Jahr wird auch der Tod Abu Akles Thema sein. Nicht allerdings in Berlin, zumindest nicht legal. Denn die Polizei hat gleich fünf angemeldete Demonstrationen untersagt; Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht haben die Verbote aufrechterhalten. Ein Verdacht drängt sich auf: Sollte der Verbotsgrund darin liegen, dass „diese Klientel“ dem Staat besonders unangenehm ist?