Articles for category: Deutschland

Endlich mehr Strategiefähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Deutschland soll laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD einen Nationalen Sicherheitsrat erhalten. Im Koalitionsvertrag sind jedoch Rolle und Funktion der neuen Institution nur unscharf umrissen, weswegen viele staatsorganisationsrechtliche Fragen offen bleiben. So muss etwa noch die Kompetenz, das Verhältnis zu bestehenden Institutionen und die Verortung des Personalbestandes eines Nationalen Sicherheitsrates geklärt werden. Vor dessen Schaffung sind somit noch politische Grundsatzentscheidungen zur gewollten politischen Hervorhebung und Funktion erforderlich.

Was eine europäische Demokratie aushalten muss

Im Falle eines AfD-Verbots ist mit einem Beschwerdeverfahren nach Art. 34 EMRK zu rechnen, wodurch die völkerrechtlichen Maßstäbe für ein Verbotsverfahren virulent werden. Das BVerfG scheint von einem Gleichlauf zwischen der Potentialität mit dem pressing social need des EGMR auszugehen. Dass sich im Detail dennoch Unterschiede finden, sollte schon jetzt in den Überlegungen zum nationalen Verfahren eine Rolle spielen.

Gesichert rechtsextremistisch, gesichert verboten?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Nach einer Pressemitteilung kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass in der AfD als Gesamtpartei ein „ethnisch-abstammungsmäßige[s] Volksverständnis“ vorherrsche, das mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Seitdem wird über ein AfD-Verbot diskutiert, oft ohne zwischen den rechtlichen Anforderungen für die Einstufung einerseits und für das Parteiverbot andererseits zu unterscheiden. Bei der Einstufung einer Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich allerdings nur um eine behördliche Einschätzung, die für ein etwaiges Parteiverbotsverfahren keine Bindungswirkung hat.

Zwischen Deutung und Hoheit

Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags trug die Abgeordnete Cansin Köktürk eine „Kufiya“ um den Hals geknotet. Dagegen haben sich drei Abgeordnete an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gewandt. Verletzt die Kufiya die Geschäftsordnung des Bundestages und die Würde des Hauses? Das Grundgesetz sagt dazu nichts. Deshalb werden entsprechende Fälle über einzelfallbezogene Ordnungsmaßnahmen gelöst. Dabei kann sich der Maßstab jedoch erheblich unterscheiden, je nachdem, welche Bedeutung dem Symbol zugeschrieben werden kann. Es bedarf deshalb einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der juristischen Methodik der Symboldeutung.

Netto, neutral, egal?

Seit Ende März berechtigt ein neuer Art. 143h GG den Bund dazu, Sondervermögen u.a. „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ zu errichten. Wir wollen die „Klimaneutralität“ im neuen Art. 143h GG zum Anlass nehmen, um zu reflektieren, ob zentrale klimapolitische Konzepte vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung wissenschaftlich sinnvoll zur Anwendung gebracht wurden. Damit geht es uns letztlich um die Frage, welche Bedeutung dem Konzept der Klimaneutralität im Recht zugewiesen wird und werden sollte – also um das Verhältnis von Klimawissenschaft und Klimapolitik im Recht.

Falsches Vertrauen

Die Rechtstaatlichkeit der Türkei ist in den letzten Wochen erneut unter starken Beschuss gekommen. Aus Deutschland folgen jedoch weiterhin keine Konsequenzen. Wenn der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens im Auslieferungsrecht nicht ständig überprüft wird, gefährdet dies die Integrität der Justiz. Eine Aussetzung von Auslieferungen in die Türkei könnte dem Rechtsstaatsbedürfnis beider Länder dienen und eine längst überfällige Neubewertung der justiziellen Bedingungen anstoßen.

Volksverhetzung und die Entziehung des passiven Wahlrechts

Ein neuer Vorstoß zur Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen wirft heikle Fragen zur Grenze zwischen Strafrecht und Meinungsfreiheit auf. Wird das passive Wahlrecht an politisch aufgeladene Tatbestände geknüpft, droht ein gefährlicher Präzedenzfall - mit weitreichenden Folgen für die politische Teilhabe und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gerade der Umgang mit § 130 StGB erfordert deshalb juristische Zurückhaltung und ein gefestigtes Verständnis demokratischer Resilienz.