Articles for category: Deutschland

Zwei Jahrzehnte nach 9/11 – Höchste Zeit für ein empirisch basiertes Monitoring staatlicher Überwachungsmaßnahmen

Wir können bislang nicht annähernd quantifizieren, in welchem Umfang sich die „Überwachungslast“ in Deutschland seit 9/11 tatsächlich verändert hat, noch lässt sich deren Gesamtumfang bestimmen. Erst mit der Ausübung der verfügbaren rechtlichen Kompetenzen materialisiert sich der damit verbundene Grundrechtseingriff. Daher ist die Kernfrage nach dem – verfassungsrechtlich vertretbaren – Maß staatlicher Überwachung eben auch eine quantitative.

Z-Symbol, russische Flagge und Georgsband

Seit Wochen rufen prorussische Demonstrationen auf deutschen Straßen im In- und Ausland scharfe Kritik hervor. Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk hat ihre Duldung als „Riesenblamage Deutschlands“ bezeichnet und gefordert, das „Tragen aller offiziellen Symbole eines Aggressor-Staates“ zu verbieten. Tatsächlich konzentriert sich die Diskussion in Deutschland bislang zu sehr auf das überwiegend für strafbar gehaltene Z-Symbol. Denn das Gesetz scheint weitergehende Einschränkungen zu erlauben – die rechtlichen Grenzen sind jedoch nicht leicht zu ziehen.

Der »Tankrabatt« verstößt gegen Art. 20a GG

Art. 20a GG verlangt, dass der Bundesgesetzgeber zusätzliche Maßnahmen zur schnelleren Reduktion der Emissionen im Verkehrssektor erlässt und nicht das Erreichen dieses Ziels durch eigenes Handeln zusätzlich erschwert. Eine Senkung der Energiesteuer wäre allenfalls dann verfassungskonform, wenn sie gleichzeitig durch andere Maßnahmen flankiert würde, die insgesamt ausreichen, um die notwendige Verringerung der deutschen Gesamtemissionen zu bewirken. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.

Wohnungsmarkt ohne Börsendruck

In der Politik wird verzweifelt nach Wegen gesucht, um die überhitzten Wohnungsmärkte zu entspannen. Eine sehr interessante Möglichkeit wurde dabei bisher nicht in Betracht gezogen, obwohl es sie in anderen Rechtsbereichen seit langem gibt: die Steuerung durch Marktzugangsbeschränkungen. Unternehmen, deren Geschäftsmodelle die Mieten und die Bodenpreise nach oben treiben und die dadurch die sozialen Strukturen gefährden, könnten vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Das wäre verfassungs- und EU-rechtlich möglich und sogar auf Landesebene machbar, wie ein genauerer Blick zeigt.

Whatever It Takes

Deutschland wehrt sich in Brüssel mit Händen und Füßen gegen ein Gasembargo. Doch ob am Ende nicht doch die energierechtliche Notfallkaskade greifen muss, ist aktuell schwer abzusehen. Wie drastisch der Staat, kommt es hart auf hart, das öffentliche Leben einschränken kann, hat in den letzten beiden Jahren schon die Pandemie offengelegt. Nun zwingt der Angriffskrieg Russlands die Bundesrepublik ein weiteres Mal über sein Recht für den Krisenfall nachzudenken.

Eine »treue Hand« für schwere Zeiten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ordnete an, dass die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für einen russischen Gaslieferanten mit deutschem Unternehmenssitz eingesetzt wird. Dies könnte auf den ersten Blick tatsächlich als Verstaatlichung gewertet werden. Doch auch wenn dieser Schritt politisch und ökonomisch nachvollziehbar und überzeugend ist, steht die Anordnung rechtlich auf wackeligen Füßen. Das Außenwirtschaftsgesetz sieht für eine Treuhandverwaltung nämlich explizit den Erlass einer Rechtsverordnung und nicht die Handlungsform eines Verwaltungsakts vor, wie ihn das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Fall mit seiner Anordnung erließ.

Energiesicherheit durch Außenwirtschaftsrecht

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands hat auch die Frage der Versorgungssicherheit im Energiebereich aufgeworfen. Die deutsche Energieversorgung ist von russischen Gaslieferungen abhängig. Fast 40 % des deutschen Gases stammen aus Russland. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) versucht nun, die Versorgungssicherheit auf verschiedenen Wegen zu gewährleisten und nutzt hierzu auch das Außenwirtschaftsrecht. Das Investitionskontrollrecht ermöglicht es, jedenfalls kurzfristig sicherzustellen, dass für die Energieversorgung zentrale Unternehmen nicht an unbekannte Personen und Unternehmen übertragen und anschließend aufgelöst werden. Längerfristig muss jedoch überlegt werden, wie mit diesen Unternehmen verfahren werden soll.

Für den Frieden rüsten?

Aus der Aussage des Bundeskanzlers am 27. Februar 2022, dass veränderte Zeiten auch eine veränderte Politik verlangen, wird gern ein Plädoyer für eine primär militärische, auf Abschreckung zielende Politik abgeleitet, die sich nun endlich wieder an den politischen Realitäten orientiere könne, ganz wie es Vertreter des Realismus in den Internationalen Beziehungen, wie etwa John Mearsheimer fordern. Es ist geradezu atemberaubend, wie in kürzester Zeit in dieser Debatte ganze Denktraditionen mit offenkundiger Begeisterung zu Grabe getragen werden, ohne dass kritisch hinterfragt wird, ob dies gerechtfertigt ist: Zeigt der Ukrainekrieg denn wirklich, dass Diplomatie oder der Interdependenzansatz gescheitert ist? Wie klug kann eine Politik sein, die per „Zeitenwende“ einfach das Gegenteil des Vorangegangenen in Szene setzen will?