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Internationale Rechtsordnung als nationales Sicherheitsinteresse

Die Zeitenwende vom 27. Februar 2022 ist faktisch das Eingeständnis einer Kluft zwischen den lang anerkannten Interessen an Multilateralismus und Völkerrecht einerseits und den außen- und verteidigungspolitischen Strategien zu deren Durchsetzung andererseits. Ein Bekenntnis zum Multilateralismus und den zugrunde liegenden rechtlichen Verpflichtungen reicht nicht mehr aus — wenn das überhaupt jemals der Fall war. Deutschlands künftige Nationale Sicherheitsstrategie muss sich mit den beschwerlicheren politischen und militärischen Verpflichtungen befassen, die notwendig sind, um ein solches System zu ermöglichen.

Ein verfassungsrechtliches Fundament für Auslandseinsätze der Bundeswehr durch Bindung an das Völkerrecht

Die postulierte „Zeitenwende“ in der Sicherheitspolitik sollte nicht bloß als historische Chance verstanden werden, die vorgeschlagene Reform schnell durchs Parlament zu bekommen. Auch jenseits des konkreten Anlasses des russischen Angriffs auf die Ukraine erscheinen die materiellen verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wehrverfassung reformbedürftig. Nach hier vertretener Auffassung sollte das Grundgesetz Auslandseinsätze der Bundeswehr an deren Völkerrechtsmäßigkeit binden. Denn wie die Initiatorinnen dieses Symposiums betonen, besteht für die deutsche Sicherheitspolitik auch eine Verantwortung für die internationale Ordnung und die Wahrung und Durchsetzung des Völkerrechts.

Die Nationale Sicherheitsstrategie im Zeichen der außenpolitischen Zeitenwende

Die Zeitenwende in der deutschen Außenpolitik bedarf weiterhin der Begründung und Vermittlung, der strategischen und materiellen Unterfütterung sowie struktureller und prozessualer Veränderungen. Sie bedarf aber auch immer wieder der kritischen Reflektion. Die Gefahr ist groß, dass nach Jahren der partiellen Realitätsverweigerung und der Fehlinterpretation von Handlungsmustern zentraler Akteure der internationalen Politik nunmehr alle Vorkommnisse in das Schema der Großmacht- und der systemischen Rivalität gepresst werden, gar eine neue Bipolarität zwischen der westlichen Welt und den sich um China und Russland scharenden autoritären Staaten heraufbeschworen wird.

Is Berlin’s Overdue Defence Policy Adjustment Also a »Game Changer« for Franco-German Relations?

What does the “paradigm shift” (Zeitenwende) – as Chancellor Olaf Scholz called the readjustment of German security and defence policy – mean for the Franco-German couple? Relations between Paris and Berlin had cooled down in recent years, particularly in relation to security and defence dossiers. Can we now expect that the ice between the two countries will melt? By no means. Even though Germany has sent a first signal that it no longer wants to close its eyes to the geopolitical realities of the 21st century, a number of touchy security and defence issues remain on the table.

Schlecht gemeint

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz möchte die Zustimmung seiner Fraktion zum 100 Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr davon abhängig machen, dass die Koalition geschlossen für diesen Vorschlag stimmt. Das klingt erstmal logisch. Wenn die größte Oppositionspartei der Regierungsmehrheit zu einer verfassungsändernden Mehrheit verhilft und somit etwas tut, dass aller Wahrscheinlichkeit nach vor allem der Koalition hilft, dann kann sie im Gegenzug auch erwarten, dass deren Mehrheit steht und ihre Zustimmung an Bedingungen knüpfen. Oder? Aus demokratietheoretischer Sicht lautet die Antwort wie so häufig: jein.

Die dritte Zäsur in der bundesdeutschen Sicherheitspolitik

Die plötzliche Ankündigung eines „Sondervermögens“ für die, man muss schon sagen: nachholende Instandsetzung der Bundeswehr, und die dauerhafte Aufstockung des Verteidigungsetats (das „2-Prozent“-Ziel der Nato-Vereinbarungen von 2002) sollten als das verstanden werden, was sie sind – als ein Griff nach der Notbremse und nicht als eine „Rüstungsspirale“. Gleichwohl sollten „strategische Projekte“ der Beschaffung mit entsprechenden Laufzeiten im Zentrum der Maßnahmen stehen.

Der Gesetzgeber als letzte Hoffnung für Lockdown-Betroffene

Der Bundesgerichtshof wies am 17. März sämtliche Ansprüche auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle während Betriebsschließungen in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 zurück. Ohne die Details der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten zu müssen, steht eines bereits fest: Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche sind keine Aufgabe der Staatshaftung, sondern dem Gesetzgeber überlassen. Er ist nun die letzte Hoffnung der Betroffenen auf eine finanzielle Kompensation, gegebenenfalls auch nur als Wirtschaftshilfe.

Verrechtlichte Kontrolle

Ich plädiere dafür, dass im stärkeren Maße als bisher auch im Hinblick auf Auslandseinsätze eine Gewaltenteilung erfolgen sollte. Zu den bisher in die Entscheidung über Auslandseinsätze primär eingebundenen Akteuren – Bundesregierung und Bundestag – sollte zur Klärung aufgeworfener verfassungsrechtlicher Fragen auch das Bundesverfassungsgericht eine klarere Zuständigkeitsgrundlage erhalten. Hierdurch kann der verfassungsrechtliche Rahmen konkretisiert und langfristig gestärkt werden.

Eigentlich schon lange quitt

Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen.“ So verspricht es der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien (S. 110) und man darf dieses Versprechen durchaus ernst nehmen. Hinter dieser Zielsetzung steht jedoch ein methodisch sehr zweifelhafter originalistischer Ansatz, der mit der vollständigen Nichtberücksichtigung der in den letzten 100 Jahren geleisteten Zahlungen gegen den Zweck von Art. 138 WRV verstößt.

»Notwendig, aber nicht gut«

„Wir sind in einer anderen Welt aufgewacht“, sagte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock wenige Stunden, nachdem Russland den Überfall auf die Ukraine begonnen hatte. Baerbock hatte sich über den russischen Präsidenten keine Illusionen gemacht. Deshalb spricht aus ihrem Satz nicht Naivität, die einige Kommentatoren ihr vorwarfen. Während des Bundestagswahlkampfs forderten nur die Grünen, die Pipeline Nord Stream 2 nicht in Betrieb zu nehmen. Die russlandfreundlichen Anwandlungen von einst, die sich vor allem aus antiamerikanischen Ressentiments speisten, hat die Partei abgelegt.