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Von der Bewahrung zur Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Von den vielen Fragen, die nach dem Klimabeschluss vom 24. März 2021 gestellt wurden, hat das BVerfG im neuen Kammerbeschluss vom 28. Januar 2022 einige diskret aber insistierend beantwortet. Wir haben es bei einer abstrakten Betrachtung mit einem Übergang von dem Rechtsmodell der Bewahrung zum Rechtsmodell der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu tun. Insgesamt hält die Kritik allerdings noch zu sehr am Bewahrungsmodell fest und lässt sich nicht auf das Bewirtschaftungsmodell ein.

Ausgesetzte Wehrpflicht?

Was Krieg wirklich bedeutet und wie fragil die internationale Ordnung ist, wird vielen – so scheint es – erst jetzt bewusst, wo die Gefahr so nah und die eigene Betroffenheit so unmittelbar erscheint. Als besonders verstörend wird nicht zuletzt der Umstand wahrgenommen, dass Männer zwischen 18 und 60 Jahren die Ukraine aktuell nicht mehr verlassen dürfen, sondern zur Wehrpflicht herangezogen werden. Wäre das im Falle eines Angriffskrieges gegen Deutschland auch denkbar? Kann man also auch in Deutschland zur militärischen Verteidigung verpflichtet werden? Ist die Wehrpflicht nicht ausgesetzt? Dürfte sie wiedereingeführt werden?

Waffenlieferungen an die Ukraine als Ausdruck eines wertebasierten Völkerrechts

Waffenlieferungen an den rechtswidrig angegriffenen Staat sind das Mindeste was Deutschland und andere Staaten angesichts der Untätigkeit des Sicherheitsrats zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verteidigung der Völkerrechtsordnung tun können. Das Völkerrecht verdammt die Staaten nicht dazu, der Aggression tatenlos zuzusehen. Ganz im Gegenteil.

Die Bundeswehr braucht klare Rechtsgrundlagen

Der russische Angriff auf die Ukraine hat Europa verändert. Auch die Auswirkungen auf das Völkerrecht der Friedenssicherung sind unabsehbar. Es zeichnet sich ein historischer Wendepunkt in der Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands ab. Innerstaatlich bieten die Umstände eine Gelegenheit, dringend notwendige Präzisierungen der sogenannten Wehrverfassung zu beschließen. Dabei soll nicht der Handlungsspielraum für Militäreinsätze erweitert, sondern die Rechtslage klargestellt werden. Das Völkerrecht sollte hier als Vorbild dienen.

Was will die »letzte Generation«?

Seit einigen Wochen sorgt die so genannte „letzte Generation“ mit spektakulären Aktionen für bundesweites Aufsehen. Neben Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen blockierten Aktivisten auch das Landwirtschaftsministerium. Im Mittelpunkt des Protests steht dabei die Forderung, ein sog. „Essen-retten-Gesetz“ zu verabschieden. Das Gesetz möchte auf ein drängendes Problem reagieren, setzt in der jetzigen Form jedoch nicht an den erforderlichen Stellschrauben an. Selbst wenn dieser Vorschlag umgesetzt werden würde, kann die gewollte effektive Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung in der Form nicht erreicht werden.

Die Rechtfertigung von Straftaten angesichts der Klimakrise

Die Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ hat durch ihre Aktionen an der Berliner Autobahn aktuell eine öffentliche Diskussion über die Legitimität und Legalität von Protestaktionen in Deutschland entfacht. Erfordert die voranschreitende Klimakrise eine Neubeurteilung dessen, was strafbar ist? In Deutschland hat bislang noch kein Gericht entschieden, dass Straftaten im Zusammenhang mit Klimaprotesten gerechtfertigt sind. In Großbritannien, der Schweiz und Frankreich hingegen schon. Die Argumente dafür lassen sich auch auf den deutschen Kontext übertragen, sodass es durchaus vertretbar sein könnte, Straftaten angesichts der sich verschärfenden Klimakrise für gerechtfertigt zu befinden.

Optionen und Perspektiven eines Bundeswehr-Sondervermögens

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. In einer historischen Bundestagssitzung am Sonntag, den 27.2.2022, hat die Bundesregierung eine Reihe weitgreifender Maßnahmen vorgestellt, die Deutschland im Angesicht der aktuellen Weltlage zukunftsfähig machen sollen. Zur umfassenden Ertüchtigung der seit Jahren vernachlässigten Bundeswehr sollen Mittel im Umfang von 100 Mrd. Euro über ein kreditfinanziertes Sondervermögen bereitgestellt werden. Wie dies in verfassungskonformer Weise geschehen kann, wird derzeit diskutiert.

Kette ins nichts?

Noch immer sind deutscher und europäischer Gesetzgeber dabei, die digitale Plattformökonomie juristisch einzuhegen. Im Umgang mit der Blockchain besteht nun die Gefahr, dass sich das alte Muster aus blauäugiger Begeisterung mit anschließendem Erstaunen wiederholt. Sie müssen aber nicht nur zivilrechtlich dogmatisiert, sondern auch öffentlich-rechtlich reguliert werden. Es drohen sonst Gefahren für den Rechtsschutz im digitalen Raum, den man gerade zu zivilisieren begonnen hat.