Articles for category: Russland

Zwischen Völkerrecht und Selbstbestimmung

Gegenwärtig kann es in Kiew, Berlin und Brüssel nur um Schadenbegrenzung gehen. Auf der Ebene der internationalen Politik müssen Signale an Russland ausgesandt werden, dass seine Aggressionspolitik keine Zukunft hat. Hier muss dem Denkmodell des Völkerrechts gefolgt werden. Auf der Ebene des Selbstbestimmungsrechts sollte die ukrainische Regierung dagegen davon überzeugt werden, der Selbstbestimmungsdiskussion in der Ostukraine konstruktiv entgegenzutreten.

Der EGMR, zerrieben im Konflikt Russland-Ukraine?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vor wenigen Tagen im Wege einer vorläufigen Maßnahme gem. Art. 39 der Verfahrensordnung in den laufenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eingegriffen (vgl. Pressemitteilung ECHR 073 (2014)). Man mag fragen: Warum mutet sich der EGMR das zu? Oder auch: Was maßt sich der Gerichtshof an? Glaubt er wirklich, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen internationalen Konflikt befrieden zu können, an dem sich die internationale Diplomatie die Zähne ausbeißt? Der Versuch einer Standortbestimmung.On 13th March 2014, the European Court of Human Rights (ECtHR) has intervened in the ongoing conflict between Russia and Ukraine by indicating provisional measures under Rule 39 of the Rules of Court (cf. Press Release ECHR 073 (2014)). One might ask: Why does the Court undergo such a burden? Or, seen from another perspective: Why is the Court attributing itself such a power? Do the judges really belief that they can pacify an international conflict, which international diplomacy is unable to solve, just by means of an interim injunction? The attempt of defining a position.

EGMR schafft sich das blutige 20. Jahrhundert vom Hals

Kriegsverbrechen aus der Nazi- und Stalin-Ära und andere Entsetzlichkeiten des vergangenen Jahrhunderts können nur in sehr engen Grenzen zum Gegenstand einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gemacht werden. Das ist die Konsequenz der heutigen Entscheidung der Großen Kammer des EGMR in Sachen Katyn. In dem Fall geht es um die Ermordung Zigtausender polnischer Offiziere und anderer Angehöriger des Bürgertums durch die sowjetische Geheimpolizei nach dem Überfall Stalins und Hitlers auf Polen 1940. Die Nachkommen der Opfer warteten jahrzehntelang vergeblich darauf, dass dieses Massenverbrechen richtig aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Auch nach dem Ende ... continue reading

Väterrechte II: Auch Russlands Armee darf nicht Gender Stereotyping betreiben

Die andere bedeutetende Entscheidung des heutigen Tages zum Thema Rechte von Vätern ist ein Fall aus Russland. Genau genommen geht es weniger um die Rechte von Vätern als um die von Männern oder, noch genauer, um die von Menschen generell, nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert zu werden. Der Fall dreht sich nur um eine Vaterschaft, nämlich die des Klägers Konstantin Markin, der Soldat war in der russischen Armee, bis er ein Kind bekam und Vaterschaftsurlaub haben wollte. Bei der russischen Armee gibt es aber nur Mutterschaftsurlaub. Child-Carers and Breadwinners 2010 hatte eine Kammer ihm Recht gegeben und die bisherige Rechtsprechung ... continue reading

Gleiches Recht für Väter

Elternzeit für Mütter zu ermöglichen, nicht aber für Väter ist diskriminierend und verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das ist die Quintessenz des letzte Woche ergangenen Urteils Markin vs. Russia des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und ist weniger selbstverständlich als es scheint. Der EGMR hat damit nämlich seine 1998 im Fall Petrovic eingeschlagene Linie korrigiert, wonach die Rechtslage in den Mitgliedsstaaten zu divers sei, um von einem gleichen Recht von Müttern und Vätern auf Erziehungsurlaub ausgehen zu können. „Society has moved“ Das, so der EGMR jetzt, habe sich seither geändert. Die Mehrheit der Europäischen Staaten (darunter Deutschland) gewähre Vätern und ... continue reading