Articles for category: Schweden

COVID-19 in Sweden: A Soft Power Approach

The Swedish political and legal response to the Covid-19 pandemic is best described as soft in terms of the character of the measures applied, and decentralized in terms of the division of powers and responsibilities. Swedish constitutional law does not provide for a state of emergency in a peace time crisis, such as a pandemic. Instead, the principle of statutory anticipation is used, which means that ordinary laws (with, in some cases, special provisions which can be activated) apply also in a time of crisis, e.g. the Public Order Act (POA), which allows the government to restrict the number of participants in public meetings or organized public events. Where these powers are deemed to be insufficient, the legislative procedure should be sufficiently flexible to allow new powers to be added relatively speedily. However, the events in 2020 showed that this approach suffers from several deficiencies.

Sweden and COVID 19: A Constitutional Perspective

The Swedish government’s ways of handling the Corona crisis have drawn a lot of international attention. Sweden has tried to limit the spread of the disease by means of recommendations, rather than quarantines and curfews. There is no provision in the Swedish constitution for the declaration of a state of emergency in peacetime, only in war or where there is an imminent danger of war. Instead, the Swedish approach is to have delegations to the government, and sub-delegations to administrative agencies in a variety of statutes.

Corona and the Absence of a Real Constitutional Debate in Sweden

Despite the horrors of the Corona disease, and indeed in order to combat it efficiently as a society, Sweden requires a robust and healthy constitutional and democratic debate. Corona is a human disaster and the suffering it spreads has yet to be accounted for. It is also an unprecedented challenge to our political and constitutional institutions and our almost nonexistent public discourse.

Vorratsdatenspeicherung: Schweden ist nicht Deutschland

Der EuGH hat Schweden wegen dessen Versäumnis, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, zu drei Millionen Euro Bußgeld verurteilt. Den gleichen Vorwurf könnte man auch Deutschland machen. Doch das Urteil taugt nicht für voreilige Schlüsse, denn die deutsche Situation ist mit der Schwedens nicht vergleichbar.

Parlamentarische Verfassungskontrolle: Von Schweden lernen

In der letzten Woche waren Mitglieder des schwedischen Verfassungskomitees zu einem kurzen Besuch in Berlin. Sie sprachen mit Abgeordneten des Bundestages, Parteien und Wissenschaftlern, vornehmlich über die parlamentarische und die verfassungsgerichtlichen Kontrollen des politischen Handelns in der Bundesrepublik. Ihr besonderes Interesse galt der Beteiligung der Verfassungsorgane des Bundes an der europäischen Integration. Das Schwedische Verfassungskomitee ist ein Ausschuss des schwedischen Parlaments, des Reichstags. Als solcher hat er die Aufgabe, das Handeln der Regierung und des Gesetzgebers auf seine Vereinbarkeit mit der schwedischen Verfassung und anderen Regeln zu überprüfen. Traditionell ist dies in Schweden – wie auch in anderen nordischen Ländern, ... continue reading

Von Karlsruhe nach Bückeburg – auf dem Weg zur europäischen Grundrechtsgemeinschaft

Es gibt Urteile, deren Tenor ist ein Paukenschlag – und es gibt Entscheidungen, die eher leise daherkommen und dennoch tektonische Machtverschiebungen bewirken. Den Anlass für ein solches Urteil bot die Steuerhinterziehung eines schwedischen Fischers, der in den nördlichen Ausläufern der Ostsee tätig ist. In der Rechtssache Åkerberg Fransson verschiebt der EuGH das Machtgefüge im Verfassungsgerichtsverbund. Ein Verlierer ist schnell ausgemacht: Das stolze BVerfG wird den Eigenstand der bundesrepublikanischen Grundrechtsordnung nicht mehr lange durchhalten können. Ein Besuch in Bückeburg mag den Karlsruher Richtern einen Vorgeschmack auf die künftige Rolle bieten; der dortige Niedersächsische Staatsgerichtshof sammelt seit Jahrzehnten Erfahrungen mit einer Verfassungsjudikatur ... continue reading

Wo das Unionsrecht hinreicht, da reicht auch die Grundrechtecharta hin

Verstößt Schweden, wenn es Steuerhinterzieher doppelt bestraft, gegen die Europäische Grundrechtecharta? Wer die Sache unbefangen betrachtet, wird da ins Grübeln kommen. Die GRC ist gegen die Union gerichtet, sie soll verhindern, dass die EU ihre Hoheitsgewalt auf grundrechtswidrige Weise einsetzt. Was hat das schwedische Steuerstrafrecht mit der Union zu tun? Aber wer so denkt, denkt nicht wie der EuGH. Der hat heute ein Urteil zu der höchst umstrittenen Frage veröffentlicht, wie Art. 51 I 1 GRC auszulegen ist:  Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei ... continue reading