László Sólyom ist ein Bürger der Europäischen Union und hat als solcher das Recht, aus seinem Heimatland Ungarn in die Slowakei zu reisen, wann immer er das möchte. Er muss nur seinen Ausweis vorlegen, dann müssen die Slowaken ihn reinlassen. Das befiehlt ihnen Art. 21 AEUV. Nun war Herr Sólyom 2009 nicht nur Unionsbürger, sondern auch noch Präsident der (damals noch so genannten) Republik Ungarn. Staatsoberhaupt also. Und Staatsoberhäupter muss man mitnichten einreisen lassen: Denn für sie gelten besondere völkerrechtliche Regeln, etwa der Diplomatenstatus. Eine derartige Besonderheit ist geeignet, die Person, die diesen Status genießt, von allen anderen Unionsbürgern abzugrenzen, ... continue reading