Der jüngste Parabolantenne-Beschluss: Karlsruhe doing diversity
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Entscheidung in der Frage gefällt, wann Mieter ohne Zustimmung des Vermieters eine Parabolantennen anbringen dürfen. Wie in den vorherigen Fällen handelte es sich auch hier um den Empfang türkischer Fernsehkanäle. In diesem Fall waren die Beschwerdeführer zwar türkische Staatsangehörige, jedoch turkmenischer Herkunft. Eine ethnische Nuancierung, mit der das Amtsgericht München überfordert zu sein schien, der das Landgericht München seinerseits gleichgültig begegnete, die dem Bundesverfassungsgericht hingegen als wesentlich erschien. Mit seinem aktuellsten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zu Parabolantennen bekräftigt, gleichzeitig auch wesentliche Differenzierungen eingebaut. Ein Ehepaar hatte ohne die mietvertragliche Zustimmung eine Parabolantenne ... continue reading
